




Ihre Reiseplanung ist abgeschlossen, aber nicht alles funktioniert so, wie Sie es wollen? Damit stehen Sie nicht allein da, ganz im Gegenteil. Besonders deutlich wird dies bei Flugreisen, denn hier handelt es sich um feste Termine, die sich nicht immer so einhalten lassen wie gewünscht. Vielleicht werden Sie genau zum falschen Zeitpunkt krank oder es schiebt sich ein Vorstellungsgespräch dazwischen. Somit sind Sie gezwungen, Ihren gebuchten Flug abzusagen. Dann kommt die Frage nach der Ticketrückerstattung auf, schließlich haben Sie für einen Service bezahlt, den Sie gar nicht wahrnehmen können. In unserem Ratgeber erfahren Sie, welche Regeln auf diesem Gebiet herrschen und ob Chancen bestehen, dass Ihr Anliegen erhört wird.
Sie müssen aus privaten Gründen Ihren Flug stornieren und möchten deshalb eine Rückerstattung beantragen. In diesem Fall sieht das Gesetz vor, dass Sie zumindest die Zusatzkosten für Ihren Flug zurückerhalten können. Dazu gehören Flughafengebühren, Steuern und alle personenbezogenen Zuschläge. Denn diese fallen nicht an, wenn Sie nicht im Flieger sitzen. Eine Rückerstattung des Ticketpreises kann – zumindest in Teilen – ebenfalls möglich sein, dabei kommt es aber auf die Geschäftsbedingungen der Airline und dem von Ihnen gewählten Tarif an.
Nicht immer sind die Stornobedingungen der Airlines wirklich rechtskräftig, doch das lässt sich nur über eine juristische Prüfung ermitteln. Auch kann es sein, dass ein Flug in den Tarifbedingungen als „not refundable“ bezeichnet wird, ohne dass dies rechtlich abgesichert ist. An die Ihnen zustehende Rückerstattung zu kommen, kann also schwierig werden.
Welchen dieser drei Wege Sie wählen, ist ganz allein Ihnen überlassen. Eventuell haben Sie Glück und Ihnen gelingt es, auf eigene Faust an Ihr Geld zu kommen. Eine Ticket-Erstattung ist übrigens bis zu drei Kalenderjahre rückwirkend möglich, wenn die entsprechende Airline kooperiert oder der juristische Druck groß genug ist.
Wenn Sie Ihren Flug eigentlich wahrnehmen wollten, aber aus irgendeinem Grund nicht rechtzeitig an Ihrem Gate angekommen sind, dann gehen Sie finanziell nicht leer aus. Auf Antrag erhalten Sie die Flughafengebühr zurück, wenn Sie nachweislich nicht an Bord gewesen sind.
Sollten Sie bei der Buchung einer Flugreise nicht zu 100 Prozent sicher sein, dass Sie sie auch antreten werden, empfehlen wir Ihnen, eine Reiserücktrittsversicherung für Flüge abzuschließen. Wenn dann ausgerechnet am Vorabend der geplanten Reise der Keller voll Wasser läuft oder jemand aus Ihrer Familie schwer erkrankt, können Sie Ihren Flug getrost stornieren und erhalten Ihr Geld von der Versicherung zurück. Das erspart Ihnen nicht nur Unkosten, sondern wahrscheinlich auch einigen Ärger.
Auch die Fluggesellschaften sind nicht zu 100 Prozent verlässlich, und gerade während der Corona-Krise wurden zig-tausend Flüge von den Airlines gestrichen. Wenn Ihr Flug annulliert wurde, ohne dass die Airline Ihnen eine angemessene Alternativ-Beförderung anbieten kann, ist ebenfalls eine Ticketrückerstattung möglich. Aber auch Verspätungen von mehr als 3 Stunden müssen Sie nicht ohne Entschädigung akzeptieren. Im letztgenannten Fall haben Sie laut EU-Recht Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250,00 und 600,00 EUR; bei Flugstreichung kann die Ticketrückerstattung in Einzelfällen noch sehr viel höher ausfallen, da Sie dann den gezahlten Ticketpreis zurückerhalten.
Wenn die Airline Ihren Flug gestrichen hat, dann haben Sie ein Recht darauf, den gezahlten Ticketpreis vollständig zurückzubekommen – ganz nach dem Prinzip: keine Leistung – keine Bezahlung. Wenn die Absage weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug erfolgt und nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, kommen eventuell noch 125,00 bis 600,00 EUR Entschädigung hinzu. Die genaue Summe orientiert sich daran, wann ein Alternativflug möglich ist, zu welchem Zeitpunkt Sie von der Annullierung erfahren und wie lang die geplante Flugstrecke ist.