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Entschädigung bei einem Downgrade Deiner Flugklasse

Entschädigung bei einem Downgrade Deiner Flugklasse

Du buchst Deinen Businessclass Flug ganz sicher aus guten Gründen und freust Dich schon vor dem Abheben auf den angenehmen Komfort. Aber beim Einchecken teilt Dir das Flughafenpersonal mit, dass ausgerechnet bei Dir ein Downgrade von Business auf Economy erfolgt. Da Du aber für die höhere Klasse bezahlt hast, sichert Dir in diesem Fall die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Dieser fällt je nach zurückgelegten Flugkilometern ziemlich satt aus. Die fragliche Airline steht in der Pflicht, Dir innerhalb von 7 Tagen eine Downgrade Entschädigung von bis zu 75 % auszuzahlen. Das macht Deinen Flug zwar nicht gemütlicher, bringt Dir aber immerhin eine gewisse Ersparnis, die bei 30 % des Flugpreises beginnt.

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Entschädigung für Businessclass Downgrade direkt beim Einchecken beantragen

Die Fluggesellschaften zahlen natürlich nicht gerne Geld für einen Downgrade Flug aus. Manchmal versuchen sie, sich regelrecht herauszuwinden, indem sie Gutscheine herausgeben oder Gratis-Getränke spendieren. Doch lass Dich nicht täuschen: Diese Art der Downgrade Entschädigung zählt nur dann als echte Kompensation im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung, wenn Du sie schriftlich als solche annimmst. Solange Du also nicht mit Deiner Unterschrift bestätigst, dass Du bereits entschädigt wurdest, verfällt Dein Anspruch auf finanzielle Leistungen nicht. Beantrage Deine Entschädigung vorzugsweise direkt am Check-in, sobald Du von Deinem Flugklasse-Downgrade erfährst.

Vielleicht gelingt es Dir sogar, ein Upgrade auszuhandeln, sodass Du unverhofft First Class fliegen darfst. Einen Versuch ist es sicherlich wert. Eventuell möchtest Du auch probieren, eine Ersatzbeförderung bei einer anderen Fluggesellschaft zu erlangen, die Dir Deine gewünschte Reiseklasse bieten kann. Doch diese Lösungen fußen auf freiwilliger Basis, Du hast keinen Anspruch darauf. Falls alles nicht funktioniert, gibt es feste Regeln für die zu leistende Ausgleichszahlung, auf die Du pochen kannst. Vielleicht werden die Airline-Mitarbeiter versuchen, sich auf »höhere Gewalt« herauszureden, doch das musst Du nicht akzeptieren.

Downgrade von Business auf Economy: Höhe der Entschädigung

Die Downgrade Entschädigung sollte selbstverständlich mindestens den anteiligen Flugpreis für Dein Businessclass-Ticket betragen. Eine große deutsche Fluggesellschaft bietet seinen Passagieren im Falle eines Businessclass Downgrades auf Langstreckenflügen 1500,00 EUR in bar an: Das klingt schon ziemlich gut! Andere Fluggesellschaften wiederum möchten am liebsten gar nichts zahlen, diese musst Du leider mit Hartnäckigkeit überzeugen. Wenn Du gut gerüstet in diesen Kampf ziehst, hast Du die besten Aussichten auf Erfolg. Darum geben wir Dir hier die konkreten Zahlen aus der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 zur Hand, die Deinen gesetzlichen Schadensersatzanspruch zementieren. Wir schauen dafür in den Artikel 10 »Höherstufung und Herabstufung«, der folgende Informationen zu den prozentualen Ausgleichszahlungen preisgibt:

unter 1.500 km 1.500 – 3.500 km über 3.500 km
Innerhalb EU 30 % 50 %
Ziel oder Start EU 30 % 50 % 75 %

Es besteht sogar eine Möglichkeit, bei EU-internen Flügen an eine Entschädigung von 75 % zu gelangen. Denn: Wenn Du mit dem Flieger zwischen den Französischen Überseegebieten und der EU verkehrst, dann musst Du bei einem Downgrade ähnlich viel Zeit in der Economy Class verbringen wie auf einem Flug von München nach Singapur. Deshalb erhältst Du auch in diesem Fall die höchste Ausgleichszahlung. Heißt Dein Reiseziel also Französisch-Guayana, Mayotte, Réunion, Guadeloupe oder Martinique, wird Dein Komfortverlust satt kompensiert. Einen kleinen Haken gibt es allerdings.

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Wichtige Zusatzinformationen, die Du beachten solltest

Denke bitte daran: Der oben angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den reinen Flugpreis vor Steuern und Gebühren. Sollten die Zusatzkosten allerdings in Verbindung zu Deiner gebuchten Reiseklasse stehen, so steht Dir auch hier ein Schadenersatz zu. Beispielsweise zahlst Du in Großbritannien die »Air Passenger Duty« deren Höhe sich an der jeweiligen Reiseklasse orientiert. Dies ist ein Fall für eine Gebührenrückforderung! Das zugehörige Gerichtsurteil findet Du unter dem Aktenzeichen ECLI:EU:C:2016:472. Solltest Du mehrere Flüge mit einem Ticket gebucht haben, dann erhältst Du Deine Entschädigung selbstverständlich nur anteilig für den konkreten Downgrade Flug.

Glückstreffer Upgrade: Dazu kann man nicht »nein« sagen

In seltenen Fällen geschieht es tatsächlich, dass ein Passagier am Check-in ein unvermutetes Upgrade erhält. Dann fliegst Du statt Businessclass plötzlich First Class – und wirst dazu sicher nicht »nein« sagen. Die Wahrscheinlichkeit für diesen Glückstreffer steigt deutlich an, wenn Du an einem Vielfliegerprogramm teilnimmst und zu den Stammkunden der betreffenden Fluggesellschaft gehörst. Auch dann, wenn Du über eine Kreditkarte eines Partnerunternehmens verfügst, kannst Du zu den Auserwählten gehören. Upgrades laufen normalerweise über das Rechnersystem der Airline, sie werden also keinesfalls zufällig aktiviert.

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