Reisepass und Personalausweis

Kurz vor dem Urlaub kann es nochmal richtig stressig werden; so ist es schnell passiert, dass man in der Hektik bemerkt, dass der Reisepass kurz vor dem Ablauf steht. Wie Sie dennoch durch Pass- und Ausweis-Komplikationen Ihren bevorstehenden Urlaub retten können, zeigen wir Ihnen hier.

Wo benötige ich welches Ausweisdokument?

Zunächst einmal sollten Sie sich immer selbstständig nach den Einreisebestimmungen der jeweiligen Destination (z.B. bei dem Auswärtigen Amt) informieren. Bei der Buchung in einem Reisebüro oder bei einer Online-Buchung ist der Haken rasch gesetzt, wenn man Sie abschließend fragt, ob Sie sich bereits über die Einreisebestimmungen erkundigt haben. Diese sollten Sie sich wirklich zu Herzen nehmen, da Ihnen am Abreisetag im schlimmsten Fall die Einreise verwehrt wird und Sie auf den Kosten sitzen bleiben.

Übrigens: Laut dem aktuellsten Welt-Ranking der Pässe (Dezember 2018) sind die Bürger der Vereinigten Arabischen Emirate (VAE) im Besitz des mächtigsten Reisepasses weltweit. 167 Länder können die Bürger visumfrei bereisen. Deutschland teilt sich mit Singapur den zweiten Platz.

Einreise mit dem Personalausweis

Wenn Sie als EU-Bürger innerhalb des Schengen-Raums verreisen, reicht hierfür allein Ihr Personalausweis aus. Dies gilt auch für die Einreise in die Türkei: Sie ist zwar kein EU-Mitgliedstaat, jedoch gilt hier eine Ausnahmeregelung. Wenn Sie also planen, nicht länger als 90 Tage zu bleiben, ist der Personalausweis völlig ausreichend.

Wann Sie Ihren Reisepass benötigen

Grundsätzlich ist bei der Einreise in alle anderen Länder, welche nicht im Schengen-Raum liegen, das Mitführen des Reisepasses verpflichtend. Der Reisepass sollte darüber hinaus noch mindestens sechs Monate nach Reiseende gültig sein. Dies ist die Vorschrift der meisten Destinationen.

Vorläufiger Reisepass

Wenn Sie kurz vor Abreise feststellen, dass Ihr Reisepass diese Bedingung nicht erfüllt, empfehlen wir Ihnen, schnellstens zur Ausweisbehörde zu gehen. Dort bekommen Sie nach Zahlung einer Gebühr einen vorläufigen Reisepass sofort ausgehändigt, mit welchem Sie dann in den Urlaub fliegen können. Ob Ihre Urlaubsdestination einen vorläufigen Reisepass zur Einreise akzeptiert, sollten Sie individuell recherchieren, da z.B. die USA einen solchen Reisepass nicht anerkennt.

Achtung: Dieser Pass ist nur für ein Jahr gültig und kann nur beantragt werden, wenn die Ausstellung eines Express-Reisepasses zu langsam wäre und verbindliche Reisedaten vorliegen.

Express-Reisepass

Sollten Sie noch ein paar Tage mehr Zeit haben, können Sie alternativ auch den Express-Reisepass beantragen. Dieser unterscheidet sich weder von der Gültigkeit noch von den Eigenschaften vom herkömmlichen Reisepass. Der Express-Reisepass liegt nach drei Tagen für Sie zur Abholung bereit und liegt preislich zwischen 69,50 EUR und 114,00 EUR- abhängig von Alter, Seitenanzahl und Gültigkeit. (Stand 02/2019)

Übrigens: Der unscheinbare Einreisestempel von Israel könnte zur Abweisung bei der Einreise führen, sollten Sie damit in einige arabische Staaten (z.B. Libanon oder Kuwait) einreisen wollen. Es empfiehlt sich hier, die israelischen Grenzbeamten darum zu bitte, den Einreisestempel nicht direkt in den Reisepass, sondern auf ein separates Blatt zu setzen.

Personalausweis abgelaufen, Reisepass noch gültig

In dieser Reihenfolge besteht kein Grund zur Sorge, denn: überall, wo Sie mit einem Personalausweis einreisen können, können Sie auch mit einem Reisepass einreisen. Andersherum wird es problematisch.

Bitte beachten Sie auch, dass im Normalfall die Behörden vier bis sechs Wochen benötigen, um Ihnen Ihre notwendigen Nachweise auszustellen. Je nach Behörde kostet dies um die 30,00 EUR. Wollen Sie sich unnötige Mehrkosten sparen, denken Sie rechtzeitig daran, Ihre Dokumente zu verlängern oder zu beantragen.

Es gibt jedoch einige Länder, die Sie – als deutschen Reisenden – trotz abgelaufenem Reisepass/Personalausweis durchwinken, sofern das Dokument nicht länger als ein Jahr abgelaufen ist. Diese sind momentan:

  • Belgien
  • Frankreich
  • Griechenland
  • Italien
  • Liechtenstein
  • Luxemburg
  • Malta
  • Niederlande
  • Österreich
  • Portugal
  • Schweiz
  • Slowenien
  • Spanien

Extremfall: Reisepass vergessen

Horrorvorstellung: Sie stehen bereits am Check-in und müssen feststellen, dass Sie Ihren Reisepass zu Hause vergessen haben. Keine Zeit verlieren!
Für diese Notsituation gibt es die Möglichkeit für Reisende, sich bei der Bundespolizei einen sogenannten Reiseausweis als Passersatz ausstellen zu lassen. Dies ist jedoch eine absolute Ausnahmesituation, worauf man nicht pokern sollte. Zudem dauert ein solcher Bearbeitungsvorgang ca. eine Viertelstunde. Es wird außerdem noch geprüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind. Weiterhin überprüft die Bundespolizei auch, ob dieses Dokument zur Reise in der jeweiligen Destination akzeptiert wird, da die USA ein solches Dokument nicht anerkennen.

Dieser Reiseausweis kostet Sie zwar nicht viel Geld (8,00 EUR), jedoch sehr viele Nerven. Er ist zudem nur für die Dauer der jeweiligen Reise gültig (max. einen Monat). Wollen Sie also länger verreisen, gehen Sie lieber von Anfang an auf Nummer sicher.

Auch für die Kleinsten herrscht Ausweispflicht

Ja, auch die Kleinsten stehen in der Ausweispflicht, unabhängig davon, wohin sie reisen. Selbst ein fünf Wochen altes Baby muss bei einer Reise außerhalb Deutschlands einen sogenannten Kinderreisepass vorzeigen können.

Ein Kinderreisepass wird für deutsche Kinder bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ausgestellt, ist sechs Jahre geltend und kann maximal bis zum 12. Lebensjahr verlängert werden. In Deutschland kostet die Ausstellung 13,00 EUR.

Wichtig: Ein Kinderreisepass wird nicht von allen Ländern akzeptiert. Für die USA zum Beispiel benötigen auch die Kleinsten einen vollwertigen Reisepass.

Ein Personalausweis für Kinder gilt ebenso wie der der Erwachsenen im Schengen-Raum und kostet 22,80 EUR. Im Regelfall erhält das Kind einen solchen Personalausweis erst nach dem 16. Lebensjahr. Auf Wunsch der Eltern kann dieses Dokument bereits vorher ausgestellt werden.

Übrigens: Diese grau-grünen, labbrigen Ausweise gehören jedoch der Vergangenheit an; äußerlich ist der Kinderreisepass von dem Pass eines Erwachsenen kaum noch zu differenzieren.