




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einem technischen Problem
Ihr Flug verspätet sich oder fällt sogar ganz aus aufgrund eines technischen Defekts am Flugzeug? Das ist nicht nur beunruhigend, sondern auch ärgerlich. Ein kleiner Lichtblick ist da, dass Ihnen in vielen Fällen eine Entschädigungszahlung durch Ihre Airline zusteht. Denn die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 regelt eindeutig, dass das Luftfahrtunternehmen Passagiere bei Vorliegen eines technischen Schadens am Flugzeug entschädigen muss. Hier erfahren Sie, worauf es dabei ankommt und wie Sie sich im Falle von technischen Problemen am besten verhalten.
Technischer Defekt: Das Wichtigste in Kürze
Fluggastrechte bei technischen Problemen am Flugzeug
Entschädigung bei Flugverspätung durch technischen Defekt
Flugausfall – Entschädigung bei technischem Defekt?
Die wichtigste Voraussetzung für Ihren Entschädigungsanspruch: Ein technischer Defekt am Flugzeug muss von der Airline beherrschbar sein. Viele Fluggesellschaften begründen die Ablehnung der Entschädigungszahlung häufig trotzdem damit, dass der technische Defekt am Flugzeug plötzlich aufgetreten und damit für die ausführende Fluggesellschaft nicht beherrschbar gewesen sei.
Der EuGH hat hierzu entschieden, dass Fluggesellschaften ihren Kunden auch dann eine Ausgleichszahlung zahlen müssen, wenn das technische Problem am Flugzeug unerwartet aufgetreten ist. Es liegt zudem in der Natur der Sache, dass technische Probleme am Flugzeug plötzlich und unangekündigt auftreten.
Laut der EU-Fluggastrechteverordnung sind Airlines von Entschädigungen befreit, wenn außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter, medizinische Notfälle oder Vogelschlag vorliegen. Ein technischer Defekt zählt jedoch nicht dazu, da er in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Diese muss Problemen durch Wartung und Inspektionen vorbeugen. Selbst unerwartete Schäden berechtigen daher nicht zu einer Ausnahme – das bestätigte der EuGH bereits 2015 in einem Urteil.
Etwas anderes gilt nur, wenn ein technischer Defekt aus Fabrikationsfehlern, die die Flugsicherheit beeinträchtigen, aus Sabotageakten oder aus terroristischen Handlungen resultiert. Bei technischen Problemen am Flugzeug geht es weder um subjektive Vorwerfbarkeit, noch um deren Vermeidbarkeit. Es geht einzig darum, ob der Ausfall des Fluggerätes der unternehmerischen Risikosphäre der Airline zuzurechnen und auch nur von dieser beherrschbar gewesen ist.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Erreicht Ihr Flug den Zielflughafen mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden aufgrund eines vor Abflug oder während des Flugs aufgetreten technischen Defekts, haben Sie Anspruch auf auf eine Entschädigung durch Ihre Airline. Dieser Anspruch besteht auch, wenn Sie aufgrund von technischen Problemen Ihren Anschlussflug verpassen.
In Einzelfällen können unvorhersehbare technische Probleme auch zu kurzfristigen Flugausfällen führen. Die Airline ist in dem Fall dazu verpflichtet, sich um eine zeitnahe Ersatzbeförderung für Sie zu kümmern oder Ihnen den Ticketpreis zu erstatten. Führt der Ersatzflug zu einer deutlich späteren Ankunft am Zielflughafen, haben Sie zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung.
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Typische Ereignisse, die als „technischer Defekt“ im Rahmen der EU-Fluggastrechteverordnung gewertet werden können, sind:
Da solche und weitere technische Defekte an einem Flugzeug ein für Luftfahrtunternehmen typisches und in Ausübung ihrer betrieblichen Tätigkeit vorkommendes Ereignis darstellen, können sich die Airlines nicht mit Bezug auf deren Seltenheit oder unvorhersehbaren Eintritt herausreden. Entscheidend ist, dass technische Störungen von der Fluggesellschaft – und nur von dieser – beherrschbar und in Einzelfällen auch vermeidbar sind. Somit besteht bei einem technischen Defekt in der Regel ein Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung.
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Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
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Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Ein technischer Defekt bei einem Flugzeug bezeichnet eine Fehlfunktion oder Störung an der Maschine oder ihren Systemen, die den sicheren Betrieb beeinträchtigt. Solche Probleme können dazu führen, dass ein Flug ausfällt oder verspätet startet.
Technische Probleme werden meist bei Wartungs- und Inspektionsmaßnahmen festgestellt. Dabei kontrollieren zertifizierte Techniker alle relevanten Systeme und Bauteile auf mögliche Defekte oder potenzielle Störquellen. Es kann aber auch vorkommen, dass technische Defekte kurz vor Abflug bemerkt werden und so zu unvorhergesehenen Verzögerungen führen.
Airlines müssen ihre Flugzeuge regelmäßig warten lassen, um potenzielle Probleme frühzeitig zu identifizieren. Zudem tragen sie die Verantwortung dafür, dass sämtliche notwendige Reparaturen und Ersatzteile den erforderlichen Sicherheitsvorschriften entsprechen.