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Erstattung von Nebenkosten
Sie stehen am Flughafen, Ihr Flug wurde annulliert und auf den nächsten Tag verschoben. Die Fahrt zurück nach Hause lohnt sich nicht, da Sie zu weit weg wohnen. Eine Hotelübernachtung ist Ihre letzte Option. Doch auch dorthin fahren keine öffentlichen Verkehrsmittel. Mit leerem Magen gehen Sie natürlich auch nicht ins Bett. Doch wer kommt für all diese Neben- oder Folgekosten auf?
Begriffliche Abgrenzung
Zunächst einmal sind Nebenkosten nicht mit einer Ausgleichszahlung oder Entschädigung gleichzustellen. Während es sich bei diesen beiden Begriffen um eine Entschädigung des Aufwands und der verlorenen Zeit durch eine Flugunregelmäßigkeit (Annullierung/Verspätung) handelt, geht es bei den Nebenkosten um Folgekosten, welche aus einer Flugunregelmäßigkeit resultieren. In der Regel sind es jegliche Kosten, für welche Sie in Vorleistung gehen mussten, wie z.B. Speisen und Getränke sowie Hotel- und Taxikosten.
Wer für Nebenkosten aufkommt
Nach §280 Abs. 1 BGB ist die Fluggesellschaft dazu verpflichtet, Ihnen in besonderen Fällen Betreuungsleistungen anzubieten und bereitzustellen. Sollte sie diese Fluggastrechteverordnung und somit ihre Pflichten verletzen, kann es schon mal dazu kommen, dass Sie selbst für Hotel-, Taxi, und weitere Ersatzbeförderungen in Vorleistung gehen müssen. Diese Pflichtverletzung verpflichtet die Fluggesellschaft wiederum zum Schadenersatz. Diese Zahlung fällt nicht unter „weitergehende Schäden“, welche der Ausgleichszahlung angerechnet werden können.
Sie erhalten diesen Schadenersatz somit in voller Höhe und obendrauf die Entschädigungszahlung.
Das Montrealer Übereinkommen
Auch im Montrealer Übereinkommen (kurz: MÜ) ist der Schadenersatz erwähnt. Voraussetzung hierfür ist, dass die Fluggesellschaft ein Verschulden treffen muss. Ist ein technischer Defekt ursächlich für Ihre Flugunregelmäßigkeit, ist dies eindeutig der Fluggesellschaft zuzuordnen. Hier befindet sich die Fluggesellschaft in der Beweispflicht darzulegen, dass sie alle notwendigen Maßnahmen ergriffen hat, um die Verspätung zu verhindern. Da dies bei einem technischen Defekt nahezu unmöglich ist, haben Sie hier sehr große Chancen auf Erstattung Ihrer Nebenkosten.
Außergewöhnliche Umstände
Anders sieht es hingegen aus, wenn die Ursache eine Sperrung des Flugraumes oder ein Streik ist, da hier die Fluggesellschaft nichts hätte dagegen unternehmen können. Demnach ist sie von der Pflicht der Erstattung befreit. Dennoch sollten Sie einen Versuch wagen.
Möchtest Sie eine solche Nebenkosten-Erstattung beantragen, ist zunächst die Fluggesellschaft Ihr Ansprechpartner. Welche Fluggesellschaft in der Buchungsbestätigung genannt ist, ist bei einem Codeshare-Flug irrelevant – verantwortlich ist weiterhin die ausführende Fluggesellschaft. Zwar ist es nicht immer einfach, eine Nebenkosten-Erstattung durchzusetzen, jedoch sollten Sie hier nichts unversucht lassen – schon gar nicht, wenn die Folgeschäden hohe Kosten mit sich getragen haben.
Oftmals müssen Sie auch wirklich hartnäckig bleiben und immer wieder nachhaken, da die Fluggesellschaften sich bei der Bearbeitung enorm viel Zeit lassen.
Betreuungsleistungen sind wiederum auch bei außergewöhnlichen Umständen von den Fluggesellschaften zu leisten.
Worauf Sie achten sollten
Befinden Sie sich mal in dieser Lage, dass Sie nun selbstständig nach einer Unterkunft und Transfermöglichkeiten suchen müssen, stellen Sie unbedingt sicher, dass diese Kosten verhältnismäßig sind:
Besteht also eine Option, mit dem Zug zu fahren, sollten Sie nicht das Taxi nehmen, da sich hier die Fluggesellschaft möglicherweise querstellen wird. Auch sollten Sie sich nicht im Hotelrestaurant oder an der Hotelbar durch die ganze Karte fuchsen, sondern darauf achten, dass es immer in einem angemessenen und vertretbaren Verhältnis steht.
Das Wichtigste dabei ist, dass Sie jegliche Belege sammeln. Je mehr Belege Sie vorlegen können, desto höher steigt Ihre Chance auf Erstattung der Nebenkosten.
Übrigens: Es ist nicht ungewöhnlich, dass die Fluggesellschaft Ihnen die Zahlung verweigert. Schlichtungsstellen (SÖP) und Verbraucherzentralen können Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche behilflich sein.