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Flug überbucht Entschädigung
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Überbuchung Ihres Flugs.
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Ihr Flug wurde überbucht und Sie dürfen nicht mitfliegen? Die Enttäuschung ist groß: Ihr Reiseplan steht auf der Kippe, und Sie müssen sich mit langen Wartezeiten und alternativen Flügen herumschlagen. Einen Lichtblick in dieser ärgerlichen Situation gibt es trotzdem: Wenn Sie nicht befördert werden können, weil die Airline Ihren Flug überbucht hat, steht Ihnen in vielen Fällen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung in Höhe von bis zu 600 Euro zu. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Verpflegungsleistungen am Flughafen. Hier erfahren Sie, warum Flüge häufig überbucht werden und unter welchen Umständen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, falls Sie von einer Überbuchung betroffen sind.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Für Ihren Flug können mehr Tickets als Sitze verkauft werden – inakzeptabel, aber dennoch eine häufige strategische Maßnahme von Fluggesellschaften. Die Airlines erklären ihre Überbuchungsstrategie damit, dass einige Passagiere den gebuchten Flug möglicherweise nicht antreten. Das dient als Rechtfertigung für eine systematische Überbuchung. Treten dann doch alle gebuchten Gäste wie geplant den Flug an, steht die Airline vor dem Problem, dass das Flugzeug nicht genügend Plätze bietet und deshalb Passagieren die Mitnahme verweigert werden muss.
Wenn eine systematische Überbuchung dazu führt, dass Sie Ihren Flug nicht antreten können, ist die Schuldfrage deutlich geklärt: Ihnen steht eine Entschädigung zu.
Zuerst aber wird die Airline bei einer Flugüberbuchung versuchen, betroffene Passagiere auf andere Flüge zu lotsen. Finden sich jedoch nicht genug Freiwillige, die von ihrem Flug zurücktreten, kann einem tatsächlich das Boarding verweigert werden. Airlines bieten Passagieren in derartigen Fällen oft Upgrade-Vouchers oder ähnliche Reisegutscheine an, um die Wogen zu glätten.
Der Gesetzgeber betrachtet eine solche Situation ganz klar als Nichtbeförderung eines Fluggastes. Und in diesem Fall sieht die Fluggastrechteverordnung vor, dass die Fluggesellschaft zusätzlich zu einer Entschädigungszahlung auch Betreuungsleistungen bereitstellen muss.
Im Falle, dass Sie wegen Überbuchung Ihren Flug nicht antreten können oder mehr als 2 Stunden später als geplant am Zielort angekommen, steht Ihnen nach den aktuellen Fluggastrechten nachfolgender Entschädigungsanspruch gemäß EU-Verordnung 261/2004 zu:
Flugdistanz | Entschädigungsanspruch |
Bis 1500 km | 250,00 EUR |
1.500 km – 3.500 km | 400,00 EUR |
ab 3.500 km | 600,00 EUR |
Die Höhe der Entschädigungsleistungen auf Basis der Fluggastrechteverordnung hängt stets von der Distanz ab, welche vom Start- bis zum gebuchten Endzielflughafen berechnet wird. Die Entschädigungshöhe kann sich jedoch halbieren, falls die Airline Ihnen kurzfristig eine angemessene Ersatzbeförderung bereitstellt.
Im Falle einer Flugüberbuchung können Sie auch von Ihrem Flug zurückzutreten und den gesamten Ticketpreis zurück zu erhalten. Möglicherweise finden Sie selbst schneller einen Alternativflug, der unter Umständen sogar günstiger ist als Ihr Ursprungsflug. So kommen Sie immerhin günstiger zu Ihrem Ziel und haben noch ein paar Euro mehr für die Reisekasse. Bei der Suche nach einem neuen Flug helfen Ihnen die gängigen Flugsuchmaschinen. Die Entschädigungszahlung steht Ihnen in diesem Fall trotzdem weiterhin zu.
Bei einer Umbuchung stehen Ihnen laut der Fluggastrechteverordnung zudem bestimmte Betreuungsleistungen am Flughafen bzw. am Abflugort zu:
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
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Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
---|---|---|
Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Sprechen Sie das Bodenpersonal Ihrer Fluglinie an, um weitere Informationen zu erhalten. Wenn kein Ansprechpartner verfügbar ist, dokumentieren Sie die Situation selbst: notieren Sie geplante Abflugzeiten, das Verhalten der Airline und Details zu einem möglichen Ersatzflug. Machen Sie Fotos von Anzeigetafeln und vernetzen Sie sich idealerweise mit anderen Betroffenen / Zeugen, deren Kontaktdaten Sie ebenfalls notieren. Bewahren Sie zudem alle Quittungen für zusätzliche Ausgaben wie Hotel oder Taxi sorgfältig auf.
Auch das Gegenteil einer Überbuchung – eine Unterbuchung – kann Reisenden unter Umständen Probleme bereiten. Sind Flüge nicht voll ausgelastet, kann es passieren, dass eine Fluggesellschaft kurzerhand einen Flug streicht. Dies geschieht insbesondere, wenn eine Airline an einem Tag gleich mehrere Flüge auf einer Strecke anbietet und die betroffenen Fluggäste ohne große Probleme auf einen anderen Flug umgebucht werden können. Offiziell wird dies meist nicht als Grund für die Annullierung angegeben, oft sprechen die Fluggesellschaften von operativen Gründen, wenn Flüge aufgrund mangelnder Auslastung nicht stattfinden oder zusammengelegt werden. Sollte eine Fluggesellschaft bei einer Annullierung also keinen plausiblen Grund angeben und liegen eindeutig keine außergewöhnlichen Umstände vor, haben Sie gemäß der EU-Verordnung auch hier ein Recht auf eine Entschädigungsleistung.
Geschäftsstrecken wie Frankfurt – London oder Hamburg – Paris werden häufiger überbucht als Urlaubsstrecken wie Düsseldorf – Palma de Mallorca. Dies liegt daran, dass viele Geschäftsreisende spontane Terminwechsel haben, oft Business-Class fliegen und somit flexibler sind, was ihre Flugzeiten angeht. Urlaubsflüge hingegen werden seltener überbucht, da hier die Rate der Passagiere, die erfahrungsgemäß den Flug nicht antreten, wesentlich geringer ist.
Von einer Überbuchung ist dann die Rede, wenn die Airline mehr Tickets verkauft als Plätze im Flieger zur Verfügung stehen. Airlines spekulieren in diesen Fällen, dass einige Passagiere den gebuchten Flug nicht antreten, weshalb man auch von einer systematischen Überbuchung spricht. Wollen dann doch alle gebuchten Passagiere den Flug antreten, bietet das Flugzeug nicht mehr genügend Plätze und die Airline muss Passagieren die Mitnahme verweigern bzw. sie auf andere Flüge umbuchen und entschädigen.
Checken Sie so früh wie möglich ein. Mit dem Check-In sichern Sie sich in der Regel einen festen Sitzplatz, wodurch das Risiko, vom Flug ausgeschlossen zu werden, geringer wird, als wenn Sie erst kurz vor Abflug am Schalter einchecken.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.