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Entschädigung bei medizinischem Notfall im Flugzeug
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einem Medizinischen Notfall im Flugzeug.
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Ein Satz, den wir nicht gerne hören: „Haben wir einen Arzt an Bord?“. Unerwartete medizinische Notfälle am Boden oder an Bord sind im Personenflugverkehr leider keine Seltenheit. Sie können zu verspäteten Abflügen, unplanmäßigen Notlandungen oder sogar zur Umkehr des Flugzeuges zum Startflughafen führen. Erfahren Sie, wie Sie sich im Ernstfall verhalten können und ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, wenn ihr Flug von einem medizinischen Notfall betroffen war.
Doch wie genau definiert man eigentlich einen medizinischen Notfall? Kann ich als Passagier trotzdem von meinem Entschädigungsrecht aus der Fluggastrechteverordnung Gebrauch machen?
Als medizinische Notfälle werden alle Vorfälle bezeichnet, die körperliche oder psychische Veränderungen im Gesundheitszustand bei einem Passagier oder Crewmitglied aufweisen, für welchen unverzüglich eine medizinische Betreuung als notwendig erachtet wird. Dabei ist der Interpretationsspielraum für Passagiere und die Fluglinie riesig. Ob die Airline eine Entschädigung bei einem medizinischen Notfall gegenüber den Passagieren leisten muss, wenn eine Flugverspätung von mehr als 3 Stunden vorliegt oder der Flug sogar annulliert werden muss, ist es zum Großteil davon abhängig, ob ein Passagier oder ein Crewmitglied am Boden oder in der Luft erkrankt ist.
Die Erkrankung oder der Tod eines Passagiers während eines Fluges stellen einen außergewöhnlichen Umstand dar, da ein solches Ereignis nicht in die Risikosphäre des Luftfahrtunternehmens fällt. Dieses hat zur Folge, dass weder das Luftfahrtunternehmen noch der Reiseveranstalter zur Rechenschaft gezogen werden können. In einem solchen Fall ist es der Fluggesellschaft nicht möglich, auf den Geschehensablauf Einfluss zu nehmen und/oder diesen abzuwenden. Folglich muss sie auch keine Entschädigung für Verspätungen oder Annullierungen nach der EU-Verordnung zahlen. (Quelle: AG Wedding 28.10.2010 2 C 115/10; RRa 2012,38; AG Frankfurt a.M. 1.3. 2011 31 C 2177/10; RRa 2011,144)
Die Risikosphäre der Airline beginnt erst nach dem Boarding des Passagiers. Tritt ein medizinischer Notfall nach diesem Zeitpunkt auf, ist die Airline zunächst der richtige Ansprechpartner. Es verhält sich jedoch auch in diesem Fall so, dass die Erkrankung eines Passagiers für die Fluggesellschaft nicht vorhersehbar ist. Daher kann die Fluglinie auch hier keinen Einfluss auf etwaige Flugverspätungen nehmen und ist somit in beiden Fällen nicht zur Entschädigung verpflichtet, da ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Ein bisschen anders verhält es sich bei der Crew. Die Mitarbeiter sind bei der Fluggesellschaft angestellt. Nach der Rechtsprechung stellen Krankenstände des Personals ein unternehmerisches Risiko dar. Deshalb besteht hier zumindest teilweise die Möglichkeit der Entschädigung.Wie es sich mit dem medizinischen Notfall eines Crewmitgliedes in der Luft verhält, wurde bisweilen noch nicht gerichtlich entschieden. Es ist aber davon auszugehen, dass die Fluggesellschaft keine Entschädigung leisten muss. Hier muss eine Güterabwägung zwischen der Gesundheit des Crewmitgliedes und dem wirtschaftlichen Interesse getätigt werden. Wobei die körperliche Unversehrtheit in einem solchen Fall das höhere Gut darstellt. Schließlich kann der Airline – anders als am Boden – auch nicht aufgetragen werden, ausreichend Ersatzpersonal im Flugzeug bereitzustellen. Dieses wäre nur mit exorbitanten logistischem und finanziellem Mehraufwand möglich. Also liegt ein außergewöhnlicher Umstand vor und es besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
Ein medizinischer Notfall innerhalb der Crew am Boden wird rechtlich nicht als außergewöhnlicher Umstand betrachtet. Anders als bei unvorhersehbaren Ereignissen in der Luft, liegt die Organisation von Ersatzpersonal am Boden in der unmittelbaren Verantwortung der Airline. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, ausreichende personelle und organisatorische Maßnahmen zu ergreifen, um einen geordneten Ablauf sicherzustellen. Wenn beispielsweise ein Crewmitglied erkrankt, sollte es möglich sein, schnell Ersatz zu finden, da die Airline in ihrer Planung solche Risiken einkalkulieren muss. Eine Entschädigungspflicht besteht daher in der Regel, wenn der medizinische Notfall zu Verspätungen oder Annullierungen führt, da es sich um ein unternehmerisches Risiko handelt, das nicht auf die Passagiere abgewälzt werden darf.
