AGB

Das Rechtliche kurz dargestellt.

(Stand: 02.12.2022)

I. Allgemeines

  1. Geltungsbereich

    Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) regeln die rechtlichen Beziehungen zwischen der EUflight.de GmbH, Feldbrunnenstr. 57, 20148 Hamburg und den Kunden („Kunde(n)“) ihrer Online-Plattform www.euflight.de („Internetseiten“) mit allen ihren Unterseiten. Dies umfasst insbesondere die Nutzung der Internetseiten und jeglicher Produkte und/oder Software und/oder sonstiger Dienste der Internetseiten, die dem Kunden auf bzw. durch die Internetseiten zur Verfügung gestellt werden (alle zusammen „Dienste“). Der Kunde darf die Dienste nicht nutzen, sofern er diese AGB nicht akzeptiert. Die AGB in ihrer bei Vertragsschluss jeweils aktuellen Fassung liegen der zwischen EUflight und dem Kunden gegebenenfalls geschlossenen Auszahlungsvereinbarung und der Abtretungserklärung (Ziffer III) zugrunde und ergänzen beide.

  2. Kunden

    Als Kunden im Sinne dieser AGB gelten sowohl Verbraucher i.S.d. § 13 BGB als auch Unternehmer i.S.d. § 14 BGB. Verbraucher im Sinne dieser AGB ist i.S.d. § 13 BGB jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

    Entgegenstehende AGB des Kunden

    Soweit nicht anders vereinbart, wird entgegenstehenden Geschäftsbedingungen des Kunden ausdrücklich widersprochen.

  1. Aufrechnung; Zurückbehaltung

    Der Kunde hat ein Recht zur Aufrechnung nur dann, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von EUflight anerkannt wurden. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

  2. Haftung von EUflight

    1. Ansprüche auf Schadensersatz; Ausnahmen
      Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schadensersatzansprüche des Kunden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers, der Gesundheit oder aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) sowie die Haftung für sonstige Schäden, die einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von EUflight, der gesetzlichen Vertreter von EUflight oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung zur Erreichung des Ziels der Verträge notwendig ist.
    2. Verletzung wesentlicher Vertragspflichten
      Bei der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet EUflight nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, wenn dieser einfach fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche des Kunden aus einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
    3. Gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen
      Die Einschränkungen der Ziffer 5 gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen von EUflight, wenn Ansprüche direkt gegen diese geltend gemacht werden.
    4. Produkthaftungsgesetz
      Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
  3. Hinweise zur Datenverarbeitung

    EUflight erhebt im Rahmen der Abwicklung von Verträgen Daten des Kunden.  EUflight beachtet dabei die geltenden Datenschutzbestimmungen, insbesondere die Datenschutzgrundverordnung (“DSGVO”). Ohne Einwilligung des Kunden wird EUflight Bestands- und Nutzungsdaten des Kunden nur erheben, verarbeiten oder nutzen, soweit dies für die Abwicklung des Vertragsverhältnisses und für die Inanspruchnahme und Abrechnung von Telemedien erforderlich ist. Ohne die Einwilligung des Kunden wird EUflight Daten des Kunden nicht für Zwecke der Werbung, Markt- oder Meinungsforschung nutzen. Im Übrigen wird in Bezug auf Einwilligungen des Kunden und weitere Informationen zur Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung auf die Datenschutzerklärung verwiesen, die auf den Internetseiten jederzeit unter www.euflight.de/impressum in druckbarer Form abrufbar ist.

  1. Sonstiges

    1. Änderungen der AGB
      Es gelten diese AGB in ihrer zum Zeitpunkt der Nutzung der Internetseiten durch den Kunden oder -falls einschlägig- des Angebots des Kunden auf Abschluss der Auszahlungsvereinbarung gültigen Fassung.
    2. Vertragssprache
      Die Vertragssprache ist Deutsch.
    3. Speicherung des Vertragstextes
      Der Vertragstext wird bei EUflight gespeichert. Die Speicherung ist jedoch befristet, der Kunde hat deshalb selbst für einen (zusätzlichen) Ausdruck oder eine gesonderte Speicherung für seine Unterlagen zu sorgen. Die vorliegenden AGB kann der Kunde mit der Druckfunktion seines Internetbrowsers ausdrucken oder über die Funktion „Seite speichern“ auf seinem Endgerät speichern, wenn dieses dazu technisch in der Lage ist.
    4. Anwendbares Recht
      Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Kunde zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
    5. Gerichtsstand
      Sofern der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland oder der EU hat oder Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt sind, oder der Kunde Kaufmann ist, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus Vertragsverhältnissen zwischen dem Kunden und EUflight der Sitz von EUflight. 
    6. Übertragbarkeit auf Dritte
      Der Kunde darf ohne schriftliche Zustimmung von EUflight weder einzelne Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis mit EUflight, noch den Vertrag als solches, auf Dritte übertragen.

