




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einem Flug Streik
Flugstreiks können Reisepläne durchkreuzen Egal, ob der Flug verspätet ist, komplett ausfällt oder Sie nicht befördert werden – wir erklären, wie Sie Ihre Rechte wahrnehmen und eine Entschädigung einfordern können. Erfahren Sie, was Ihnen zusteht, wie Sie Ihre Ansprüche geltend machen und welche Optionen Sie in solchen Situationen haben.
Bei Flugausfällen haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises, bei Verspätungen ab drei Stunden können Entschädigungen von 250 bis 600 Euro beantragt werden.
Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, Ersatzflüge oder Erstattungen anzubieten. Wenden Sie sich frühzeitig an die Notfallnummer des Veranstalters, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Ein Flugstreik bezeichnet die Arbeitsniederlegung von Mitarbeitern im Luftverkehr, die den Betrieb von Fluggesellschaften oder Flughäfen beeinträchtigt. Dabei können verschiedene Gruppen beteiligt sein: Flugpersonal (Piloten und Kabinenpersonal), Bodenpersonal (z. B. Gepäckabfertiger) oder Fluglotsen. Während Streiks des Flug- und Bodenpersonals oft auf Tarifverhandlungen oder Arbeitskämpfe zurückzuführen sind, können Fluglotsenstreiks weitreichende Folgen haben, da sie ganze Flughäfen lahmlegen oder Flüge über betroffenen Lufträumen verhindern. Solche Flugzeug Streiks führen häufig zu Flugausfällen, Verspätungen oder sogar Rechtsstreitigkeiten, wenn ihre Rechtmäßigkeit angezweifelt wird, wie ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts im Fall eines Streiks am Frankfurter Flughafen zeigt. Unabhängig davon haben Fluglotsenstreiks in der Vergangenheit, etwa in Frankreich 2016, den Flugverkehr erheblich gestört.
In Deutschland sind von Gewerkschaften organisierte Streiks erlaubt und dienen als ein Mittel des Arbeitskampfes. Im Flugverkehr gibt es unterschiedliche Fraktionen von Mitarbeitern, die streiken können. Zum einen kann das Flugpersonal einen Streik ankündigen, also z.B. das Kabinenpersonal oder die Piloten. Außerdem kann das Flughafenpersonal streiken, also z.B. das Bodenpersonal wie Fluglotsen oder Sicherheitskräfte. Ein Fluglotsenstreik wird meist als höhere Gewalt oder außergewöhnlicher Umstand eingestuft, da er außerhalb des direkten Einflussbereichs der Fluggesellschaft liegt. Gewerkschaften wie Ufo, Verdi, und GdF vertreten dabei die einzelnen Parteien. Ein Flugstreik ist immer ein hochsensibles Thema und auch zwischen den Gewerkschaften ist man sich nicht immer einig.
Piloten legen ihre Arbeit nieder, um bessere Arbeitsbedingungen oder Gehaltserhöhungen durchzusetzen. Für Passagiere bedeutet das oft Flugausfälle oder erhebliche Verspätungen, da Ersatzkräfte nur schwer einsetzbar sind.
Streik des Flugpersonals – Kabinenpersonal
Das Kabinenpersonal streikt häufig, um faire Arbeitszeiten und bessere Löhne zu erwirken. Dadurch kommt es zu Flugstreichungen oder Einschränkungen im Bordservice, was die Reise erheblich beeinträchtigen kann.
Streik des Bodenpersonals
Ein Flugausfall wegen eines Streiks des Bodenpersonals führt häufig zu langen Wartezeiten bei der Gepäckabfertigung und am Check-in-Schalter, was die Geduld der Reisenden auf die Probe stellt. Der Streik entsteht oft durch Unzufriedenheit über die Bezahlung oder Arbeitsbedingungen.
Beim Streik von Fluglotsen wird häufig eine geringere Arbeitsbelastung und verbesserte Technik gefordert. Als Folge davon müssen viele Flüge gestrichen oder auf andere Routen umgeleitet werden, da der Luftraum nicht sicher verwaltet werden kann.
Sicherheits- und Flughafenpersonal streikt oft, um höhere Löhne und eine bessere Personalausstattung zu erreichen. Passagiere spüren dies vor allem durch lange Wartezeiten bei den Sicherheitskontrollen oder Verzögerungen bei der Abfertigung.
