Flugzeug am Himmel wird von dunklen Wolken verdeckt

Entschädigung bei Flugausfall wegen Wetter

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Fluggastrechte bei Unwetter

Behindert etwa ein Orkan den Flugverkehr, kann es zu Flugverspätungen und Flugausfällen kommen. Solche wetterbedingten Flugunregelmäßigkeiten behindern ein pünktliches Ankommen am Zielort und sind ärgerlich für Passagiere. Dabei handelt es sich in den meisten Fällen um einen außergewöhnlichen Umstand, der außerhalb des Herrschaftsbereiches der Airline liegt. Somit besteht grundsätzlich bei längeren Flugverspätungen oder Flugannullierungen wegen schlechten Wetters kein Anspruch auf eine Entschädigung gemäß der EU-Verordnung für Fluggastrechte.

Jedoch gehören schlechte Wetterbedingungen auch zu den beliebtesten Ausreden der Fluggesellschaften für Flugunregelmäßigkeiten. Ein Indiz dafür, dass hier eine Ausrede der Airline vorliegt, könnte sein, dass andere Flüge abfliegen und ankommen – lediglich auf Ihrem Flug liegt eine Verspätung oder Annullierung vor.

Inhalte im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer entscheidet ob mein Flug stattfindet?

Welche Wetterbedingungen verursachen Flugprobleme?

Welche Rechte stehen Passagieren zu?

Das Wichtigste in Kürze

  • Schlechte bis gefährliche Wetterbedingungen wie Schnee, Eisregen, Sturm, Nebel oder garar Naturkatastrophen können Flugausfälle oder Flugverspätungen verursachen.
  • Unwetter gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände, daher besteht in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung.
  • Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Umbuchung und Unterbringung bleiben jedoch bestehen.
  • Auch wenn ein außergewöhnlicher Umstand den Flugverkehr zum Erliegen bringt, ist ihre Airline jedoch zudem dazu verpflichtet, Ihnen nach Wiederaufnahme des Flugverkehrs schnellstmöglich einen Ersatzflug anzubieten. Geschieht dies nicht, haben Sie trotz des außergewöhnlichen Umstands ggf. einen Anspruch auf Entschädigung.

Wer entscheidet, ob Flüge bei kritischen Wetterlagen stattfinden?

Bei Unwettern sind verschiedene Faktoren für die Entscheidung über die Durchführung eines Fluges verantwortlich. Eurocontrol, die Europäische Organisation zur Sicherung der Luftfahrt, spielt eine wesentliche Rolle bei der Luftraumsteuerung. Bei widrigen Wetterbedingungen kann es vorkommen, dass Eurocontrol die Anzahl der Starts und Landungen pro Stunde an einem Flughafen reduziert, um die Sicherheit zu gewährleisten. Diese Reduzierung kann zu Verspätungen oder Annullierungen von Flügen führen. Fluggesellschaften treffen, unter Berücksichtigung dieser Vorgaben, die endgültige Entscheidung darüber, welche Flüge sie durchführen. Die Reduzierung von Starts und Landungen dient der Erhöhung der Sicherheit, um das Risiko von Vorfällen bei schlechten Wetterbedingungen zu minimieren.

Unwetter können sich zudem nicht nur an Start- und Zielflughäfen, sondern auch entlang der Flugroute auswirken. Ebenso können vorherige Flugbewegungen einen erheblichen Einfluss auf den nachfolgenden Flugverkehr und somit auf Ihren Flug haben. Oftmals wird angemerkt, dass das Wetter bei Start und Landung gut gewesen sei, was bei genauerer Betrachtung jedoch nicht ausschlaggebend ist, wenn die Flugstrecke beispielsweise wetterbedingt von Eurocontrol gesperrt wurde.

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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

Welche Wetterbedingungen verursachen Flugprobleme?

Diese wetterbedingten Faktoren können zu Verspätungen, Umleitungen oder Flugausfällen führen:

  1. Starker Wind & Stürme: Besonders Seitenwind und Windböen erschweren Start und Landung.
  2. Gewitter: Blitz & Hagel beeinträchtigen die Sicht und Start und Landung.
  3. Starker Regen: Beeinträchtigt die Sicht und kann zu Aquaplaning auf der Landebahn führen.
  4. Dichter Nebel: Verringert die Sicht, was Start und Landung riskant macht.
  5. Eis & Vereisung: Kann Tragflächen und Triebwerke beeinträchtigen und erschwert Start und Landung.
  6. Schneestürme: Reduzieren die Sicht und machen Start- und Landebahnen rutschig.
  7. Aschewolken (Vulkanausbrüche): Können Triebwerke beschädigen und die Sicht behindern.

Ihre Rechte bei Flugproblemen durch Unwetter

Schlechtes Wetter wie ein Unwetter kann als außergewöhnlicher Umstand bezeichnet werden, wenn es das Abheben gefährlich oder gar unzumutbar macht. Unabhängig davon, ob ein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, haben Sie aber bei Problemen mit Ihrem Flug bestimmte Ansprüche. Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen während der Wartezeit folgende Unterstützung zu leisten:

  • Verpflegung: Mahlzeiten und Erfrischungen in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit
  • Kommunikation: Zwei kostenfreie Telefonate, E-Mails oder Faxe
  • Umbuchung: Auf den nächsten verfügbaren Flug oder eine Erstattung des Flugpreises, wenn Ihr Flug annulliert wird oder die Verspätung sehr groß ist. Bei einer Umbuchung muss die Fluggesellschaft sicherstellen, dass Ihnen der neue Flug möglichst zeitnah angeboten wird.
  • Unterbringung: Falls ein Flug erst am Folgetag stattfindet, muss die Airline eine Hotelübernachtung und den Transfer bereitstellen. Heben Sie gegebenenfalls alle Rechnungen für die Ihnen entstehenden Kosten in Bezug auf Transport und Unterbringung auf.

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