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Probleme beim Zoll: So läuft am Flughafen alles rund
Meistens bildet der Flughafenzoll für Urlauber keine große Hürde, doch manchmal ist bei der Einreise einfach der Wurm drin. Wenn ein Reisegast mal wieder ein wenig zu blauäugig ist und aus fernen Ländern Dinge importiert, dann gibt es plötzlich Probleme mit dem Zoll. Besser ist es, sich vorher gründlich zu informieren, was ins Gepäck darf und was nicht, um keinen unerwarteten Ärger zu bekommen. Geben Sie die zu verzollenden Waren bei der Einfuhr direkt und freiwillig an – für eine zügige und problemlose Abfertigung.
Lebensmittel: Was darf ich mitnehmen – und was bereitet mir Probleme beim Zoll?
Lebensmittel dienen unterwegs nicht nur der Ernährung, sondern sie gelangen auch als Andenken mit ins Gepäck. Die Einfuhr unterliegt je nach Start- und Zielort strengen Beschränkungen. Als Faustregel für Sie als Reisenden gilt: Wenn Sie Esswaren aus fernen Ländern mit in die EU bringen möchten, sollten Sie besonders vorsichtig sein. Außerdem lässt die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg verlauten, dass tierische Produkte wie Fleisch, Milch und Eier einer speziellen tierärztlichen Kontrolle unterzogen werden müssen. Andere Speisen wiederum sollten für den Zoll mit einer offiziellen Gesundheitsbescheinigung versehen sein, um den Zoll ungehindert passieren zu können. Kartoffeln sind auf Flügen in die EU tabu, Speisepilze auf zwei Kilo pro Person beschränkt. In diesem Sinne gibt es viele verschiedene Einzelregelungen, die Sie konkret bei den Zollbehörden erfragen können, um Probleme beim Zoll zu vermeiden.
Aufgepasst bei tierischen und pflanzlichen Souvenirs!
Im Urlaub verlocken natürlich auch die farbenfrohen Märkte und Andenkengeschäfte dazu, das eine oder andere schöne Produkt mit nach Hause zu nehmen. Eines sollte dabei immer klar sein: Tiere sind keine Urlaubsandenken, sondern Lebewesen! Auch gewisse Tierprodukte wie Leopardenfell, Elfenbein oder Schildkrötenpanzer werden garantiert zu Problemen beim Zoll am Flughafen führen. Alles, was von geschützten oder gefährdeten Arten stammt, ist normalerweise illegal – dazu zählen natürlich auch Pflanzen. Achtung: Auf einzelnen Flughäfen werden sogar Artenschutz-Spürhunde aktiv, die auch tief im Gepäck versteckte Waren erschnüffeln können. Für eine Kroko-Handtasche oder eine seltene Orchidee, können bis zu 50.000,00 EUR Bußgeld fällig werden.
Plagiate als Urlaubsandenken: Was sagt der Zoll dazu?
Markenware zu Billigpreisen: Oftmals verbergen sich hinter solchen Angeboten Plagiate von geringem Wert, die dem einen oder anderen Reisenden trotz allem Freude bereiten. Allerdings können von diesen Produkten gesundheitliche Gefahren ausgehen. Obendrauf kommen zusätzlich noch Probleme beim Zoll am Flughafen auf Sie zu. Keimt in den Behörden der Verdacht auf, dass Sie mit Plagiaten Handel betreiben, dürfen die Beamten die Waren direkt vor Ort einziehen, um sie der Vernichtung zuzuführen. Im schlimmsten Fall kommt neben den Problemen beim Zoll auch noch ein Strafverfahren auf Sie zu, wenn Sie bestimmte Wert- und Mengengrenzen überschreiten. In einigen Ländern steht inzwischen sogar der bloße Erwerb eines Plagiats unter Strafe. In Frankreich und Italien zum Beispiel droht Ihnen womöglich ein Bußgeld oder eine Gefängnisstrafe. Schließlich werden bei solchen Geschäften Markenrechte verletzt.
Auch andere Mitbringsel können unerwartet Probleme bereiten
Vielleicht haben Sie beim Tauchen im Urlaub altes Geschirr gefunden, einen historischen Kompass auf einem Markt erstanden oder möchten ein Tütchen mit dem Sand Ihres Lieblingsstrands in den Koffer packen. Beachten Sie in diesen Fällen bitte, dass jedes Land über Sonderbestimmungen verfügt, die teilweise sehr streng ausgelegt werden. Griechenland erlaubt zum Beispiel partout keine ungeregelte Ausfuhr von Kunstgegenständen und Antiquitäten, dazu kann auch Ihr Fundstück vom Erlebnistauchen gehören. In der Türkei können Sie sogar bis zu 10 Jahre ins Gefängnis wandern, wenn Sie versuchen, antike Waren auszuführen. Und Italien möchte nicht, dass Touristen Sand mit nach Hause nehmen. Darum drohen auch hier im Ernstfall Bußgelder. Wir sagen: Gut informiert lassen sich diese Fallstricke auf Ihrer Reise leicht umgehen.
Mitnahme von Alkohol und Tabakwaren in der EU und außerhalb
Alkohol und Tabak gehören bereits seit Jahrzehnten zu den beliebtesten Reise-Souvenirs, vor allem Wein und Bier haben es den Fluggästen angetan. Jedes europäische Land darf die Höchstmenge an Tabakwaren und Alkohol selbst bestimmen, doch es existiert eine einheitliche unterste Stufe, die in der nationalen Gesetzgebung nicht unterschritten werden darf. Diese Grenze liegt zum Beispiel bei maximal 10 l hochprozentige Spirituosen, die Sie von einem EU-Land ins andere mitnehmen dürfen. Bierfreunde haben es deutlich besser, sie dürfen sogar bis zu 110 l ihres Lieblingsgetränks mit sich führen: Im Flugzeug bringt dann weniger der Zoll als vielmehr der Transport seine eigenen Probleme mit. Weinliebhaber kommen ebenfalls gut auf ihre Kosten, ihre Höchstmarke liegt bei 90 l, wovon maximal 60 l Schaumwein sein dürfen. Für Tabakwaren sollten Sie die folgenden Höchstmengen beim Zoll beachten, die je nach EU-Staat auch ein Stück darüber liegen können:
- 200 Zigarren
- 400 Zigarillos à maximal 3 Gramm
- 800 Zigaretten
- 1 Kilogramm loser Tabak
In die Europäische Union einführen dürfen Sie unabhängig vom Warenwert leider nur 16 l Bier und 1 l Spirituosen mit über 22 Volumenprozent. Wer diese Mengen überschreitet, der meldet sich bei den Behörden und zahlt die festgelegten Zollgebühren am Flughafen. Denken Sie stets daran: Sich am offiziellen Weg vorbeizumogeln, kann brisante Probleme mit den Zollbeamten verursachen, die Sie sich ganz sicher nicht wünschen. Wählen Sie also besser den offenen Umgang mit Ihren Mitbringseln und Andenken, um den Urlaub zu einem positiven Abschluss zu bringen.