Außergewöhnliche Umstände: Eine Definition
Längst nicht bei jeder Flugunregelmäßigkeit haben Fluggäste Anspruch auf eine Ausgleichsleistung. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gehen Passagiere leer aus. Außergewöhnliche Umstände stellen äußeres Einwirken dar, welches zur Verspätung des Abflugs, zur Annullierung des Flugs oder zur Umbuchung führt. Sie liegen nicht im Verantwortungsbereich der Airline, weshalb laut EU-Verordnung kein Anspruch auf eine Entschädigungszahlung besteht. Doch mitunter versuchen Airlines diese, als Ausrede zu verwenden, um gerechtfertigte Ansprüche abzubügeln. Erfahren Sie hier, welche Gründe wirklich als außergewöhnlich gelten und welche häufig vorgeschoben werden. Prüfen Sie Ihren möglichen Anspruch schnell und unverbindlich mit uns.
Inhalte im Überblick
Außergewöhnliche Umstände: Das Wichtigste in Kürze
Was gilt als außergewöhnlicher Umstand bei Flugverspätung oder Flugannullierung?
Ihre Fluggastrechte bei außergewöhnlichen Umständen

















