Downgrade

Entschädigung bei einem Downgrade Ihrer Flugklasse

Sie buchen einen Business Class Flug ganz sicher aus guten Gründen und freuen sich schon vor dem Abheben auf den angenehmen Komfort. Aber beim Einchecken teilt Ihnen das Flughafenpersonal mit, dass ausgerechnet bei Ihnen ein Downgrade von Business auf Economy erfolgt. Da Sie aber für die höhere Klasse bezahlt haben, sichert Ihnen in diesem Fall die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.

Diese fällt je nach zurückgelegten Flugkilometern ziemlich deutlich aus. Die fragliche Airline steht in der Pflicht, Ihnen innerhalb von 7 Tagen eine Downgrade Entschädigung von bis zu 75 % auszuzahlen. Das macht Ihren Flug zwar nicht gemütlicher, bringt Ihnen aber immerhin eine gewisse Ersparnis, die bei 30 % des Flugpreises beginnt.

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Entschädigung für Business Class Downgrade direkt beim Einchecken beantragen

Die Fluggesellschaften zahlen natürlich nicht gerne Geld für einen Downgrade Flug aus. Manchmal versuchen sie, sich regelrecht herauszuwinden, indem sie Gutscheine herausgeben oder Gratis-Getränke spendieren. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Diese Art der Downgrade Entschädigung zählt nur dann als echte Kompensation im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung, wenn Sie sie schriftlich als solche annehmen. Solange Sie also nicht mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie bereits entschädigt wurden, verfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Leistungen nicht. Beantragen Sie Ihre Entschädigung vorzugsweise direkt am Check-in, sobald Sie von Ihren Flugklasse-Downgrade erfahren.

Vielleicht gelingt es Ihnen sogar, ein Upgrade auszuhandeln, dass Sie unverhofft First Class fliegen lässt. Einen Versuch ist es sicherlich wert. Eventuell möchten Sie auch probieren, eine Ersatzbeförderung bei einer anderen Fluggesellschaft zu erlangen, die Ihnen Ihre gewünschte Reiseklasse bieten kann. Doch diese Lösungen fußen auf freiwilliger Basis, Sie haben keinen Anspruch darauf. Falls alles nicht funktioniert, gibt es feste Regeln für die zu leistende Ausgleichszahlung, auf die Sie pochen können. Vielleicht werden die Airline-Mitarbeiter versuchen, sich auf »höhere Gewalt« herauszureden, doch das müssen Sie nicht akzeptieren.

Downgrade von Business auf Economy: Höhe der Entschädigung

Die Downgrade Entschädigung sollte selbstverständlich mindestens den anteiligen Flugpreis für Ihr Business Class Ticket betragen. Eine große deutsche Fluggesellschaft bietet seinen Passagieren im Falle eines Business Class Downgrade auf Langstreckenflügen 1500,00 EUR in bar an: Das klingt schon ziemlich gut! Andere Fluggesellschaften wiederum möchten am liebsten gar nichts zahlen, diese müssen Sie leider mit Hartnäckigkeit überzeugen. Wenn Sie gut gerüstet in diesen Kampf ziehen, haben Sie die besten Aussichten auf Erfolg. Darum geben wir Ihnen hier die konkreten Zahlen aus der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 zur Hand, die Ihren gesetzlichen Schadensersatzanspruch zementieren. Wir schauen dafür in den Artikel 10 »Höherstufung und Herabstufung«, der folgende Informationen zu den prozentualen Ausgleichszahlungen preisgibt:

unter 1.500 km1.500 – 3.500 kmüber 3.500 km
Innerhalb EU30 %50 %
Ziel oder Start EU30 %50 %75 %

Es besteht sogar eine Möglichkeit, bei EU-internen Flügen an eine Entschädigung von 75 % zu gelangen. Denn: Wenn Sie mit dem Flieger zwischen den Französischen Überseegebieten und der EU verkehren, dann müssen Sie bei einem Downgrade ähnlich viel Zeit in der Economy-Class verbringen wie auf einem Flug von München nach Singapur. Deshalb erhalten Sie auch in diesem Fall die höchste Ausgleichszahlung. Heißt Ihr Reiseziel also Französisch-Guayana, Mayotte, Réunion, Guadeloupe oder Martinique, wird Ihr Komfortverlust satt kompensiert. Einen kleinen Haken gibt es allerdings.

Wichtige Zusatzinformationen, die Sie beachten sollten

Denken Sie bitte daran: Der oben angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den reinen Flugpreis vor Steuern und Gebühren. Sollten die Zusatzkosten allerdings in Verbindung zu Ihrer gebuchten Reiseklasse stehen, steht Ihnen auch hier ein Schadenersatz zu. Beispielsweise zahlen Sie in Großbritannien die »Air Passenger Duty« deren Höhe sich an der jeweiligen Reiseklasse orientiert. Dies ist ein Fall für eine Gebührenrückforderung! Das zugehörige Gerichtsurteil finden Sie unter dem Aktenzeichen ECLI:EU:C:2016:472. Sollten Sie mehrere Flüge mit einem Ticket gebucht haben, dann erhalten Sie eine Entschädigung selbstverständlich nur anteilig für den konkreten Downgrade Flug.

Glückstreffer Upgrade: Dazu kann man nicht »nein« sagen

In seltenen Fällen geschieht es tatsächlich, dass ein Passagier am Check-in ein unvermutetes Upgrade erhält. Dann fliegen Sie statt Business Class plötzlich First Class – und werden dazu sicher nicht »nein« sagen. Die Wahrscheinlichkeit für diesen Glückstreffer steigt deutlich an, wenn Sie an einem Vielfliegerprogramm teilnehmen und zu den Stammkunden der betreffenden Fluggesellschaft gehören. Auch dann, wenn Sie über eine Kreditkarte eines Partnerunternehmens verfügen, können Sie zu den Auserwählten gehören. Upgrades laufen normalerweise über das Rechnersystem der Airline, sie werden also keinesfalls zufällig aktiviert.

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