II. Nutzung der Internetseiten

  1. Zustandekommen des Nutzungsvertrages

    Ein unentgeltlicher Nutzungsvertrag entsprechend dieser Nutzungsbedingungen zwischen dem Kunden und EUflight kommt zustande, sobald der Kunde die Dienste nutzt.

  1. Verfügbarkeit der Dienste

    Eine ununterbrochene und vollumfängliche Verfügbarkeit der Dienste kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht gewährleistet werden. EUflight haftet daher nicht für die ständige und ununterbrochen fehlerfreie Verfügbarkeit der Dienste. Störungen oder Wartungsarbeiten können die Nutzungsmöglichkeit einschränken oder zeitweise unterbrechen. Soweit EUflight Einfluss auf Unterbrechungen hat (z.B. bei Wartungsarbeiten), ist EUflight bemüht, solche Unterbrechungen möglichst kurz zu halten.

  1. Unzulässige Inhalte und Nutzungshandlungen

    Dem Kunden ist jegliche Form der Werbung oder kommerzielle Nutzung der Dienste ohne ausdrückliche, schriftliche Zustimmung von EUflight untersagt. Untersagt ist das Auslesen der Daten der Dienste, insbesondere zu kommerziellen Zwecken. Das Hochladen von Viren oder anderem bösartigen Code ist untersagt. Es ist nicht zulässig, fremde oder eigene Zugangsdaten offenzulegen. Der Kunde wird zudem zu keiner Zeit Daten der Dienste sammeln oder ernten („harvesting“). Der Kunde darf die Dienste ausschließlich mittels eines Internetbrowsers oder der soweit vorhanden App nutzen. Die Verwendung von Programmen, die eine übermäßige Belastung der Server von EUflight erzeugen, ist untersagt.

  1. Urheber- und Nutzungsrechte

    1. Hochladen von Informationen und Dateien
      Durch die Nutzung der Dienste lässt der Kunde EUflight Informationen und Dateien zukommen. Dateien, die der Kunde im Rahmen der Nutzung der Dienste hochladen kann, sind gegebenenfalls urheberrechtlich geschützt. Das Kopieren, Bearbeiten, Hochladen, Herunterladen und/oder das öffentliche Zugänglichmachen solcher Dateien ist unzulässig, sofern der Kunde nicht die notwendigen Rechte hierfür hat. Vom Kunden hochgeladene bzw. verwendete Dateien werden von EUflight insoweit nicht geprüft. Sofern EUflight Kenntnis von rechtswidrigen Inhalten hat oder erhält, wird EUflight diese unverzüglich löschen.
    2. Rechtswidrige Inhalte
      Indem der Kunde diese AGB akzeptiert, sichert er zu, die notwendigen Rechte an den jeweiligen Dateien zu haben, um diese im Rahmen der Dienste nutzen zu dürfen. Ist der Kunde im Zweifel darüber, ob er die notwendigen Rechte zur Nutzung einer Datei im Rahmen der Dienste hat, ist die Nutzung zu unterlassen.
    3. Freistellung
      Sollten Kundenhandlungen oder vom Kunden bereitgestellte Inhalte Rechte Dritter verletzten oder gegen Gesetze verstoßen, verpflichtet sich der Kunde, EUflight diesbezüglich von jeglicher Haftung freizustellen und EUflight die Kosten der Inanspruchnahme (insbesondere die angemessenen Kosten der Rechtsverteidigung) zu erstatten. Der Kunde verpflichtet sich, EUflight bei der Abwehr derartiger Ansprüche zu unterstützen.

