Streik

Was steht mir bei einem Streik zu?

Laut der EU-Verordnung für Fluggastrechte (EG Nr. 261/2004) stehen Fluggästen bei VerspätungenAnnullierungen und Überbuchungen Ausgleichszahlungen zu. Liegt jedoch ein außergewöhnlicher Umstand, wie zum Beispiel ein externer Streik (z.B. Fluglotsen) vor, besteht kein Anspruch, da der Vorfall nicht im Herrschaftsbereich der Fluggesellschaft liegt.

Ihre Fluggastrechte bei Streik

Immerhin ist aber durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt, dass Passagiere gewisse Ansprüche auf Betreuungsleistungen sowie Ersatz-Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben.

Im Normalfall sollten Sie als Passagier alle nötigen Informationen — wie bevorstehende streikbedingte Flugstreichungen — auf der Website der Fluggesellschaft finden, ebenso wie Service-Rufnummern oder sonstige Kontaktmöglichkeiten. Um im Nachhinein Ihre Situation bestmöglich zu dokumentieren, empfiehlt es sich, die wichtigsten Passagen auszudrucken. Haben Sie eine Pauschalreise gebucht? In diesem Fall wäre Ihr Reiseveranstalter erster Ansprechpartner. Dieser sollte bereits über die drohende Streiksituation informiert und darauf eingestellt sein. In der Regel sollte es eine 24-Stunden-Notfall-Nummer geben.

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Wer streikt und warum?

In Deutschland sind von Gewerkschaften organisierte Streiks erlaubt und dienen als ein Mittel des Arbeitskampfes. Im Flugverkehr gibt es unterschiedliche Fraktionen von Mitarbeitern, die streiken können. Zum einen können die Mitarbeiter einer Luftverkehrsgesellschaft streiken – also z.B. das Kabinenpersonal oder die Piloten-, des Weiteren kann das Bodenpersonal des Flughafens streiken oder die Fluglotsen. Gewerkschaften wie Ufo, Verdi, und GdF vertreten dabei die einzelnen Parteien. Ein Streik ist immer ein hochsensibles Thema und auch zwischen den Gewerkschaften ist man sich nicht immer einig.

Was ist ein Fluglotsenstreik?

Insbesondere ein Streik der Fluglotsen kann den Flugverkehr enorm beeinträchtigen und schwere Folgen haben. In Deutschland vertritt die GdF (Gewerkschaft der Flugsicherung) die Fluglotsen. Besonders schwerwiegend ist ein Fluglotsenstreik, weil nicht nur eine Fluglinie ihren Betrieb kurzzeitig einstellt oder reduziert, sondern ein ganzer Flughafen lahmgelegt werden kann. Zudem können auch Flüge betroffen sein, die lediglich über dem jeweiligen Luftraum des vom Streik betroffenen Gebiets fliegen. Somit kann ein solcher Streik weitreichende Folgen für Fluggäste haben. Im Jahr 2016 legten insbesondere in Frankreich die Fluglotsen mehrfach ihre Arbeit nieder. Dies führte zu vielen Verspätungen und Annullierungen.

Doch nicht immer ist ein Streik rechtmäßig. So entschied das Bundesarbeitsgericht, dass ein 2012 von der GdF organisierter Streik am Frankfurter Flughafen nicht rechtmäßig war, weil einzelne Forderungen der GdF in dem Arbeitskampf noch der Friedenspflicht unterlagen. Die GdF wurde zur Zahlung von Schadensersatz gegen den Fraport verurteilt.

Die Alternativbeförderung

Besteht Anspruch auf einen Ersatzflug?

Die Fluggesellschaften sind angehalten, Sie schnellstmöglich über einen — auch streikbedingten — Flugausfall zu informieren. Einige Fluggesellschaften versuchen in solchen Fällen, Ihnen einen Ersatzflug zu organisieren, gegebenenfalls über Tochter- oder Schwestergesellschaften. Im Falle eines Streiks oder Fluglotsenstreiks können Sie Ihre Flugplanung jedoch auch in die eigene Hand nehmen und den Flug bei der Fluggesellschaft kostenlos umbuchen. Sollte keine der Umbuchungsoptionen Ihnen zusagen, können Sie den Flug natürlich auch einfach stornieren.

Werden andere Beförderungsarten angeboten?

Auf die Schienen ausweichen: Wenn Ihr Flug bei einem Streik der Airline oder der Fluglotsen nicht stattfinden sollte, kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, auf die Beförderung per Bahn zurückzugreifen. Dafür muss Ihr Flugticket in ein Bahn-Ticket gewandelt werden. Diese Aufgabe kann am Flughafen das Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft für Sie übernehmen.

Streik kurzfristig abgesagt – Flug wurde trotzdem annulliert. Was nun?

Flugausfälle aufgrund von Streik sind ärgerlich und kosten Zeit. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Streik kurzfristig abgesagt wird, die Fluggesellschaften ihren Flugplan aber bereits soweit umorganisiert haben, dass einige Flüge trotzdem ausfallen. Vor Gericht wird immer wieder darüber gestritten, ob in einem solchen Fall die Fluglinie verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Eine eindeutige Rechtslage herrscht noch nicht. Besonders bei sehr kurzfristig abgesagten Streiks ist es den Airlines oft nicht möglich, die bereits abgesagten Flüge wieder in den Flugplan aufzunehmen.

Immer bestens informiert über Streiks sind Sie hier: Streikradar

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