




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung aufgrund eines überfüllten Luftraums.
Ein „überfüllter Luftraum“ oder ein „erhöhtes Luftverkehrsaufkommen“ bedeutet, dass sich zu einer bestimmten Zeit mehr Flugzeuge als erwartet im betroffenen Luftraum befinden. Dies kann dazu führen, dass Starts und Landungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Ist Flugverkehr überlastet, müssen einige Maschinen möglicherweise in der Luft kreisen, bis eine Landebahn frei wird. Andersrum müssen einige Flüge länger auf ihre Starterlaubnis warten.
Der Flugverkehr wird von den Luftfahrtbehörden gesteuert, um Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dafür nutzen sie moderne Technologien wie Radarsysteme und Flugsicherungssysteme zur Überwachung und Koordination der Flugbewegungen.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Kurzstrecke
bis 1.500 Kilometer
Hamburg Frankfurt
Mittelstrecke
1.500 – 3000 Kilometer
Hamburg Palma de Mallorca
Langstrecke
ab 3.500 Kilometer
Hamburg New York City
Höhere Gewalt
Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-wetter) ausgefallen?
Eine Verspätung aufgrund eines überfüllten Luftraums liegt grundsätzlich nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Wenn die Sicherheit im Luftraum nicht gewährleistet ist, bekommen die Piloten keine Start- oder Landeerlaubnis von den Fluglotsen.
Folglich müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen aufgrund eines überfüllten Luftraums keine Entschädigung an ihre Fluggäste leisten. Dies entschied auch der BGH in seinem Urteil 2013 und wertete eine versagte Landeerlaubnis aufgrund eines überfüllten Luftraums als „außergewöhnlichen Umstand“ (Az. X ZR 115/12).
Verspätet sich ein Flug jedoch um mehrere Stunden und die Fluggesellschaft verweist ausschließlich auf einen überfüllten Luftraum, lohnt es sich genauer nachzufragen und einen Anspruch prüfen zu lassen. Meist spielen dann noch andere Ursachen eine Rolle und die Verspätung ist nicht ausschließlich auf den überfüllten Luftraum zurückzuführen.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
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