III. Vertragsschluss mit der EUflight.de GmbH

EUflight bietet dem Kunden auf den Internetseiten die Möglichkeit, seine Ansprüche auf Ausgleichsleistung auf Grundlage der EU-Fluggastrechtverordnung 261/2004 („FluggastrechteVO“) gegenüber der ausführenden Fluggesellschaft („Forderung“) auf Basis seiner wahrheitsgemäßen Angaben prüfen zu lassen. Abhängig von dem Ergebnis dieser Prüfung unterbreitet EUflight dem Kunden ein Angebot zum Erwerb dieser Forderung.

Die Dienste und sonstigen Angebote von EUflight auf den Internetseiten sind unverbindlich und freibleibend. EUflight behält sich vor, seine Internetseiten, die auf diesen vorgehaltenen Diensten und andere Angebote zu ändern oder einzustellen. Die Darstellung der Leistungen von EUflight auf den Internetseiten, insbesondere des Entschädigungsrechners („Entschädigungsrechner“), stellen noch kein verbindliches Angebot zum Vertragsabschluss dar.

  1. Eingabeprozess

    Auf der Internetseite der EUflight.de GmbH muss der Kunde zunächst seine (Flug)daten in den Entschädigungsrechner eingeben. Auf Basis der Flugdaten sowie weiterer für die Geltendmachung der Forderung relevanter Angaben des Kunden und seinen persönlichen Daten („Daten“) entwirft EUflight einen Forderungskaufvertrag („Auszahlungsvereinbarung“) und eine entsprechende Abtretungserklärung („Abtretungserklärung“), die dem Kunden im Falle eines Angebots für eine Express-Entschädigung übermittelt werden. Nach vollständigem Ausfüllen des Entschädigungsrechners beauftragt der Kunde EUflight durch Bestätigung seiner Eingaben. Diese Beauftragung ist für den Kunden unverbindlich und kostenlos. Im Folgenden wird der Kunde per E-Mail von EUflight kontaktiert. Durch Klicken des Buttons „meine Angaben vervollständigen“ wird er über eine Verlinkung zu einem Formular weitergeleitet, auf welchem er die Ergänzung seiner Angaben hinsichtlich des zu entschädigenden Fluges und sämtlicher zu entschädigender Personen vornehmen muss. Die zur Geltendmachung der Forderung(en) benötigten Reiseunterlagen müssen leserlich und vollständig übermittelt werden. Hierzu zählt insbesondere die Buchungsbestätigung/Rechnung sowie noch vorhandene Bordkarten und bereits geführte Korrespondenz mit der Fluggesellschaft. Bevor diese Angaben durch Klicken des Buttons „Dokumente speichern“ übermittelt werden, hat der Kunde jederzeit die Möglichkeit seine getätigten Angaben zu bearbeiten. EUflight prüft anhand der gemachten Angaben, ob eine Express-Entschädigung verfügbar ist. Im Falle einer verfügbaren Express-Entschädigung übermittelt EUflight dem Kunden ein Angebot in Form einer Auszahlungsvereinbarung und einer Abtretungserklärung („Vertragsentwürfe“) an die vom Kunden während des Bestellprozesses angegebene Email-Adresse, alternativ an die angegebene Postanschrift.

  1. Vollständigkeit der Daten 

    Die während des Bestellprozesses vom Kunden übermittelten Daten für die Vertragsentwürfe sind vollständig und wahrheitsgemäß anzugeben und umgehend zu korrigieren, sollten sich diese nach Versendung der Vertragsentwürfe verändert haben. Das betrifft insbesondere Angaben zum Flug wie beispielsweise das Wissen um medizinische Notfälle, unplanmäßige Zwischenlandungen, Streikmaßnahmen auf der Flugroute, Polizeieinsätze sowie zusätzliche Sicherheitsmaßnahmen an den Flughäfen, außergewöhnliche Umstände welche nicht zum regulären Check-In- und Flugprozess gehören, die Angabe über angebotene alternative Flug- bzw. Beförderungsalternativen sowie die Angaben hinsichtlich der Anschrift(en), der Telefonnummer und E-Mail-Adresse.

