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Shoppen im Urlaub: So holst Du Dir eine Steuerrückerstattung

Bezeichnest Du einen Urlaub erst dann als richtig gelungen, wenn Du dabei günstig und gut shoppen kannst? Damit bist Du beileibe nicht allein, zahlreiche Reisende freuen sich nicht nur auf Sonne, Strand und Meer, sondern auch auf die Souvenirshops und Einkaufsmeilen ihres Zielortes! Ein Tipp von uns: Wer aus der EU kommt und in einem Nicht-EU-Land einkauft, der kann sich die Mehrwertsteuer zurückholen – allerdings nur, wenn er sich selbst aktiv darum bemüht. Wie die Steuerrückerstattung funktioniert und was Du dabei besonders beachten solltest, schlüsseln wir Dir hier Stück für Stück auf.

Mehrwertsteuer im Ausland gezahlt? So erhältst Du sie wieder!

Eines vorweg: Eine einheitliche Regelung, wie Du Dir Deine Mwst zurückholen kannst, gibt es leider nicht. Doch normalerweise klappt es auf dem folgenden Weg, den wir Dir hiermit ans Herz legen möchten:

1. Hole Dir ein Rückerstattungsformular im Geschäft

Zuerst einmal muss es sich um ein Land außerhalb der EU handeln, in dem Du einkaufen gehst. Du zahlst im Laden den vollen Preis für Deinen gewünschten Artikel und bittest den Verkäufer, Dir ein Rückerstattungsformular auszustellen. Dieses muss einen gültigen Geschäftsstempel tragen. In manchen Fällen kannst Du Dir sogar direkt im Geschäft Deine Mehrwertsteuer zurückholen, doch meistens musst Du den kleinen Geldsegen noch ein bisschen verschieben. Übrigens besteht für den Händler keine Verpflichtung, das genannte Formular auszustellen, versuche es also mit beharrlicher Freundlichkeit.

2. Lege die originalverpackte Ware beim Zoll vor

Auch mit dem Auspacken der Ware musst Du Dich leider gedulden, denn Dein Einkauf sollte originalverpackt sein, wenn Du die Umsatzsteuer jemals wiedersehen möchtest. Halte beim Zoll am Flughafen Deinen Reisepass, das Rückerstattungsformular und das gekaufte Produkt bereit. Der Mitarbeiter wird Dir bei Vorlage eine Ausfuhrbestätigung aushändigen, die Deine Garantie für die gewünschte Rückzahlung darstellt.

3. Am Tax-Refund-Schalter dann die Mwst zurückholen

Wende Dich anschließend mit der Ausfuhrbestätigung des Zolls an einen Geldwechsel- oder Tax-Refund-Schalter am Flughafen. Dort zahlt Dir ein Mitarbeiter Deine Mehrwertsteuer abzüglich einer Servicegebühr aus. Damit ist Deine Steuerrückerstattung abgeschlossen und Du kannst Deine Einkäufe endlich in aller Ruhe auspacken und Dich daran erfreuen.

Wie viel Geld kann ich mit der Steuerrückerstattung sparen?

Die Höhe der Mwst im Ausland hängt von dem jeweiligen Staat ab, das Einsparpotential ist nicht überall gleich.  Beispielsweise in Russland wurde sie Anfang des Jahres 2019 auf 20 % angehoben, daneben gibt es für bestimmte Produkte einen ermäßigten Satz. In Island beträgt der Normalsteuersatz bereits 24 %, in Norwegen sogar schon 25 %. Die Schweiz macht es anders, dort liegt die Mehrwertsteuer bei niedrigen 7,7 %, allerdings sind die Preise insgesamt viel höher als in Deutschland.

Achtung: Bei Deinen Einkäufen den Mindestsatz beachten!

In den meisten Ländern musst Du außerdem einen bestimmten Mindestumsatz erreichen, um überhaupt Anrecht auf eine Steuerrückerstattung zu haben. Erkundige Dich nach den entsprechenden unteren Limits, um sicherzugehen, dass Du Dir deine Mehrwertsteuer anstandslos zurückholen kannst. So erlebst Du am Tax-Refund-Schalter keine Enttäuschung.

Manche Staaten tanzen bei der Umsatzsteuer aus der Reihe

Wie bereits erwähnt, haben einige Länder Sonderregeln aufgestellt, sodass die oben erwähnte Vorgehensweise nicht immer exakt wie beschrieben funktioniert. Die Norweger halten ihre Zollbehörden beispielsweise komplett aus der Mehrwertsteuererstattung heraus. Begib Dich in diesem Fall direkt zum Flughafenschalter und lege Deinen Reisepass, das Rückerstattungsformular und Deine Ware vor. Im Zweifelsfall erkundige Dich einfach bei Deiner Reiseleitung oder bei der Flughafeninformation, wie Du genau vorgehen musst.

Denke auch an die deutschen Einfuhr- und Zollbestimmungen

Und noch einen weiteren Faktor gilt es, zu bedenken: die deutschen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Wenn Du schlussendlich mehr Zollgebühren zahlst, als Du bei Deinem Einkauf eingespart hast, wird nichts mehr aus dem Schnäppchen. Ein Warenwert von bis zu 430,00 EUR ist bei Flug- und Seereisen frei, danach schlägt der Zoll zu. Das Bundesministerium für Finanzen bietet eine Gratis-App an, die dazu dient, Deine konkreten Freimengen mit Bezug auf Dein Reiseland zu errechnen. Bestimmte Waren sind überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt ein- oder ausfuhrfähig. Dazu gehören beispielsweise Medikamente und Betäubungsmittel, ebenso wie Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Deine Einkäufe müssen außerdem für den privaten Gebrauch bestimmt sein, für gewerbliche Waren gelten wiederum ganz andere Regeln.

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