




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Flugentschädigung, wenn es ein Problem bei Ihrer Dienstreise gab.
Auf einer eng getakteten Dienstreise können Flugverspätungen besonders schmerzlich sein. Wichtige Meetings, Konferenzen oder Kundenbesuche haben kurze Zeitfenster: Eine Verspätung kann im wahrsten Sinne des Wortes kostspielig werden. Nach einer anstrengenden Dienstreise aufgrund eines Flugausfalls erst deutlich später nach Hause oder zurück ins Büro zu kommen, ist ähnlich nervenaufreibend.
Einziger Lichtblick: die mögliche Entschädigung! Das mag im ersten Moment überraschend klingen, denn in der Regel ist es ja der Arbeitgeber, der die Reise organisiert und bereits dafür gezahlt oder sie abgerechnet hat. Doch auch als Arbeitnehmer, der den Flug nicht aus eigener Tasche bezahlt hat, kann Ihnen eine Flugentschädigung zustehen. Erfahren Sie, in welchen Fällen sie Entschädigungsansprüche geltend machen können.
Privat gebuchte Flüge berechtigen den Passagier zur Entschädigung. Bei vom Arbeitgeber gebuchten Reisen hängt der Anspruch von vertraglichen Regelungen zur Abtretung der Entschädigung ab.
Arbeitgeber können bei wirtschaftlichen Schäden ebenfalls Ansprüche geltend machen, wenn diese konkret nachweisbar sind, beispielsweise für Ersatzflüge oder entgangene Umsätze.
Eine Flugentschädigung ist der finanzielle Ausgleich, den Fluggäste gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 erhalten können. Dieser Anspruch entsteht, wenn es zu erheblichen Unregelmäßigkeiten wie einer Verspätung von mehr als drei Stunden, einer Annullierung oder einer Verweigerung der Beförderung kommt. Wichtig ist dabei: Der Anspruch gilt unabhängig davon, ob Sie den Flug privat oder geschäftlich nutzen.
Der Anspruch auf Flugentschädigung bei einer Dienstreise gilt nur dann nicht, wenn Sie als Fluggast gratis reisen oder z.B. einen sogenannten PEP-Tarif als Mitarbeiter eines Reisebüros gebucht haben. Die Situation kann ebenfalls anders sein, wenn Ihr Arbeitgeber etwaige Entschädigungsansprüche zwischen der Firma und Ihnen in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt hat, sodass möglicherweise vorgesehen ist, dass Flugentschädigungen direkt an Ihren Arbeitgeber gehen. Es lohnt sich daher, den Arbeitsvertrag oder interne Richtlinien zu prüfen, um mögliche Regelungen zur Abtretung solcher Ansprüche zu klären.
Es gibt wesentliche Unterschiede, die bei der Flugentschädigung zwischen einer privat gebuchten Reise und einer Buchung über den Arbeitgeber zu beachten sind
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Geschäftsreisen sind oft von einem engen Zeitplan und wichtigen Terminen geprägt. Flugprobleme können daher nicht nur ärgerlich sein, sondern auch finanzielle und berufliche Konsequenzen haben.
Eine Flugverspätung von mehr als drei Stunden kann für Geschäftsreisende erhebliche Auswirkungen haben, z. B. verpasste Meetings. Die EU-Fluggastrechteverordnung bietet eine Grundlage für eine Flugentschädigung bei Dienstreisen, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.
Eine der gravierendsten Störungen ist der komplette Ausfall eines Flugs. Neben der Organisation eines Ersatzflugs können zusätzliche Kosten für Hotelübernachtungen oder Umbuchungen entstehen. In solchen Fällen besteht Anspruch auf eine Entschädigung für Flugausfall bei einer Dienstreise.
Wenn eine Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft, als Sitzplätze verfügbar sind, und Passagiere abgewiesen werden, spricht man von Überbuchung. Auch hier greift der Anspruch auf Fluggastentschädigung bei Dienstreisen, solange die Airline für die Überbuchung verantwortlich ist.
Außergewöhnliche Umstände wie Streiks, schlechte Wetterbedingungen oder Sicherheitsprobleme können ebenfalls zu Verspätungen oder Flugausfällen führen. In solchen Fällen sind Airlines zwar nicht verpflichtet, eine Entschädigung zu zahlen, müssen jedoch für Verpflegung oder Übernachtungskosten sorgen.
Während private Flugreisende ihre Ansprüche immer selbst geltend machen, stellt sich bei Dienstreisen die Frage, ob der Arbeitnehmer oder der Arbeitgeber bei einer Geschäftsreise einen Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung hat. Entscheidend ist, wer von der Flugverspätung oder dem Flugausfall konkret betroffen ist – der Fluggast. Die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 legt klare Voraussetzungen für Entschädigungsansprüche fest. Diese gelten sowohl für Privat- als auch für Dienstreisen, wenn:
Neben der reinen Entschädigung für die Flugstrecke können weitere Ansprüche entstehen. Fluggesellschaften sind verpflichtet, bei langen Verspätungen oder Ausfällen zusätzliche Kosten wie Verpflegung, Hotelübernachtungen und gegebenenfalls Transportkosten zu übernehmen. Auch wenn Ihr Arbeitgeber die Dienstreise finanziert hat, bleibt der Anspruch auf Entschädigung in der Regel bei Ihnen als Fluggast. Eine Ausnahme besteht nur dann, wenn vertragliche Regelungen vorliegen, die eine Abtretung der Ansprüche an den Arbeitgeber vorsehen. Diese Regelungen gelten unabhängig von der Art der Buchung und bieten sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern Sicherheit bei der Durchsetzung Ihrer Rechte.
