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EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004

Deine Fluggastrechte

Brüssel macht’s möglich: Als Passagier hast Du nach der Fluggastrechteverordnung 261/2004 (“EU-Verordnung”) bei Flugunregelmäßigkeiten wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte! Die EU-Verordnung ist Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren. Sie tritt in Kraft, wenn: 

  • Dein Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
  • Dein Flug außerhalb der EU begonnen hat, der Ankunfts-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der EU hat.

Dabei regelt die Fluggastrechteverordnung etwaige finanzielle Ausgleichszahlungen, die Passagiere von Airlines unter bestimmten Umständen einfordern können.

Kriterien für Deinen Anspruch auf Entschädigung

Damit ein Anspruch gemäß EU-Verordnung besteht, müssen folgende Kriterien erfüllt sein:

Die Entschädigungshöhen gemäß EU-Fluggastrechteverordnung

Sofern einer der genannten Punkte auf Deine Reisesituation zutrifft, steht Dir folgender Ausgleichsanspruch gemäß Fluggastrechteverordnung zu:

Kurzstrecke

bis 1.500 km

HAM

Hamburg

250,00 EUR

pro Fluggast

FRA

Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

HAM

Hamburg

400,00 EUR

pro Fluggast

PMI

Mallorca

Langstrecke

ab 3.500 km

HAM

Hamburg

600,00 EUR

pro Fluggast

JFK

New York

Kurzstrecke

bis 1.500 km

HAM

Hamburg

250,00 €

pro Fluggast

FRA

Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

HAM

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400,00 €

pro Fluggast

PMI

Mallorca

Langstrecke

ab 3.500 km

HAM

Hamburg

600,00 €

pro Fluggast

JFK

New York

Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen

Liegt jedoch er einer dnachfolgenden, in der Fluggastrechteverordnung geregelten „außergewöhnlichen Umstände“ vor, ist die Fluggesellschaft von der Pflicht zur Entschädigungszahlung befreit:

  1. Streik (z.B. Fluglotsenstreik, Streik des eigenen oder des Flughafenpersonals)
  2. (sehr) schlechtes Wetter, Sturm, Naturkatastrophen, Schneefall, Eisregen etc.
  3. Not-/Zwischenlandung, z.B. aufgrund von medizinischen Notfällen an Bord
  4. Vogelschlag / Blitzschlag
  5. Terrorgefahr oder politische Unruhen.

Näheres dazu findest Du hier: Außergewöhnliche Umstände

Technischer Defekt – kein außergewöhnlicher Umstand

  1. Ein technischer Defekt, die nicht rechtzeitige Enteisung eines Flugzeugs, die Erkrankung eines Crew-Mitglieds oder auch die Kollision mit einem Treppenfahrzeug sind keine außergewöhnlichen Umstände. Somit besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung.

    Für mehr Informationen klicke hier: Technischer Defekt

Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Dir welche Betreuungsleistungen zustehen.

DEINE ZU ERWARTENDEN BETREUUNGSLEISTUNGEN ORIENTIEREN SICH AN DER GEBUCHTEN STRECKE:
  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1.500 und 3.500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km
DIESE BETREUUNGSLEISTUNGEN STEHEN DIR ZU:
  • Verpflegung: Essen und Getränke
  • Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht (oder Rückerstattung von Hotelkosten)
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
  • Kommunikation: Zwei Telefongespräche zu führen, Faxe oder E-Mails zu versenden

Hier geht es zu den Betreuungsleistungen.

Mann in Flughafenwartehalle

Recht auf Flugticket-Erstattung oder Ersatzbeförderung

Bei einer Flugannullierung durch die Airline kannst Du zwischen folgenden Optionen wählen:

  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt
  • Anderweitige Beförderung zum Endziel zu Deinem Wunschzeitpunkt
  • Rückzahlung der Ticketkosten binnen 7 Tagen*

*Mit dem Portal Flugticket-Erstattung.de bietet EUflight Dir nun auch die Möglichkeit Deinen Ticketpreis, innerhalb von 24 Stunden erstatten zu lassen. Weitere Informationen erhältst Du hier: www.flugticket-erstattung.de

Weiterführende Themen zu Deinen Fluggastrechten:

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  • Dein Flug von einem Flughafen innerhalb der EU gestartet ist, oder
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  1. Streik (z.B. Fluglotsenstreik, Streik des eigenen oder des Flughafenpersonals)
  2. (sehr) schlechtes Wetter, Sturm, Naturkatastrophen, Schneefall, Eisregen etc.
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Näheres dazu findest Du hier: Außergewöhnliche Umstände

Technischer Defekt – kein außergewöhnlicher Umstand

  1. Ein technischer Defekt, die nicht rechtzeitige Enteisung eines Flugzeugs, die Erkrankung eines Crew-Mitglieds oder auch die Kollision mit einem Treppenfahrzeug sind keine außergewöhnlichen Umstände. Somit besteht auch in diesen Fällen ein Anspruch auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung.

    Für mehr Informationen klicke hier: Technischer Defekt

Recht auf Betreuungsleistungen

In der EU-Verordnung ist auch eindeutig geregelt, ab wann Dir welche Betreuungsleistungen zustehen.

DEINE ZU ERWARTENDEN BETREUUNGSLEISTUNGEN ORIENTIEREN SICH AN DER GEBUCHTEN STRECKE:
  • Ab mehr als zwei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei einer Flugstrecke bis zu 1.500 km
  • Ab mehr als drei Stunden Wartezeit am Abflughafen bei Flügen innerhalb der EU mit einer Flugdistanz von mehr als 1.500 km
  • Bei allen Flügen mit einer Flugstrecke von 1.500 und 3.500 km
  • Bei mehr als vier Stunden Wartezeit bei Flugdistanzen von mehr als 3.500 km
DIESE BETREUUNGSLEISTUNGEN STEHEN DIR ZU:
  • Verpflegung: Essen und Getränke
  • Unterkunft: Hotelunterbringung ab einem Aufenthalt von einer Nacht (oder Rückerstattung von Hotelkosten)
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Hotel
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*Mit dem Portal Flugticket-Erstattung.de bietet EUflight Dir nun auch die Möglichkeit Deinen Ticketpreis, innerhalb von 24 Stunden erstatten zu lassen. Weitere Informationen erhältst Du hier: www.flugticket-erstattung.de

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