Gepäckverlust

Gepäckverlust? Gepäck beschädigt?

Nicht nur Flugverspätungen und Flugausfälle: Auch bei Kofferverlust und Gepäckverlust haben Reisende einen möglichen Anspruch auf Entschädigung. Denn Airlines haben natürlich nicht nur den Auftrag, den Passagier pünktlich zum gewünschten Reiseziel zu befördern — sondern auch sein Gepäck.

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Was aber tun, wenn Sie ohne Ihren Koffer am Reiseziel ankommen?

Als allererstes sollten Sie die Fluggesellschaft über die Situation informieren. Gepäckverlust-Schalter stehen an fast jedem Flughafen — meistens in direkter Nähe zu den Gepäckbändern. Dort können Sie nicht nur den Vorfall melden, sondern auch Ihre Adressdetails am Urlaubsort (z. B. Hotelanschrift) hinterlassen, damit die Airline den Koffer gegebenenfalls nachsenden kann. Taucht Ihr Gepäckstück nach einer Frist von 21 Tagen nicht wieder auf, handelt es sich wohl um einen Totalverlust. Ein Entschädigungsanspruch wird somit gültig — nicht nur für das Gepäckstück selbst, sondern auch für dessen Inhalt. Ratsam wäre es, schon im Vorfeld der Reise eine Liste mit den Inhalten Ihres Gepäckstückes anzufertigen und sie im Handgepäck mitzuführen. 

Wichtig: Ansprüche gegenüber der Airline können nur über den Zeitwert des verlorenen Gepäcks geltend gemacht werden. Absicherungen, um den Wiederbeschaffungswert von verlorenem Gepäck ersetzt zu bekommen, bieten wiederum spezielle Hausratversicherungen.

Was ist bei beschädigtem Gepäck zu tun?

Auch hier gilt die Devise: je schneller, desto besser! Ihre erste Anlaufstelle ist der Schalter der jeweiligen Airline direkt bei Ankunft am Flughafen. Eine Schadensmeldung, die unmittelbar nach Ankunft erfolgt, ist am glaubwürdigsten. Warten Sie damit nicht zu lange! Es existiert sogar eine gesetzliche Frist von sieben Tagen, welche vorsieht, dass Schäden am Gepäck innerhalb dieses Zeitrahmens der Fluggesellschaft gemeldet werden müssen.

Und was, wenn das Gepäckstück nicht verloren wurde, sondern nur verspätet ankommt?

Egal ob privater Urlaub oder Geschäftsreise: Ein Aufenthalt ohne Kleidung, persönliche Gegenstände und Hygieneartikel ist nicht zumutbar. Passagieren wird daher das Recht eingeräumt, auf Kosten der Fluggesellschaft die notwendigsten Artikel und Produkte vor Ort zu beschaffen. Damit ist wirklich nur das Notwendigste gemeint. Sie müssen dabei unbedingt beachten, sämtliche Kaufbelege aufzubewahren, um Missverständnissen vorzubeugen. An Gepäckverlust-Schaltern gibt es außerdem häufig kostenlose Notfallsets, die Zahnbürsten und andere Hygieneartikel beinhalten.

Ansprüche können über das Montrealer Übereinkommen geltend gemacht werden.

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