Flugzeugflügel aus Flugzeug fotografiert mit Flughafen im Hintergrund

Fluggastrechte bei überfülltem Luftraum

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung aufgrund eines überfüllten Luftraums.

Entschädigung prüfen

So funktioniert’s

Was bedeutet es, wenn der Luftraum überfüllt ist?

Ein „überfüllter Luftraum“ oder ein „erhöhtes Luftverkehrsaufkommen“ bedeutet, dass sich zu einer bestimmten Zeit mehr Flugzeuge als erwartet im betroffenen Luftraum befinden. Dies kann dazu führen, dass Starts und Landungen nicht wie geplant durchgeführt werden können. Ist Flugverkehr überlastet, müssen einige Maschinen möglicherweise in der Luft kreisen, bis eine Landebahn frei wird. Andersrum müssen einige Flüge länger auf ihre Starterlaubnis warten.

Der Flugverkehr wird von den Luftfahrtbehörden gesteuert, um Sicherheit und einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten. Dafür nutzen sie moderne Technologien wie Radarsysteme und Flugsicherungssysteme zur Überwachung und Koordination der Flugbewegungen.

Flug verspätet aufgrund eines überfüllten Luftraums? Jetzt Entschädigung unverbindlich prüfen lassen.

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Das EU-Recht: So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Kurzstrecke

bis 1.500 Kilometer

z.B. Hamburg Frankfurt

250 € pro Fluggast

Mittelstrecke

1.500 – 3000 Kilometer

z.B. Hamburg Palma de Mallorca

400 € pro Fluggast

Langstrecke

ab 3.500 Kilometer

z.B. Hamburg New York City

600 € pro Fluggast

Höhere Gewalt

Ihr Flug ist wegen höherer Gewalt (z.B. Extrem-wetter) ausgefallen?

vrsl. keine 
Entschädigung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Technischer Defekt
  • Verpasster Anschlussflug
  • Interner Streik
  • Fehlendes Personal
  • Umbuchung
  • Überbuchung

Ihre Fluggastrechte bei erhöhtem Luftverkehrsaufkommen

Eine Verspätung aufgrund eines überfüllten Luftraums liegt grundsätzlich nicht im Verantwortungsbereich der Airline. Wenn die Sicherheit im Luftraum nicht gewährleistet ist, bekommen die Piloten keine Start- oder Landeerlaubnis von den Fluglotsen.

Folglich müssen Fluggesellschaften bei Verspätungen aufgrund eines überfüllten Luftraums keine Entschädigung an ihre Fluggäste leisten. Dies entschied auch der BGH in seinem Urteil 2013 und wertete eine versagte Landeerlaubnis aufgrund eines überfüllten Luftraums als „außergewöhnlichen Umstand“ (Az. X ZR 115/12).

Verspätet sich ein Flug jedoch um mehrere Stunden und die Fluggesellschaft verweist ausschließlich auf einen überfüllten Luftraum, lohnt es sich genauer nachzufragen und einen Anspruch prüfen zu lassen. Meist spielen dann noch andere Ursachen eine Rolle und die Verspätung ist nicht ausschließlich auf den überfüllten Luftraum zurückzuführen.

So funktioniert’s:
Wir kaufen Ihr Recht sofort ab.

Ablauf Antrag Sofortentschädigung

Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

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