  1. Angebot von EUflight

    Durch Übersendung der von EUflight unterschriebenen Vertragsentwürfe wird dem Kunden ein verbindliches, zeitbegrenztes Angebot zum Abschluss eines Forderungskauf- und Abtretungsvertrages unterbreitet.

    EUflight fühlt sich an dieses Angebot sieben Tage nach dessen Versand gebunden („Angebotsfrist“).  EUflight ist berechtigt, das unterbreitete Angebot aufgrund von internen Prüfungsfehlern innerhalb dieser Frist zu widerrufen oder abzuändern. Eine vom Kunden nach Ablauf der Angebotsfrist erklärte Annahme stellt ein neues Angebot des Kunden dar, welches EUflight annehmen kann, hierzu aber nicht verpflichtet ist. Der Kunde ist sich in diesem Zusammenhang darüber im Klaren, dass eine zügige Bearbeitung seines Angebots nur erfolgen kann, soweit er sämtliche Reiseunterlagen, die zur Geltendmachung der Forderung(en) benötigt werden, wenigstens in leserlicher Fotokopie oder eines Scans in pdf/jpg Format beigefügt hat. Hierzu zählen vor allem die Buchungsbestätigung und – soweit vorhanden – die Bordkarte(n) und eine Bestätigung der Fluggesellschaft über die Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung sowie bereits geführte Korrespondenz mit der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter.

  1. Annahme durch den Kunden

    Der Kunde ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, das Angebot anzunehmen. Die Annahme erfolgt durch Übermittlung (z. B. per E-Mail oder Post) der von allen Reisenden eigenhändig unterschriebenen Vertragsentwürfe. Erst mit Zugang der unterschriebenen Unterlagen innerhalb der Angebotsfrist bei EUflight ist die Annahme vollendet.

  1. Mitreisende

    1. Volljährige Mitreisende
      Jeder Mitreisende des Kunden kann entweder eine eigene Auszahlungsvereinbarung mit EUflight abschließen oder der Kunde schließt die Auszahlungsvereinbarung namens und in Vollmacht seiner anspruchsberechtigten Mitreisenden ab, vorausgesetzt der Kunde ist hierzu vom Mitreisenden ausreichend bevollmächtigt worden. Der Kunde versichert, eine Vollmacht für den Empfang der auf die Forderung des Mitreisenden entfallenden Express-Entschädigung zu besitzen. Die an EUflight zu übermittelnde Abtretungserklärung muss der Mitreisende in jedem Fall selbst unterzeichnen, es sei denn, der Mitreisende ist minderjährig (Ziffer 5.b). Der Ankauf von an den Kunden seinerseits abgetretenen Forderungen durch Mitreisende des Kunden ist nicht vorgesehen.
    2. Minderjährige mitreisende Kinder
      Hat der Kunde für seine mitreisenden minderjährigen Kinder ein Beförderungsentgelt entrichtet und verfügen diese deswegen über eine eigene Forderung gegen die Fluggesellschaft, so kann der Kunde die Auszahlungsvereinbarung und den Abtretungsvertrag in gesetzlicher Vertretung seines minderjährigen Kindes abschließen. Der Kunde versichert, ausreichend bevollmächtigt zu sein bzw. über die nötige gesetzliche Vertretungsmacht zu verfügen und wird EUflight beides auf erstes Anfordern hin nachweisen.
  1. Zahlungsabwicklung

    1. Fälligkeit der Express-Entschädigung
      Der Kunde erhält von EUflight für die Veräußerung der Forderung(en) die vereinbarte Express-Entschädigung unter Berücksichtigung der Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe (derzeit 19%). Die Express-Entschädigung wird umgehend, mithin spätestens am nächsten Werktag, nach Vertragsschluss zur Auszahlung auf das vom Kunden angegebene (Europäische) Bankkonto (Ziffer 6.b) angewiesen, vorausgesetzt EUflight liegen sämtliche vom Kunden angeforderte, zur Durchsetzung der Forderung(en) erforderlichen Dokumente vor, insbesondere die vom jeweiligen Anspruchsinhaber eigenhändig unterzeichnete Abtretungserklärung in Kopie und ein geeigneter Identitätsnachweis (Kopie des/r Personalausweise(s).
    2. Kontoverbindung des Kunden
      Besitzt der Kunde ein Konto im einheitlichen Euro-Zahlungsverkehrsraum (SEPA), weist EUflight die Express-Entschädigung auf dieses Konto per Banküberweisung an. Soweit der Kunde EUflight eine unzutreffende oder unvollständige Bankverbindung mitteilt und es dadurch zu einer Überweisung auf ein abweichendes Konto kommt, über das der Kunde nicht verfügen darf, besteht gegenüber EUflight kein Anspruch auf eine nochmalige Auszahlung der Express-Entschädigung.
  1. Verbraucherwiderrufsrecht