Streikart nach Personalgruppe | Einflussbereich der Airline | Höhere Gewalt | Entschädigungsanspruch |
---|---|---|---|
Piloten | Ja | Nein | Ja |
Kabinenpersonal | Ja | Nein | Ja |
Bodenpersonal | Ja | Nein | Ja |
Fluglotsen | Nein | Ja | Nein |
Sicherheits-/Flughafenpersonal | Nein | Ja | Nein |
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) bietet Passagieren bei Flugstörungen durch Streiks, wie Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen, umfangreichen Schutz. Die Fluggastrechte bei Streik regeln unter anderem, dass Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen sowie einen Ersatz-Transport zum nächstmöglichen Zeitpunkt haben. Darüber hinaus stehen Fluggästen laut EU261 bei durch Streiks verursachten Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen Ausgleichszahlungen zu. Sollte jedoch ein außergewöhnlicher Umstand, wie ein externer Streik (z. B. durch Fluglotsen), vorliegen, entfällt der Anspruch auf Fluggastrechte Entschädigung bei Streik, da der Vorfall außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt.
Die Rechte bei Flugstreik wurden durch wichtige Gerichtsurteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gestärkt:
Laut der EU-Verordnung haben Passagiere Anspruch auf umfassende Betreuungsleistungen, wenn ihr Flug aufgrund eines Streiks verspätet oder annulliert wird. Dazu zählen kostenfreie Mahlzeiten und Getränke in angemessenem Umfang, die Bereitstellung einer Unterkunft inklusive der Kostenübernahme für ein Hotel und den Transfer dorthin, falls eine Übernachtung erforderlich ist. Außerdem muss ihnen die Fluggesellschaft bei einem Streik einen Ersatzflug auf den nächstmöglichen Flug oder eine alternative Beförderungsmöglichkeit anbieten. Diese Rechte gelten unabhängig von der Ursache des Streiks, solange die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist.
Neben Betreuungsleistungen regelt die Verordnung die Rückerstattung des Ticketpreises oder die Umbuchung auf einen Ersatzflug, falls der ursprüngliche Flug nicht mehr genutzt werden kann. Zusätzlich können Passagiere unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Schadensersatz haben. Ab drei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, sofern der Streik nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft wird. Bei Flugausfällen wegen Streik sind Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro je nach Flugstrecke möglich, es sei denn, die Airline kann nachweisen, dass der Flugzeug Streik außerhalb ihres Einflussbereichs liegt.
Haben Sie eine Pauschalreise gebucht? Dann ist Ihr Reiseveranstalter Ihr erster Ansprechpartner bei einem Flugstreik. Reiseveranstalter sind verpflichtet, für Ersatzflüge oder alternative Beförderungsmöglichkeiten zu sorgen, wenn der ursprünglich gebuchte Flug wegen eines Streiks ausfällt. Zudem können Sie Anspruch auf eine Erstattung des Reisepreises haben, wenn die Reise aufgrund des Streiks nicht wie geplant durchgeführt werden kann. Veranstalter bieten in der Regel eine 24-Stunden-Notfall-Nummer an, um Passagieren in solchen Situationen schnell zu helfen. Stellen Sie sicher, dass Sie frühzeitig Kontakt aufnehmen, um Ihre Rechte geltend zu machen.
Ein Flugausfall wegen Streik oder eine Flugverspätung durch Streik erfordert unterschiedliches Vorgehen, um Ihre Rechte geltend zu machen. In beiden Situationen ist es entscheidend, vorausschauend und schnell zu handeln. Der Unterschied liegt vor aber allem in den Ansprüchen und den Maßnahmen der Airline.
Bei einem Flugausfall haben Sie Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Eine zusätzliche Entschädigung bei Flugausfall kann Ihnen zustehen, wenn der Streik im Einflussbereich der Airline liegt. Im Fall einer Flugverspätung stehen Betreuungsleistungen während der Wartezeit im Vordergrund, wie kostenlose Verpflegung oder Unterkunft, und ab einer Verspätung von drei Stunden können Sie unter bestimmten Bedingungen eine Entschädigung einfordern.
Um bei einem Flugstreik gut informiert zu sein, sollten Sie als Passagier alle nötigen Informationen — wie bevorstehende streikbedingte Flugstreichungen — frühzeitig auf der Website Ihrer Fluggesellschaft prüfen. Dort finden Sie auch Service-Rufnummern oder andere Kontaktmöglichkeiten, um Unterstützung zu erhalten.
Damit Sie wissen, was in Ihrer Situation zu tun ist, haben wir eine Schritt-für-Schritt-Anleitung sowie wichtige Hinweise für beide Fälle zusammengefasst.
Heben Sie Tickets, Bordkarten und Buchungsnummern auf. Fotografieren Sie Hinweise wie “Flug gecancelt wegen Streik” von den Anzeigetafeln.
Fordern Sie von der Airline eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls mit der Begründung.
Sie haben Anspruch auf eine alternative Beförderung (z. B. Ersatzflug oder Bahn) oder eine Rückerstattung des Ticketpreises. Sichern Sie Quittungen, wenn Sie selbst für eine Ersatzbeförderung sorgen.
Wenn der Streik im Verantwortungsbereich der Airline liegt (z. B. durch Piloten oder Kabinenpersonal), könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von 250 bis 600 Euro haben.
