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Nachtflugverbot: Das sind Ihre Rechte!
Diese Situation ist alles andere als spaßig. Ihr Flug startet spät am Tag und ist dabei nicht ganz pünktlich. Also haben Sie am Flughafen schon einige Wartezeit hinter sich, doch dann passiert etwas wirklich Unangenehmes! Aufgrund eines Nachtflugverbots darf Ihre Maschine auf dem Zielflughafen nicht mehr landen, sie wird umgeleitet. Schließlich setzt sie Sie mitten in der Nacht an einem Ort ab, an den Sie gar nicht möchten. Aber immerhin: Am Boden steht ein Bus bereit, der Sie und die anderen Passagiere aufnimmt. So gelangen Sie doch noch an Ihr ursprüngliches Ziel. Nur: Das bereitet Ihnen enorme Umstände und eine stundenlange Verspätung.
Steht mir in diesem Fall eine Entschädigung zu?
Wenn Sie aufgrund eines Nachtflugverbots auf Umwegen verspätet an Ihr Ziel gelangen, ist das zunächst einmal ärgerlich. Vielleicht haben Sie dadurch einen Termin verpasst oder Sie sind fürchterlich müde und erreichen Ihr Bett erst weit nach Mitternacht. Bei einer Verspätung aufgrund von Nachtflugverbot wird allerdings nicht automatisch eine Entschädigung fällig. Sie müssen mindestens 3 Stunden später ankommen als geplant, dann darf Ihr Geldbeutel sich wahrscheinlich freuen.
Die 3-Stunden-Regel in Verbindung mit höherer Gewalt
Die 3-Stunden-Regel ist Teil der EU-Fluggastrechteverordnung 261/04. Hier ist geregelt, dass eine entsprechende Verspätung immer dann eine Entschädigung auslöst, wenn kein »außergewöhnlicher Umstand« vorliegt. Ein Flugverbot für die Nacht gehört nicht in diese Kategorie, denn dieses herrscht zu festgelegten Zeiten an bestimmten Orten und ist für die Fluggesellschaft kalkulierbar. Außergewöhnliche Umstände jedoch zeichnen sich dadurch aus, dass sie eben nicht planbar und leicht vermeidbar sind. Aus diesem Grund tragen sie häufig auch die bekannte Bezeichnung »höhere Gewalt«. Das Nachtflugverbot über Frankfurt und anderen lärmgeplagten Städten einzuhalten, gehört aber zum Alltagsgeschäft im Luftverkehr.
Aber: Nicht nur das Nachtflugverbot ist »schuld«
Allerdings müssen wir Ihre Euphorie an dieser Stelle leider wieder bremsen. Denn: Eine drei- und mehrstündige Verspätung aufgrund eines Nachtflugverbots zieht nur unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung nach sich. Es kommt ganz auf den eigentlichen Auslöser der Verzögerung an, ob Sie eine finanzielle Kompensation erhalten. Die Frage lautet also: Warum ist das Flugzeug überhaupt so spät gestartet?
Verspätet aufgrund außergewöhnlicher Umstände?
Falls bei der ursprünglichen Verspätung höhere Gewalt in Spiel war, haben Sie schlichtweg Pech gehabt. Zu den außergewöhnlichen Umständen, auf die sich Ihre Airline berufen kann, gehören beispielsweise:
- Extreme Wetterbedingungen, die den Flug verzögerten
- Eine Naturkatastrophe
- Eine Bombendrohung oder Terrorwarnung
- Eine Flughafenschließung
- Streiks von Fluglotsen
- Vogelschlag an der Maschine
Oder: Verzögerung aus anderen Gründen
Sind keine außergewöhnlichen Umstände im Spiel, so sitzen Sie am längeren Hebel. Sollte Ihr Nachtflug aufgrund folgender Ereignisse zu spät gestartet sein, dann lohnt es sich, eine Entschädigung einzufordern:
- Erkrankung der Flugzeugbesatzung
- Zu enge Zeitplanung trotz bekannten Nachtflugverbots
- Schlechtes, aber für die Jahreszeit übliches Wetter
- Enteisungsprobleme
- Technischer Defekt, auch trotz optimaler Wartung
- Kollision mit einem Treppenfahrzeug
Die gegebenen Stichpunkte sollen Ihnen als Orientierungspunkte dienen, damit Sie Ihre Ansprüche besser abschätzen können. Beide Listen ließen sich noch beliebig verlängern.
Wie hoch fällt die finanzielle Wiedergutmachung aus?
Bei einer Flugdistanz von bis zu 1.500 Kilometern dürfen Sie mit 250 Euro rechnen. 400 Euro werden fällig, wenn Ihr Flugzeug 1.500 bis 3.500 Kilometer zurückgelegt hat. Und die maximale Entschädigung, 600 Euro, erreichen Sie bei noch längeren Strecken, wenn der Start oder die Landung innerhalb der Europäischen Union erfolgte. Grundsätzlich muss für Ihren Flug ein EU-Bezug gegeben sein, damit die EU-Fluggastrechteverordnung überhaupt in Kraft tritt.
Das passiert bei einer Umleitung zu einem anderen Flughafen
Machen Sie sich keine Sorgen, dass Sie aufgrund eines nächtlichen Flugverbots Ihr Reiseziel überhaupt nicht mehr erreichen: Ihre Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie an den gebuchten Ort zu bringen. In vielen Fällen stellt die betreffende Airline Busse bereit, um die Passagiere weiterzubefördern.
Falls Sie aber auch hier das Glück im Stich lässt und Sie auf sich allein gestellt sind, dann heben Sie alle Quittungen für Ihre Weiterbeförderung auf. Ob Sie nun mit der Bahn reisen, sich ein Taxi oder einen Mietwagen nehmen, ist egal. Machen Sie Ihre Unkosten bei Ihrer Fluggesellschaft geltend und fordern Sie Ihren finanziellen Einsatz zurück!