    Wenn Sie Verbraucher sind, steht Ihnen ein Widerrufsrecht nach folgenden Maßgaben zu.

    1. Definitionen
      Das nachstehende (gesetzliche) Muster der Widerrufsbelehrung im Sinne der Anlage 1 zu Artikel 246a §1 Absatz 2 Satz 2 EGBGB erfasst den Fall des Verkaufs von Waren durch den Unternehmer an den Verbraucher. Da der gegenständliche Forderungsverkauf aber durch den Kunden an EUflight erfolgt und zudem Rechtskauf ist, auf den die Vorschriften über den Kauf von Sachen entsprechende Anwendung finden (§ 453 Abs. 1 BGB), geben wir zur nachstehenden Widerrufsbelehrung folgende Erläuterungen:
      1. „Ware“ ist/sind die vertragsgegenständliche(n) Forderung(en);
      2. Mit „die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat“ ist das wirksame Zustandekommen der Abtretungsvereinbarung gemeint;
      3. „Zurücksenden“ meint die Rückzahlung der Express-Entschädigung an EUflight; „zurückerhalten“ bedeutet die Gutschrift auf dem Konto der Euflight.de GmbH, IBAN DE53480400350703972000 bei der Commerzbank AG Bank, BIC: COBADEFFXXX.
    2. Widerrufsrecht
      Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns an:

      EUflight.de GmbH
      Feldbrunnenstr. 57
      20148 Hamburg
      Telefax: 040-822209621
      Email: kundenservice@euflight.de

      mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

    3. Folgen des Widerrufs
      Wenn Sie den Vertrag widerrufen, haben wir alle Forderungen, die der/die Anspruchsinhaber an uns abgetreten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag rückabzutreten, an dem die Mitteilung über den Widerruf bei uns eingegangen ist. Im Fall eines Widerrufs haben Sie uns die Express-Entschädigung unverzüglich und spätestens innerhalb von vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzusenden, an dem der Widerruf erklärt wurde. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Überweisung an uns vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen anweisen. Wir können die Rückabtretung der Forderung(en) verweigern, bis wir die Express-Entschädigung zurückerhalten haben. Hiermit erklären wir bereits jetzt aufschiebend bedingt die Rückabtretung der Forderung(en) für den Fall des wirksamen Widerrufs Zug um Zug gegen vollständige Rückzahlung der Express-Entschädigung an uns.
    4. Muster-Widerrufsformular
      Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.
  1. Mitwirkung des Kunden

    1. Unterstützung von EUflight
      Der Kunde verpflichtet sich, EUflight bei der Durchsetzung der an EUflight veräußerten Forderung(en) im zumutbaren Umfang zu unterstützen. Der Kunde ist insoweit insbesondere verpflichtet, EUflight den der Forderung(en) zu Grunde liegenden Sachverhalt nach seinem Kenntnisstand entsprechend vollständig und wahrheitsgemäß mitzuteilen. Der Kunde ist darüber hinaus verpflichtet, EUflight die zur Durchsetzung der vertragsgegenständlichen Forderung(en) notwendigen Unterlagen und Dokumente zu überlassen und im Falle der gerichtlichen Durchsetzung der Forderung(en) die Abtretungserklärung erneut im Original  zukommen zu lassen und gegen Zahlung der gesetzlichen Aufwandsentschädigung als Zeuge zur Verfügung zu stehen. Verstößt der Kunde gegen seine Pflicht zur Unterstützung, kann EUflight den hierdurch entstandenen Schaden geltend machen.
    2. Zahlungen der Fluggesellschaft oder des Reiseveranstalters an den Kunden
      Sollte der Kunde nach Forderungskauf und wirksamer Abtretung der vertragsgegenständlichen Forderung(en) eine Entschädigung („Entschädigung“) oder jegliche andere Art der Kompensation wie z.B. einen Fluggutschein von der Fluggesellschaft direkt erhalten haben, ist der Kunde verpflichtet, EUflight unverzüglich hierüber zu informieren sowie die erfolgte Abtretung seiner Fluggesellschaft ebenso unverzüglich anzuzeigen. Dies gilt auch für Zahlungen der Fluggesellschaft bzw. des Reiseveranstalters für nutzlos gewordene Aufwendungen oder Zusatzkosten, die dem Kunden wegen der Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung des betreffenden Fluges entstanden sind. Dem Kunden bleibt nachgelassen, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen. Die erhaltene Entschädigung ist bis zum Erreichen der Höchstgrenze des nach Art. 7 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 im Einzelfall zu bemessenden Ausgleichsanspruchs umgehend an die

