Wann Ihnen nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht
- Flugstrecke: Der Flug muss in der EU gestartet sein. Startet er außerhalb, landet aber in der EU, muss die Airline ihren Sitz in der EU haben oder die Reise über einen Anschlussflug in der EU mit einer EU-Airline verfügen.
- Verspätung: Die Ankunft am Zielflughafen muss mindestens 3 Stunden verspätet sein – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen! Die konkrete Abflugzeit spielt für die Verspätung keine Rolle.
- Annullierung: Der Fluggast wurde innerhalb der 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert, ohne dass eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wurde.
- Nichtbeförderung: Dem Passagier wurde trotz bestätigter Buchung der Zutritt in den Flieger verweigert – z. B. wegen Überbuchung.
- Herabstufung: Der Fluggast ist in eine niedrigere Klasse herabgestuft worden.
Wie kann ich meine Rechte gegenüber der Airline durchsetzen?
Normalerweise sind Airlines gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtet, Ihnen binnen sieben Tagen Ihre Entschädigung auszuzahlen. Ohne, dass Sie diese beantragen oder anderweitig einfordern müssen.
In der Praxis funktioniert das leider überhaupt nicht. Selbst wenn Sie die Fluggesellschaft mit Ihrer Forderung kontaktieren, rührt diese sich häufig gar nicht oder zögert die Begleichung der Ausgleichsleistung hinaus. Damit Sie für Ihre Forderung nicht gleich Klage bei Gericht einreichen müssen, gibt es Dienstleister, die sich darum kümmern, dass Sie Ihre Entschädigung erhalten – mit EUflight sogar noch bevor die Fluggesellschaft zahlt!
Folgende Optionen stehen Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Forderung zur Verfügung:
Fluggesellschaft selbst kontaktieren
Natürlich können Sie sich selbstständig an die Airline wenden und Ihre Forderung geltend machen. Dafür können Sie einfach unseren kostenlosen Mahnrschreibengenerator nutzen.
Schlichtungsstelle einschalten
Reagiert das Unternehmen gar nicht oder streitet es Ihren Anspruch auf Entschädigung ab, können Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden. Eine Schlichtung ist für Sie kostenfrei. Es gibt zwei Schlichtungsstellen. Ist die Airline Mitglied bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP), ist diese für Ihren Fall zuständig. Ansonsten wenden Sie sich an die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz (BfJ).
Wichtig: Bevor Sie eine Schlichtung beantragen, müssen Sie alles Mögliche versucht haben, das Problem selbst zu lösen. Außerdem muss das Unternehmen Ihre Forderung ganz oder teilweise abgelehnt haben. Meldet sich die Airline nicht, müssen Sie mindestens zwei Monate warten, bevor Sie sich an die Schlichtungsstelle wenden dürfen (§ 57b Abs, 2 Nr. 5 LuftVG). Weiterhin muss Ihre Flugreise überwiegend aus privaten Gründen stattgefunden haben. Geschäftsreisende haben keinen Anspruch auf eine Schlichtung (§ 57b Abs. 1 LuftVG).
Inkasso: Entschädigung professionell eintreiben
Weil die Geltendmachung der Flugrechte so komplex, langwierig und zeitaufwendig ist, gibt es diverse Dienstleister. Diese wenden im Wesentlichen zwei verschiedene Methoden an, um Sie bei der Geltendmachung Ihrer finanziellen Fluggastrechte zu unterstützen: Inkasso und Factoring.
Inkasso-Dienstleister versuchen Ihre Forderung für Sie einzutreiben. In der Regel wird dazu im ersten Schritt ein Mahnschreiben aufgesetzt und verschickt. Inkasso hat den Vorteil, dass Sie sich nicht selbst mit der Fluggesellschaft herumschlagen müssen.
Allerdings bekommen Sie Ihr Geld erst dann, wenn das Inkasso-Unternehmen auch tatsächlich erfolgreich war – also Geld von der Airline erhalten hat. Das dauert nicht nur lange, sondern ist auch ein Kostenrisiko. Denn wenn die Airline Ihre Forderung wie häufig üblich ablehnt, müssen Inkasso-Unternehmen entscheiden, ob sie Klage vor Gericht einreichen. Viele Anbieter nehmen dann zusätzlich zu ihrer Provision eine sogenannte Rechtswegegebühr.
Für ihre Leistung ziehen Inkasso-Dienstleister normalerweise eine prozentuale Provision von der Forderungssumme ab, die Ihnen zusteht. Ob Sie auch etwas bezahlen müssen, wenn der Dienstleister erfolglos ist, hängt vom jeweiligen Anbieter und seinen Konditionen ab.
Factoring: Fluggastrechte abtreten und Geld sofort erhalten
Vom Inkasso ist das sogenannte Factoring zu unterscheiden, das wir von EUflight anbieten. Das Besondere daran ist, dass wir Ihnen Ihre Forderung abkaufen und dann auf eigene Rechnung und auf eigenes Risiko versuchen, die Forderung durchzusetzen.
Der Vorteil besteht darin, dass Sie sofort Geld erhalten und wir das Risiko eines Forderungsausfalls übernehmen. Durch die Abtretung Ihrer Forderung haben Sie keine Wartezeit und keinen bürokratischen Aufwand. Sie können die Sofort-Entschädigung, die sich aus Ihrem gesetzlichen Anspruch abzüglich einer Geld-sofort-Gebühr ergibt, in jedem Fall behalten. Unabhängig davon, ob die Airline letztlich zahlt oder nicht.