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Gestreikt wurde nicht am Start- oder Zielflughafen – habe ich einen Anspruch?
Nein. Sofern es einen Streik (z.B. Streik der Fluglotsen) in einem bestimmten Land gab, Sie aber weder in diesem Land starten noch landen sollten, kann er dennoch Einfluss auf die Durchführung Ihres Fluges gehabt haben.
Ein Beispiel: Häufig streiken französische Fluglotsen. Davon betroffen wäre dann ein Flug von Deutschland nach Mallorca. Dies kann selbst dann gelten, wenn die Flugroute gar nicht über Frankreich führte, aber von dem Streik beeinflusst war.