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Streik am Flughafen – Was tun, wenn gestreikt wird?

Der Arbeitskampf in Deutschland macht auch vor dem Luftverkehr nicht Halt: Manchmal sind es die Piloten, die für einige Zeit ihren Cockpits fernbleiben, dann wieder tritt das Bodenpersonal nicht zur Arbeit an. Auch die Fluglotsen sind nicht vor Streiks gefeit, doch wenn sie und ihre Kollegen nur in reduzierter Zahl antreten, sind Verspätungen und Flugausfälle vorprogrammiert. Du als Fluggast möchtest Dein Ziel natürlich pünktlich erreichen. Doch auch Dich kann jederzeit ein Streik am Flughafen treffen. Wir klären die Frage, was Du tun kannst, wenn Du von einem Streik am Flughafen betroffen bist.

Mehrere Flugzeuge stehen auf einem Rollfeld still

Ist mein Flughafen vom Streik betroffen? So findest Du es heraus

Nehmen wir einmal an, Du hörst bereits Tage vor Deinem Abflug in Hamburg davon, dass die Gewerkschaft einen Streik plant. Die Nachrichten sind nicht sehr detailliert, genauere Informationen liegen Dir erst einmal nicht vor. Doch natürlich interessiert es Dich, ob Du aufgrund des Streiks von einem Flugausfall oder einer Verspätung betroffen bist. Dein direkter Vertragspartner für die bevorstehende Reise ist die Fluggesellschaft, bei der Du gebucht hast. Sie informiert auf ihrer Webseite über die genaue Lage vor Ort. Wenn es hart auf hart kommt, richtet sie hoffentlich auch eine telefonische Hotline ein, um detaillierte Informationen bezüglich der betroffenen Flüge zu übermitteln. Die Lufthansa bietet Dir bei Streik des Bodenpersonals oder der Piloten die Option an, per SMS informiert zu werden. Führt der Streik tatsächlich zu einem Flugausfall oder größeren Zeitverzögerungen, besteht erst einmal kein Grund zur Panik. Im Folgenden erfährst Du Deine Rechte bei Streiks als betroffener Passagier – und das Wichtigste über die entsprechenden Angebote der Fluggesellschaften.

Lange Wartezeiten wegen Streik am Flughafen: Was genau steht mir zu?

Sitzt Du für längere Zeit am Flughafen fest, so steht die Fluggesellschaft oder auch der Reiseveranstalter in der Pflicht, Dich vor Ort zu betreuen. Hierfür gelten feste EU-Richtlinien, die Dich in den Genuss kostenloser Mahlzeiten, Getränke, Gutscheine und eventuell sogar Übernachtungen kommen lassen. Auch der Transfer zum Hotel gehört zu den Serviceleistungen, die Du unter Umständen verlangen kannst. Eventuell darfst Du Dir sogar einen Mietwagen buchen, wenn keine andere Beförderung zur Verfügung steht. Die Richtlinie 261/2004 legt fest, welche Wartezeiten erfüllt sein müssen, um das Gratis-Versorgungspaket zu aktivieren:

–          Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: mindestens 2 Stunden Wartezeit

–          Mittelstrecke von 1.500 bis 3.500 Kilometer: 3 Stunden Wartezeit

–          Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 4 Stunden Wartezeit

Wenn der Flieger für Deine Reise erst am nächsten Tag zur Verfügung steht, wirst Du eine kostenlose Übernachtungsmöglichkeit erhalten. Die Fluggesellschaft oder der Veranstalter Deiner Pauschalreise muss keine Schuld an der Verspätung treffen, um diese Pflicht auszulösen. Also gilt die Versorgungspauschale auch dann, wenn ein Streik am Flughafen der Grund für die Unannehmlichkeiten ist.

Wer kümmert sich um die Ersatzbeförderung?

Wieder ist es Dein Vertragspartner, der hier in der Pflicht steht. Betrifft der Streik also Eurowings und Du hast dort gebucht, muss Eurowings Dich auch so schnell wie möglich an Dein Ziel befördern. So steht es in den Fluggastrechten der EU geschrieben. Dasselbe gilt natürlich auch für einen Lufthansa Streik und für Ausfälle bei anderen Flugunternehmen. Handelt es sich nur um einen kurzen Streik an Deinem Flughafen, dann genügt es abzuwarten, bis das Fliegen wieder möglich ist. Dauert der Ausnahmezustand länger an, werden alternative Angebote fällig. Vielleicht befördert Deine Fluggesellschaft Dich mit einem Bus oder mit der Bahn zu einem anderen Airport, zum Beispiel vom Bremer zum Hamburger Flughafen. Oder er bucht Dir einen Platz auf einem anderen Flug. Natürlich funktioniert das alles nur nach persönlicher Absprache. Also melde Dich bei Problemen aufgrund von Streiks und erkundige Dich nach den bestehenden Möglichkeiten, Deine Reise möglichst ungehindert fortzusetzen.

Mein Flug fällt wegen Streik aus – wer bezahlt den Schaden?

Wenn aufgrund eines Streiks des Luft- oder Bodenpersonals Dein Flug ausfällt, dann kommt schnell die Frage auf: Wer zahlt mir den Schaden? Selbst wenn kein direkter finanzieller Nachteil entstanden ist, gilt immer noch dasselbe Motto wie in der freien Wirtschaft: “Time ist Money”. Bei Überbuchungen, Flugannullierungen und größeren zeitlichen Verzögerungen haben Passagiere laut der in Europa geltenden Fluggastrechte-Verordnung tatsächlich einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von maximal 600,00 EUR. Doch liegt die Ursache für den Flugausfall bei einem Streik, so wird in Deutschland normalerweise für die Passagiere keine Entschädigung fällig. Für die letztgenannte Regel existieren einige Ausnahmen, die allerdings sehr speziell sind. Die Faustregel besagt: Prüfe mögliche Ansprüche, wenn der Streik am Flughafen Deinem Flugausfall oder der Verspätung voranging. Denn: Streikauswirkungen außerhalb der eigentlichen Streikphase können unter bestimmten Bedingungen schadenersatzpflichtig sein.

Schadenersatz wegen “entgangener Urlaubsfreude” nicht möglich

Im Streikfall sind nicht nur die Passagiere die Geschädigten, sondern auch die Fluggesellschaften selbst. Aus diesem Grund fallen in Deutschland regelmäßig Gerichtsurteile, die besagen, dass ein Fluggast keinen Anspruch auf Schadenersatz wegen “entgangener Urlaubsfreude” hat, wenn die Ursache in einem Warnstreik liegt. Die Richter sehen den Arbeitskampf in diesem Fall als “höhere Gewalt” an. Findet also wieder mal ein Streik am Flughafen statt und Du fragst Dich “Was soll ich tun?”, dann nutze für Deine Flüge die vorhandenen Möglichkeiten. Verzichte besser auf fruchtlose rechtliche Kämpfe, um Deine Nerven zu schonen.

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