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Deine Fluggastrechte

Jeden Tag kommt es im Flugbetrieb zu Zwischenfällen, die zu Verspätungen, Annullierungen und ungewollten Umbuchungen seitens der Fluggesellschaften führen. Um die Position der Flugpassagiere zu stärken, wurde die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 (EU-Verordnung) auf den Weg gebracht. Sie bietet verbindliche Fluggastrechte, um Ausgleichszahlungen zwischen den Luftfahrtunternehmen und Flugpassagieren zu regeln.

Flug verspätet oder annulliert? Schnell zur Express-Entschädigung. Jetzt Anspruch prüfen lassen und Erstattung sichern.

Als Ausgleich für den Zeitverlust und für die Unannehmlichkeiten, die Du zu ertragen hattest, steht Dir nach EU-Recht in vielen Fällen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro zu. Viele Airlines lehnen Deine Forderung aber ab – mit zum Teil dreisten Ausreden. Wir zeigen Dir, wie Du dennoch in 3 einfachen Schritten zu Deinem Schadenersatz kommst.

Nur wenige Reisende kennen die Express-Entschädigung

Am Markt gibt es zahlreiche Fluggasthelfer. Sie arbeiten fast ausschließlich mit dem erfolgsabhängigen Inkasso-Modell: Du bekommst eine Entschädigung, wenn Deine Forderung auch erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Zahlt die Airline nicht, gehst Du leer aus. Einziger Trost: Du hattest keine Kosten.

Bei der Express-Entschädigung verkaufst Du hingegen Deine Forderung an EUflight und erhälst innerhalb weniger Stunden Geld – unabhängig davon, ob es EUflight gelingt, die Forderung später einzutreiben. Selbst wenn die Airline pleite geht, liegt das Risiko bei EUflight.

Express-Entschädigung: zügig, sicher und stressfrei

Wer sein Geld über die Express-Entschädigung empfangen möchte, braucht lediglich folgende 3 Schritte zu befolgen:

  1. Online-Formular ausfüllen
  2. Ist ein Ankauf möglich, übersenden wir Dir unser Angebot
  3. Nach Annahme des Angebots wird Dir die Auszahlungssumme direkt überwiesen.
Entschaedigung einreichen scaled

Deine Checkliste bei einer Flugverspätung

  1. Informationen: Kontaktiere Vertreter Deiner Airline am Schalter oder per E-Mail, und lass Dir den Flugvorfall schriftlich bestätigen. Achte darauf, dass Flugnummer und Abflugdatum vermerkt werden
  2. Austausch: Sprich mit anderen Flugreisenden und tausche Kontaktdaten aus, damit Ihr gegenseitig den Vorfall bezeugen könnt
  3. Aufbewahrung: Belege sammeln für Taxi, Verpflegung, Hotels und andere Ausgaben, die Dir durch die Flugverspätung entstanden sind
  4. Dokumentation: Fotografiere die Flughafen-Anzeigetafel, auf der die Flugverspätung oder -streichung angezeigt wird.

Wann Dir nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht

Laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sind Flugreisende entschädigungsberechtigt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

  • Flugstrecke: Der Flug muss in der EU gestartet sein. Startet er außerhalb, landet aber in der EU, muss die Airline ihren Sitz in der EU haben
  • Verspätung: Die Ankunft am Zielort muss mindestens 3 Stunden verspätet sein – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen!
  • Annullierung: Der Fluggast wurde innerhalb der 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert, ohne dass eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wurde
  • Nichtbeförderung: Dem Passagier wurde trotz bestätigter Buchung der Zutritt in der Flieger verweigert – z.B. wegen Überbuchung
  • Herabstufung: Der Fluggast ist in eine niedrigere Klasse herabgestuft worden

Hat dagegen ein außergewöhnlicher Umstand zu dem Flugvorfall geführt, besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Was unter den Begriff „außergewöhnlicher Umstand“ fällt

Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die nicht planmäßige Reise waren. Dazu zählen Vorkommnisse, die von der Airline nicht vorherseh- oder beherrschbar waren. So beispielsweise schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Streik des eigenen Personals oder der Fluglotsen, System- oder Stromausfall am Flughafen, Vogel- oder Blitzschlag, Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle, Terror oder politische Unruhen sowie medizinische Notfälle an Bord.