Heben Sie Tickets, Bordkarten und Buchungsnummern auf. Fotografieren Sie Hinweise wie “Flug verspätet wegen Streik” von den Anzeigetafeln.
Notieren Sie die genaue Ankunftszeit Ihres Flugs am Zielort und fordern Sie von der Airline eine Bestätigung der Verspätung.
Ab zwei Stunden Verspätung haben Sie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke. Bei längeren Wartezeiten muss die Airline Unterkunft und Transfers bereitstellen.
Bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden und einem Streik im Verantwortungsbereich der Airline könnten Sie ebenfalls Anspruch auf Ausgleichszahlungen haben.
Flugausfälle aufgrund von Streik sind ärgerlich und kosten Zeit. Noch ärgerlicher wird es, wenn der Streik kurzfristig abgesagt wird, die Fluggesellschaften ihren Flugplan aber bereits soweit umorganisiert haben, dass einige Flüge trotzdem ausfallen. Vor Gericht wird immer wieder darüber gestritten, ob in einem solchen Fall die Fluglinie verpflichtet ist eine Entschädigung zu zahlen. Eine eindeutige Rechtslage herrscht noch nicht. Besonders bei sehr kurzfristig abgesagten Streiks ist es den Airlines oft nicht möglich, die bereits abgesagten Flüge wieder in den Flugplan aufzunehmen.
Immer bestens informiert über Streiks sind Sie hier: Streikradar
Schnell, transparent & unverbindlich
Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
---|---|---|
Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugstreiks und dadurch bedingten Flugausfall haben, hängt von der Art des Streiks und dessen Ursache ab. Streiks, die im Einflussbereich der Airline liegen (z. B. durch Piloten oder Kabinenpersonal), machen eine Entschädigung möglich. Bei außergewöhnlichen Umständen, wie einem Fluglotsenstreik, entfällt der Anspruch. Nutzen Sie Online-Tools zur Anspruchsprüfung oder konsultieren Sie Experten, um Klarheit über Ihren Fall zu erhalten.
Die Fluggesellschaften sind angehalten, Sie schnellstmöglich über einen — auch streikbedingten — Flugausfall zu informieren. Einige Fluggesellschaften versuchen in solchen Fällen, Ihnen einen Ersatzflug zu organisieren, gegebenenfalls über Tochter- oder Schwestergesellschaften. Im Falle eines Streiks oder Fluglotsenstreiks können Sie Ihre Flugplanung jedoch auch in die eigene Hand nehmen und den Flug bei der Fluggesellschaft kostenlos umbuchen. Sollte keine der Umbuchungsoptionen Ihnen zusagen, können Sie den Flug natürlich auch einfach stornieren.
Auf die Schienen ausweichen: Wenn Ihr Flug bei einem Streik der Airline oder der Fluglotsen nicht stattfinden sollte, kann es in bestimmten Fällen ratsam sein, auf die Beförderung per Bahn zurückzugreifen. Dafür muss Ihr Flugticket in ein Bahn-Ticket gewandelt werden. Diese Aufgabe kann am Flughafen das Bodenpersonal Ihrer Fluggesellschaft für Sie übernehmen.
Ja, bei einem angekündigten Streik können Sie Ihren Flug in der Regel kostenlos umbuchen. Airlines sind verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung anzubieten, sei es durch Umbuchung auf einen späteren Flug oder eine alternative Reisemöglichkeit. Kontaktieren Sie dafür die Airline direkt, um Ihre Optionen zu besprechen.
Auch bei vergangenen Streiks können Sie Ihre Ansprüche prüfen lassen, sofern die Ereignisse nicht zu lange zurückliegen. Laut EU-Verordnung 261/2004 haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung oder Rückerstattung einzufordern. Halten Sie dazu unbedingt Ihre Flugunterlagen bereit, wie Buchungsbestätigungen oder Belege über entstandene Kosten.
Einen Anwalt sollten Sie hinzuziehen, wenn die Airline Ihre berechtigten Ansprüche ablehnt oder den Fall hinauszögert. Dies ist besonders sinnvoll, wenn es um höhere Beträge geht oder komplizierte Fälle, wie „wilder Streik“ oder außergewöhnliche Umstände, vorliegen. Ein Anwalt kann Ihre Ansprüche rechtssicher durchsetzen und unterstützt Sie bei eventuellen Klagen.
Wenn Sie von einer Flugverspätung von mindestens drei Stunden betroffen sind, haben Sie nicht nur Anspruch auf Betreuungsleistungen, sondern auch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro.
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Oft steht Ihnen darüber hinaus eine Entschädigung zu.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung seitens der Airline erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen zusätzlich zu Betreuungsleistungen eine Entschädigung zu.
Eine Umbuchung liegt vor, wenn die Fluggesellschaft Sie auf einen anderen Flug als den ursprünglich geplanten verlegt. Dies erkennen Sie daran, dass sich sowohl die Flugnummer als auch die Abflugzeit ändern.