Grundsätzlich sieht die EU-Verordnung 261/04 vor, dass die Ausgleichszahlung dem Reisenden zusteht. Also dem Fluggast. Es ist demnach nicht relevant, wer das Ticket bezahlt hat, sondern wer geflogen ist.

Wie diese Fälle firmenintern behandelt werden, ist vom jeweiligen Arbeitgeber abhängig. Manche Arbeitgeber bestehen darauf, dass die Firma für das von ihr gezahlte Flugticket auch die Ausgleichszahlung erhält. Dies müsste aber gesondert zwischen Arbeitgeber und Mitarbeiter geregelt werden.