Personengruppe | Ort | Außergewöhnlicher Umstand | Entschädigung |
---|---|---|---|
Passagier | Am Boden | Ja | Nein |
Passagier | In der Luft | Ja | Nein |
Crew | Am Boden | Nein | Ja |
Crew | In der Luft | Ja | Nein (Es gibt jedoch noch keine Urteile dazu) |
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Wenn Ihr Flug von einer Verspätung, Umbuchung oder Annullierung betroffen ist, die durch einen medizinischen Notfall auf einem vorherigen Flug verursacht wurde, stellt dies in der Regel einen außergewöhnlichen Umstand dar. Für eine mögliche Entschädigung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.
Unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, haben Sie aber bei Problemen mit Ihrem Flug bestimmte Ansprüche. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen während der Wartezeit folgende Unterstützung zu leisten:
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Ein medizinischer Notfall im Flugzeug erfordert schnelles und koordiniertes Handeln. Folgende Schritte geben eine Orientierung für Passagiere:
Informieren Sie das Kabinenpersonal sofort, wenn Sie oder jemand in Ihrer Nähe medizinische Hilfe benötigt. Die Crew ist geschult, solche Situationen einzuschätzen und erste Maßnahmen einzuleiten.
In der Regel wird die Crew den betroffenen Passagier ansprechen, um den Zustand zu beurteilen. Halten Sie sich bereit, Fragen zu beantworten oder Informationen weiterzugeben.
Falls Sie medizinische Vorkenntnisse haben, können Sie sich als Helfer zur Verfügung stellen. Viele Airlines fragen aktiv nach medizinischem Fachpersonal unter den Passagieren.
Das Kabinenpersonal entscheidet, welche Maßnahmen notwendig sind, und kann medizinisches Equipment bereitstellen oder Notärzte am Boden kontaktieren.
Flugzeuge sind standardmäßig mit spezieller Notfallausrüstung ausgestattet, um bei einem medizinischen Notfall im Flugzeug handlungsfähig zu bleiben. Dazu gehören:
Das Kabinenpersonal durchläuft intensive Schulungen, um medizinische Notfälle bewältigen zu können. Dazu gehören die Erkennung und Erstversorgung von Herz-Kreislauf-Problemen, Atemwegserkrankungen und allergischen Reaktionen. Die Crew lernt auch, wie sie im Notfall mit der Fluggesellschaft und externen medizinischen Diensten kommunizieren kann.
Fluggesellschaften setzen auf innovative Programme, um die medizinische Versorgung während eines Fluges zu optimieren. So bieten viele Airlines „Arzt-an-Bord“-Programme an, bei denen registrierte Ärzte als Passagiere ihre Unterstützung bei Notfällen freiwillig anbieten können. Als Dankeschön erhalten sie oft besondere Anreize oder Vorteile.
Darüber hinaus gibt es das IATA Flying-Medical-Doctor-Programm, das es ermöglicht, Ärzte auf Abruf bei medizinischen Notfällen einzusetzen. Dieses Programm fördert die reibungslose Kommunikation zwischen der Crew und dem medizinischen Bodenpersonal.
Ergänzend dazu stehen Fluggesellschaften ärztlich besetzte Callcenter zur Verfügung, die rund um die Uhr erreichbar sind. Die Crew kann in Echtzeit Beratung zu Behandlungsschritten erhalten oder gemeinsam mit dem Bodenpersonal entscheiden, ob eine Notlandung erforderlich ist.
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Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
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Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Grundsätzlich besteht bei Annullierungen und längeren Verspätungen, die wetterbedingt verursacht wurden, kein Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU-Verordnung für Fluggastrechte.
Verirren sich Vögel ins Flugzeugtriebwerk, sind oft Schäden und daraus resultierend auch Verspätungen, Notlandungen oder Ausfälle die Folge. In diesen Fällen können Sie sich leider keine großen Hoffnungen auf eine Entschädigung machen.
Terroranschläge oder der Verdacht auf ein Attentat sind außergewöhnliche Umstände im Sinne der EU-Verordnung. In solchen Fällen müssen Airlines keine Entschädigungen für Flugverspätungen oder -ausfälle zahlen.
Wenn die Sicherheit im Luftraum nicht gewährleistet ist, erhalten Piloten keine Start- oder Landeerlaubnis. Folglich müssen Airlines bei Verspätungen aufgrund eines überfüllten Luftraums keine Entschädigung an ihre Fluggäste leisten.
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.