EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004
Deine Fluggastrechte
Brüssel macht’s möglich: Als Passagier hast Du nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (“EU-Verordnung”) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die EU-Verordnung ist Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Sie tritt in Kraft, wenn:
- Dein Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
- Dein Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunfts-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.
Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.
Kriterien für Deinen Anspruch auf Entschädigung
Damit ein Anspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:
- Dir wird der Zugang zum Flugzeug bzw. Boarding verweigert (“Nichtbeförderung”)
- die Verspätung am Zielflughafen betrug mehr als drei Stunden
- aufgrund eines verspäteten/annullierten Vorflugs hast Du Deinen Anschlussflug verpasst
- die Airline hat Dich zwei Wochen oder kürzer vor dem geplanten Flug informiert, dass Dein Flug annulliert wurde.
Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung
Sofern einer der genannten Punkte auf Deine Reisesituation zutrifft, steht Dir folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:
Kurzstrecke
bis 1.500 km
HAM
Hamburg
250,00 EUR
pro Fluggast
FRA
Frankfurt
Mittelstrecke
1.500 – 3.500 km
HAM
Hamburg
400,00 EUR
pro Fluggast
PMI
Mallorca
Langstrecke
ab 3.500 km
HAM
Hamburg
600,00 EUR
pro Fluggast
JFK
New York
Kurzstrecke
bis 1.500 km
HAM
Hamburg
250,00 €
pro Fluggast
FRA
Frankfurt
Mittelstrecke
1.500 – 3.500 km
HAM
Hamburg
400,00 €
pro Fluggast
PMI
Mallorca
Langstrecke
ab 3.500 km
HAM
Hamburg
600,00 €
pro Fluggast
JFK
New York
Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen
Liegt jedoch er einer dnachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten „außergewöhnlichen Umstände“ vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:
- Streik (z.B. Fluglotsenstreik, Streik des eigenen oder des Flughafenpersonals)
- (sehr) schlechtes Wetter, Sturm, Naturkatastrophen, Schneefall, Eisregen etc.
- Not-/Zwischenlandung, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
- Vogelschlag / Blitzschlag
- Terrorgefahr oder politische Unruhen.
Näheres dazu findest Du hier: Außergewöhnliche Umstände
Technischer Defekt – kein außergewöhnlicher Umstand
Ein technischer Defekt, die nicht rechtzeitige Enteisung eines Flugzeugs, die Erkrankung eines Crew-Mitglieds oder auch die Kollision mit einem Treppenfahrzeug sind keine außergewöhnlichen Umstände. Somit besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung.
Für mehr Informationen klicke hier: Technischer Defekt
Recht auf Betreuungsleistungen
In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Dir welche Betreuungsleistungen zustehen.
DEINE ZU ERWARTENDEN BETREUUNGSLEISTUNGEN ORIENTIEREN SICH AN DER GEBUCHTEN STRECKE:
- Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
- Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
- Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1.500 und 3.500 km
- Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km
DIESE BETREUUNGSLEISTUNGEN STEHEN DIR ZU:
- Verpflegung: Essen und Getränke
- Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht (oder Rückerstattung von Hotelkosten)
- Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
- Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden
Hier geht es zu den Betreuungsleistungen.

Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung
Bei einer Flugannullierung durch die Airline kannst Du zwischen folgenden Optionen wählen:
- Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Deinem Wunschzeitpunkt
- Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen*
*Mit dem Portal Flugticket-Erstattung.de bietet EUflight Dir nun auch die Möglichkeit Deinen Ticketpreis, innerhalb von 24 Stunden erstatten zu lassen. Weitere Informationen erhältst Du hier: www.flugticket-erstattung.de
Weiterführende Themen zu Deinen Fluggastrechten:
Kurzstrecke
bis 1.500 km
HAM
Hamburg
250,00 EUR
pro Fluggast
FRA
Frankfurt
Mittelstrecke
1.500 – 3.500 km
HAM
Hamburg
400,00 EUR
pro Fluggast
PMI
Mallorca
Langstrecke
ab 3.500 km
HAM
Hamburg
600,00 EUR
pro Fluggast
JFK
New York