      EUflight.de GmbH
      Konto: IBAN DE53480400350703972000
      Bank: Commerzbank AG
      BIC: COBADEFFXXX

      auszukehren. Die vorgenannte Informationspflicht gilt auch für den Fall, dass die Fluggesellschaft bzw. der Reiseveranstalter dem Kunden eine mögliche Entschädigung anbietet. Verstößt der Kunde gegen diese Informationspflicht, ist EUflight berechtigt, den entstandenen Schaden entsprechend Ziffer 8.c geltend zu machen.

    3. Rückzahlbarkeit der Erstattung; Schadensersatz wegen fehlerhafter Angaben
      Für den Fall, dass EUflight mit der Durchsetzung der von EUflight erworbenen Forderung(en) keinen Erfolg hat, ist der Kunde nicht verpflichtet, die bereits erhaltene Express-Entschädigung zurückzuzahlen. Dies gilt jedoch nicht für Forderung(en), die aufgrund unvollständiger oder nicht wahrheitsgemäßer Angaben des Kunden nicht durchsetzbar sind, beispielsweise, weil der Kunde seinen Anspruch bereits an eine andere Person oder einen anderen Anbieter abgetreten hat („Vorausabtretung“) oder diesen mit der Durchsetzung seiner Ansprüche beauftragt hat. Ebenso gilt dieses nicht, wenn die Forderung(en) erst gar nicht entstehen konnten, da die Forderung(en) bereits durch Auszahlung an den Kunden vor oder während des Abtretungsprozesses erloschen ist/sind. EUflight kann für diesen Fall nach vorheriger Fristsetzung zurücktreten und die gezahlte Express-Entschädigung Zug um Zug gegen Rückübertragung der Forderung(en) zurückverlangen. Die Geltendmachung etwaigen Schadensersatzes daneben bleibt hiervon unberührt. EUflight behält sich insoweit auch vor, weitergehenden Schaden geltend zu machen, der darauf zurückzuführen ist, dass eine entsprechende Klage zur Durchsetzung der an EUflight veräußerten Forderung(en) ganz oder teilweise abgewiesen wird oder mangels hinreichender Erfolgsaussichten zurückgenommen werden muss. Dem Kunden bleibt in jedem Fall nachgelassen, nachzuweisen, dass EUflight kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist.
    4. Verletzung der Vertragspflichten; Schadensersatz wegen Vertragsbrüchigkeit 
      Nimmt der Kunde das Angebot von EUflight an, besteht eine wirksame Auszahlungsvereinbarung zwischen EUflight und dem Kunden. Der Kunde ist sich bewusst darüber, dass EUflight aus der Auszahlungsvereinbarung ein schuldrechtlicher Anspruch auf Abtretung der Forderung(en) zusteht. Unabhängig davon ist der Kunde verpflichtet, sicherzustellen, dass der jeweilige Forderungsinhaber EUflight spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss sämtliche zur Durchsetzung der Forderung(en) notwendigen Unterlagen zur Verfügung stellt, insbesondere eine vom jeweiligen Forderungsinhaber eigenhändig unterzeichnete Abtretungserklärung und einen hinreichenden Identitätsnachweis (Ziffer III.6.) Verstößt der Kunde gegen die vorgenannten Pflichten, ist der Kunde EUflight zum Ersatz des hieraus entstandenen Schadens verpflichtet.