Arbeitgeber können unter bestimmten Umständen ebenfalls Entschädigungen geltend machen, wenn nachweisbare Kosten oder wirtschaftliche Schäden durch Flugverspätungen oder -ausfälle entstanden sind. Voraussetzung hierfür ist daher, dass der Arbeitgeber konkret nachweisen kann, welcher Schaden entstanden ist und wie dieser mit der Flugstörung zusammenhängt. Eine sorgfältige Dokumentation aller entstandenen Kosten, wie beispielsweise Belege für Hotelübernachtungen, Umbuchungen oder Ersatzflüge sind daher entscheidend, um Ansprüche erfolgreich durchzusetzen. Typische Schadensfälle sind:
Außergewöhnliche Umstände, wie Naturkatastrophen, Streiks oder Sicherheitsbedrohungen, können Airlines jedoch von der Haftung befreien.
Ein richtungsweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hat die Rechte von Arbeitgebern gestärkt. Der EuGH entschied, dass nicht nur die betroffenen Passagiere, sondern auch deren Arbeitgeber Schadensersatz geltend machen können, wenn durch Flugprobleme nachweisbare wirtschaftliche Schäden entstanden sind. Fluggesellschaften können gegenüber Firmenkunden aber nicht nur auf Grundlage der EU-Fluggastrechteverordnung schadensersatzpflichtig sein, sondern auch gemäß dem Montrealer Übereinkommen. Es ergänzt diese Möglichkeiten, indem es zusätzliche Schadensersatzforderungen für finanzielle Verluste erlaubt, die über die EU-Fluggastrechte hinausgehen. Damit haben Arbeitgeber eine erweiterte rechtliche Grundlage, um sich vor den finanziellen Folgen von Flugstörungen zu schützen.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Um eine Flugentschädigung für Ihre Dienstreise erfolgreich durchzusetzen, sind ein strukturiertes Vorgehen und eine lückenlose Dokumentation entscheidend. Bevor Sie mit der Geltendmachung beginnen, sollten Sie prüfen, wer zur Anspruchserhebung berechtigt ist. Wenn Sie den Flug selbst gebucht haben, liegt die Verantwortung für die Durchsetzung der Entschädigung in Ihren Händen. Wurde die Reise jedoch von Ihrem Arbeitgeber organisiert, ist es wichtig, zunächst zu klären, ob eine Abtretung der Entschädigungsansprüche an das Unternehmen vertraglich geregelt wurde. In der Regel bleibt der Anspruch jedoch beim Reisenden, sofern keine anderslautende Vereinbarung getroffen wurde.
Sammeln Sie Buchungsbestätigungen, Bordkarten, Belege für Zusatzkosten und schriftliche Bestätigungen der Airline über Verspätungen oder Ausfälle.
Der einfachste Weg die Entschädigung professionell durchzusetzen, ist der Service von Dienstleistern wie EU Flight, die ihre Kommunikation mit der Airline übernehmen.
Reichen Sie Ihre Ansprüche möglichst zeitnah ein, auch wenn diese bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden können.
Achten Sie auf vollständige und korrekte Unterlagen. Unser Service unterstützt Sie dabei, Stolperfallen zu vermeiden und Ihren Anspruch sicher durchzusetzen.
Auch bei Pauschalreisen können Sie Entschädigungsansprüche gegenüber der Airline geltend machen. Zusätzlich können Ihnen Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter zustehen, z. B. bei Reisepreisminderung.
Ja, wenn Sie durch die Flugprobleme einen nachweisbaren wirtschaftlichen Schaden erlitten haben, können Sie zusätzlich zum regulären Entschädigungsanspruch Schadensersatz geltend machen. Dies erfordert jedoch eine genaue Dokumentation der entstandenen Verluste.
Für Beamte und Angestellte des öffentlichen Dienstes ist es wichtig zu wissen, dass erhaltene Entschädigungen bei Flugproblemen in der Regel nicht auf die Reisekostenvergütung angerechnet werden. Dennoch können je nach Dienststelle spezifische Regelungen gelten, die beachtet werden sollten. Eine Rücksprache mit der zuständigen Stelle kann helfen, Unklarheiten zu vermeiden.
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Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Dauerbrenner Pauschalreise: Für viele ist dieses Rundum-Sorglos-Paket, das Flug, Hotel und mehr zum attraktiven Preis beinhaltet, einfach nicht zu überbieten. Aber gerade, weil Pauschalreisen aus zahlreichen Bausteinen zusammengesetzt werden, können bereits geringfügige Flugverspätungen für großen Unmut sorgen.
Durch die stetig steigende Anzahl an Fluggästen und die immer strenger werdenden Sicherheitsmaßnahmen kann sich die Wartezeit an Flughäfen bei der Sicherheitskontrolle ganz schön in die Länge ziehen. Wir haben einige Tipps für Sie, wie Sie den Prozess etwas beschleunigen können.
Nicht nur Flugverspätungen und Flugausfälle: Auch bei Kofferverlust und Gepäckverlust haben Reisende einen möglichen Anspruch auf Entschädigung. Denn Airlines haben natürlich nicht nur den Auftrag, den Passagier pünktlich zum gewünschten Reiseziel zu befördern — sondern auch sein Gepäck.