Hingegen ist ein technischer Defekt an der Maschine kein außergewöhnlicher Umstand. Auch wenn sich viele Fluggesellschaften damit herausreden wollen, dass der Schaden „plötzlich“ aufgetreten sei. Denn es ist charakteristisch für ein solches Problem, dass es sich vorher nicht ankündigt!

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Fluggastrechte oder Verordnung der Europäischen Union:

Außergewöhnliche Umstände:

Weitere Themen:

Entschädigungsfähige Gründe:

Kurzstrecke

bis 1.500 km

HAM

Hamburg

250,00 EUR

pro Fluggast

FRA

Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

HAM

Hamburg

400,00 EUR

pro Fluggast

PMI

Mallorca

Langstrecke

ab 3.500 km

HAM

Hamburg

600,00 EUR

pro Fluggast

JFK

New York

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Nur wenige Reisende kennen die Express-Entschädigung

Am Markt gibt es zahlreiche Fluggasthelfer. Sie arbeiten fast ausschließlich mit dem erfolgsabhängigen Inkasso-Modell: Du bekommst eine Entschädigung, wenn Deine Forderung auch erfolgreich durchgesetzt werden konnte. Zahlt die Airline nicht, gehst Du leer aus. Einziger Trost: Du hattest keine Kosten.

Bei der Express-Entschädigung verkaufst Du hingegen Deine Forderung an EUflight und erhälst innerhalb weniger Stunden Geld – unabhängig davon, ob es EUflight gelingt, die Forderung später einzutreiben. Selbst wenn die Airline pleite geht, liegt das Risiko bei EUflight.

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  2. Austausch: Sprich mit anderen Flugreisenden und tausche Kontaktdaten aus, damit Ihr gegenseitig den Vorfall bezeugen könnt
  3. Aufbewahrung: Belege sammeln für Taxi, Verpflegung, Hotels und andere Ausgaben, die Dir durch die Flugverspätung entstanden sind
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Wann Dir nach EU-Recht eine Entschädigung zusteht

Laut EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 sind Flugreisende entschädigungsberechtigt, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind.

  • Flugstrecke: Der Flug muss in der EU gestartet sein. Startet er außerhalb, landet aber in der EU, muss die Airline ihren Sitz in der EU haben
  • Verspätung: Die Ankunft am Zielort muss mindestens 3 Stunden verspätet sein – maßgeblich ist der Zeitpunkt des Öffnens der Türen!
  • Annullierung: Der Fluggast wurde innerhalb der 14 Tage vor Abflug über den Flugausfall informiert, ohne dass eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wurde
  • Nichtbeförderung: Dem Passagier wurde trotz bestätigter Buchung der Zutritt in der Flieger verweigert – z.B. wegen Überbuchung
  • Herabstufung: Der Fluggast ist in eine niedrigere Klasse herabgestuft worden

Hat dagegen ein außergewöhnlicher Umstand zu dem Flugvorfall geführt, besteht kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Was unter den Begriff „außergewöhnlicher Umstand“ fällt

Kein Anspruch besteht, wenn außergewöhnliche Umstände der Grund für die nicht planmäßige Reise waren. Dazu zählen Vorkommnisse, die von der Airline nicht vorherseh- oder beherrschbar waren. So beispielsweise schwere Unwetter, Naturkatastrophen, Streik des eigenen Personals oder der Fluglotsen, System- oder Stromausfall am Flughafen, Vogel- oder Blitzschlag, Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle, Terror oder politische Unruhen sowie medizinische Notfälle an Bord.

Hingegen ist ein technischer Defekt an der Maschine kein außergewöhnlicher Umstand. Auch wenn sich viele Fluggesellschaften damit herausreden wollen, dass der Schaden „plötzlich“ aufgetreten sei. Denn es ist charakteristisch für ein solches Problem, dass es sich vorher nicht ankündigt!

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Frankfurt

Mittelstrecke

1.500 – 3.500 km

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