Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises
Oft werden Flüge leider erst sehr kurzfristig gecancelt. Dann sind Sie häufig erst einmal auf sich allein gestellt. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation einen Überblick über den Ticketmarkt zu verschaffen. Ihre Airline, die den Flug gecancelt hat, schaut oft nur nach Ersatzflügen, die von ihr oder einer Partnergesellschaft durchgeführt werden. Wenn Sie möglichst schnell an Ihr Reiseziel gelangen möchten, sollten Sie parallel selbst nach Flügen suchen. Eine kostenfreie Umbuchung durch die Airline ist nämlich nicht auf die betroffene Fluggesellschaft beschränkt.
Möglicherweise finden Sie einen Alternativflug, der günstiger ist als Ihr Ursprungsflug. Dann ist es sinnvoll, dass Sie sich die Kosten des annullierten Fluges zurückerstatten lassen und den neuen Flug auf eigene Rechnung buchen. Das Recht zur Rückerstattung haben Sie immer. So kommen Sie immerhin günstiger zu Ihrem Ziel und haben noch ein paar Euro mehr für die Reisekasse. Bei der Suche nach dem günstigsten Flug helfen Ihnen die gängigen Flugsuchmaschinen.
Wichtig: Airline muss Hin- und Rückflug erstatten
Wenn Sie selbst ein Ticket für einen Alternativflug oder ein anderes Verkehrsmittel buchen möchten und dieses teurer ist, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie selbstständig umbuchen dürfen und die Airline die Mehrkosten übernimmt. Sie haben unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz – dazu folgend mehr.
Selbstverständlich muss die Airline Ihnen bei einer Annullierung auf Wunsch den Preis für den Hin- und Rückflug zurückerstatten (BGH-Urteil vom 18.4.2023, Az. X ZR 91/22). Das gilt bereits dann, wenn nur eine Teilstrecke annulliert wurde. Und auch dann, wenn es sich um einen Gabelflug handelt, bei dem der Rückflug von einem ganz anderen Flughafen zurückgegangen wäre. Wichtig ist nur, dass Hin- und Rückflug Teil einer einheitlichen Buchung sind. Bei einer Annullierung ist es Ihnen immer freigestellt, vom Flug zurückzutreten – auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.
Gut zu wissen: Vollständige Erstattung auch bei bereits zurückgelegten Teilstrecken
Treten Sie vom Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft zurück, muss Ihnen diese auch dann den kompletten Flugpreis zurückerstatten, wenn Sie bereits Reiseabschnitte als Teilstrecken zurückgelegt haben. Häufig wird eine Flugreise zwecklos, weil ein Teilsegment der Flugstrecke aufgrund einer Annullierung nicht mehr zurückgelegt werden kann. Sind Sie deshalb irgendwo auf der Strecke gestrandet, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug zum Ausgangsflughafen.
Ersatzbuchung auf eigene Kosten: Habe ich trotzdem Anspruch auf Schadenersatz?
Wenn Sie sich den Kaufpreis für Ihr Flugticket aufgrund der Annullierung erstatten lassen, treten Sie vom Beförderungsvertrag zurück. Kümmern Sie sich danach eigenständig um die Buchung eines Ersatzfluges, kann es sein, dass Sie trotz des Vertragsrücktritts Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein Schaden entsteht Ihnen in diesem Fall zum Beispiel durch höhere Flugkosten.
Sobald Sie vom Beförderungsvertrag zurückgetreten sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen.
Tipp: Fristsetzung zur Umbuchung
Wenn Sie vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktreten, erhalten Sie den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren zurück. Allerdings verzichten Sie damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die Ihnen die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass Ihnen die Betreuungsleistungen entgehen, sollten Sie ihr eine Frist setzen.
Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie sehen, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu Ihrem Reiseziel gibt, Sie diesen aber nicht selbst buchen möchten. Beispielsweise weil Ihnen gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht.
Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfahren Sie hingegen erst am Flughafen davon, dass Ihr Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln.
Verstreicht die Frist, dürfen Sie sich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten können Sie dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen.