Nein. Eine Verspätung von über 3 Stunden sichert Ihnen nicht automatisch einen Anspruch auf Entschädigung. Lag beispielsweise ein außergewöhnlicher Umstand vor, so besteht nach der EU-Verordnung 261/04 kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Darüber hinaus sieht die EU-Verordnung noch weitere Ausnahmen vor, bei denen die Fluggesellschaft zur keiner Ausgleichszahlung verpflichtet ist, z.B. wenn Sie den verspäteten Flug eigenständig storniert haben bzw. nicht angetreten sind.