Flugverspätungen bei Flugreisen mit mehreren Teilstrecken
Setzt sich Ihre Flugreise aus mehreren Flügen zusammen, von denen einer erheblich verspätet ist, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen für Sie.
Gilt die Entschädigung bei Flugverspätung pro Flugstrecke oder Segment?
Im Fall einer Flugverspätung ist entscheidend, wann Sie am Ziel ankommen. Unabhängig davon, auf wie viele Segmente sich Ihre Verbindung aufteilt.
Angenommen, Sie fliegen von München nach Bangkok. Das erste Segment besteht aus einem Flug nach Singapur, danach geht es weiter zum Zielflughafen Bangkok. Verzögert sich der Abflug von Flug eins um vier Stunden und Sie kommen auch tatsächlich vier Stunden verspätet in Singapur an, sind aber letztlich aufgrund einer langen Umsteigezeit pünktlich in Bangkok, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist das erste Flugsegment hingegen so verspätet, dass Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.
Es spielt also keine Rolle, wie viele Teilflüge verspätet sind oder welche Summe die Verspätungen der Segmente ergeben. Entscheidend ist einzig und allein die Ankunftszeit am gebuchten Endflughafen.
Was ist, wenn meine Flugreise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden?
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flugreisende auch dann gemäß Verordnung der Europäischen Union entschädigt werden müssen, wenn ihre Reise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden (Urteil des EuGH vom 06.10.2022, Az.: Rs. C-436/21).
Dafür müsse zwischen den Unternehmen laut Gericht keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, da es sich um „direkte Anschlussflüge“ handle. Es reicht aus, wenn die Flugreise über eine Airline, ein Flugportal oder ein Reisebüro kombiniert wurden, dafür ein Gesamtpreis berechnet wurde (nur eine Rechnung) und ein einheitliches Ticket ausgegeben wurde. Das ist der übliche Vorgang bei Multi-Stop-Verbindungen.
Was ist, wenn mein Zubringerflug Verspätung hat und ich meinen Anschlussflug verpasse?
Wenn Sie die Flüge bei einer Airline zusammen gebucht haben, entscheidet immer die Ankunftszeit am Endziel darüber, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt oder nicht. Führt also eine Verspätung des Zubringerfluges zu einer Ankunft mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie einen Anspruch.
Haben Sie die Flüge hingegen getrennt gebucht, entscheidet jeweils die Verspätung des Einzelfluges, ob ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Verpassen Sie zum Beispiel aufgrund einer zweistündigen Verspätung des Zubringerfluges Ihren Anschlussflug zum Endziel, haben Sie weder bei der ersten noch bei der zweiten Airline einen Anspruch.