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Entschädigungsanspruch bei einer Geschäftsreise

Flugverspätung auf einer Geschäftsreise

Auf einer eng getakteten Dienstreise können Flugverspätungen besonders schmerzlich sein. Wichtige Meetings, Konferenzen oder Kundenbesuche haben kurze Zeitfenster: Eine Verspätung kann im wahrsten Sinne des Wortes kostspielig werden. Nach einer anstrengenden Dienstreise aufgrund eines Flugausfalls erst deutlich später nach Hause oder zurück ins Büro zu kommen, ist ähnlich nervenaufreibend.  

Dein Entschädigungsanspruch als Geschäftsreisender

Einziger Lichtblick: die mögliche Entschädigung! Das mag im ersten Moment überraschend klingen, denn in der Regel ist es ja der Arbeitgeber, der die Reise organisiert und bereits dafür gezahlt oder sie abgerechnet hat. Doch auch als Arbeitnehmer, der den Flug nicht aus eigener Tasche bezahlt hat, kann Dir eine Flugentschädigung zustehen. 

Als Ausgleichsleistung für den erlittenen Zeitverlust wird das so in der EU-Fluggastrechteverordnung mit berücksichtigt. Dieser Anspruch gilt nur dann nicht, wenn Du als Fluggast gratis oder zu einem verbilligtem Tarif reist, der öffentlich nicht unmittelbar oder mittelbar verfügbar ist. Ein solcher Fall liegt beispielsweise vor, wenn Du eine Reise über ein firmeninternes Buchungsportal getätigt hast. Die Situation kann ebenfalls anders sein, wenn Dein Arbeitgeber etwaige Entschädigungsansprüche zwischen der Firma und Dir in Deinem Arbeitsvertrag geregelt hat, so dass möglicherweise vorgesehen ist, dass Flugentschädigungen direkt an Deinen Arbeitgeber gehen.

Welche Höhe für Flugentschädigungen gibt es bei Geschäftsreisen?

Wie auch im Falle von Urlaubsreisen errechnet sich der Entschädigungsanspruch abhängig von Flugstrecke und Flugdauer Deiner Dienstreise. Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Dabei ist vorgesehen, dass Dienstreisen bis zu einer Distanz von 1500 km mit 250 EUR entschädigt werden. Bei Mittelstreckenflügen befindet sich die Flugentschädigung bereits bei 400 EUR und bei Reisedistanzen von mehr als 3500 km stehen Entschädigungsansprüche von bis zu 600 EUR im Raum. Voraussetzung: Du bist in einem EU-Land gestartet. Oder Du fliegst von einem Drittstaat in die EU, und die Airline hat ihren Sitz in der EU.

Mann am Flughafen

Welche Ansprüche können Arbeitgeber haben?

Unter bestimmten Umständen können Fluggesellschaften gegenüber Firmenkunden über in den EU-Fluggastrechten definierte Flugentschädigungen hinaus schadenersatzpflichtig sein — basierend auf dem Montrealer Übereinkommen. Dafür muss der Firmenkunde jedoch belegen können, welcher Schaden wie entstanden ist. Außergewöhnliche Umstände können die Fluggesellschaften jedoch von etwaigen Ausgleichsleistungen befreien. Dazu zählen unter anderem Ausnahmesituationen wie Notlandungen, Naturkatastrophen, Streiks (im Einzelfall zu bewerten), Gefahr von Terror und vergleichbare Situationen. 

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