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Shoppen im Urlaub: So holen Sie sich eine Steuerrückerstattung
Bezeichnen Sie einen Urlaub erst dann als richtig gelungen, wenn Sie dabei günstig und gut shoppen können? Damit sind Sie beileibe nicht allein, zahlreiche Reisende freuen sich nicht nur auf Sonne, Strand und Meer, sondern auch auf die Souvenirshops und Einkaufsmeilen ihres Zielortes! Ein Tipp von uns: Wer aus der EU kommt und in einem Nicht-EU-Land einkauft, der kann sich die Mehrwertsteuer zurückholen – allerdings nur, wenn er sich selbst aktiv darum bemüht. Wie die Steuerrückerstattung funktioniert und was Sie dabei besonders beachten sollten, schlüsseln wir Ihnen hier Stück für Stück auf.
Mehrwertsteuer im Ausland gezahlt? So erhalten Sie sie wieder!
Eines vorweg: Eine einheitliche Regelung, wie Sie sich Ihre Mehrwertsteuer zurückholen können, gibt es leider nicht. Doch normalerweise klappt es auf dem folgenden Weg, den wir Ihnen hiermit ans Herz legen möchten:
1. Holen Sie sich ein Rückerstattungsformular im Geschäft
Zuerst einmal muss es sich um ein Land außerhalb der EU handeln, in dem Sie einkaufen gehen. Sie zahlen im Laden den vollen Preis für Ihren gewünschten Artikel und bitten den Verkäufer, Ihnen ein Rückerstattungsformular auszustellen. Dieses muss einen gültigen Geschäftsstempel tragen. In manchen Fällen können Sie sich sogar direkt im Geschäft Ihre Mehrwertsteuer zurückholen, doch meistens müssen Sie den kleinen Geldsegen noch ein bisschen verschieben. Übrigens besteht für den Händler keine Verpflichtung, das genannte Formular auszustellen, versuchen Sie es also mit beharrlicher Freundlichkeit.
2. Legen Sie die originalverpackte Ware beim Zoll vor
Auch mit dem Auspacken der Ware müssen Sie sich bedauerlicherweise gedulden, denn Ihr Einkauf sollte originalverpackt sein, wenn Sie die Umsatzsteuer jemals wiedersehen möchten. Halten Sie beim Zoll am Flughafen Ihren Reisepass, das Rückerstattungsformular und das gekaufte Produkt bereit. Der Mitarbeiter wird Ihnen bei Vorlage eine Ausfuhrbestätigung aushändigen, die Ihre Garantie für die gewünschte Rückzahlung darstellt.
3. Am Tax-Refund-Schalter die Mehrwertsteuer zurückholen
Wenden Sie sich anschließend mit der Ausfuhrbestätigung des Zolls an einen Geldwechsel- oder Tax-Refund-Schalter am Flughafen. Dort zahlt Ihnen ein Mitarbeiter Ihre Mehrwertsteuer abzüglich einer Servicegebühr aus. Damit ist Ihre Steuerrückerstattung abgeschlossen und Sie können Ihre Einkäufe endlich in aller Ruhe auspacken und sich daran erfreuen.
Wie viel Geld kann ich mit der Steuerrückerstattung sparen?
Die Höhe der Mehrwertsteuer im Ausland hängt von dem jeweiligen Staat ab, das Einsparpotential ist nicht überall gleich. Beispielsweise in Russland wurde sie Anfang des Jahres 2019 auf 20 % angehoben, daneben gibt es für bestimmte Produkte einen ermäßigten Satz. In Island beträgt der Normalsteuersatz bereits 24 %, in Norwegen sogar schon 25 %. Die Schweiz macht es anders, dort liegt die Mehrwertsteuer bei niedrigen 7,7 %, allerdings sind die Preise insgesamt viel höher als in Deutschland.
Achtung: Bei Ihren Einkäufen den Mindestsatz beachten!
In den meisten Ländern müssen Sie außerdem einen bestimmten Mindestumsatz erreichen, um überhaupt Anrecht auf eine Steuerrückerstattung zu haben. Erkundigen Sie sich nach den entsprechenden unteren Limits, um sicherzugehen, dass Sie Ihre Mehrwertsteuer anstandslos zurückholen können. So erleben Sie am Tax-Refund-Schalter keine Enttäuschung.
Manche Staaten tanzen bei der Umsatzsteuer aus der Reihe
Wie bereits erwähnt, haben einige Länder Sonderregeln aufgestellt, sodass die oben erwähnte Vorgehensweise nicht immer exakt wie beschrieben funktioniert. Die Norweger halten ihre Zollbehörden beispielsweise komplett aus der Mehrwertsteuererstattung heraus. Begeben Sie sich in diesem Fall direkt zum Flughafenschalter und legen Sie Ihren Reisepass, das Rückerstattungsformular und Ihre Ware vor. Im Zweifelsfall erkundigen Sie sich einfach bei Ihrer Reiseleitung oder bei der Flughafeninformation, wie Sie genau vorgehen müssen.
Denken Sie auch an die deutschen Einfuhr- und Zollbestimmungen
Und noch einen weiteren Faktor gilt es, zu bedenken: die deutschen Einfuhr- und Zollbestimmungen. Wenn Sie schlussendlich mehr Zollgebühren zahlen, als Sie bei Ihrem Einkauf eingespart haben, wird nichts mehr aus dem Schnäppchen. Ein Warenwert von bis zu 430,00 EUR ist bei Flug- und Seereisen frei, danach schlägt der Zoll zu. Das Bundesministerium für Finanzen bietet eine Gratis-App an, die dazu dient, Ihre konkreten Freimengen mit Bezug auf Ihr Reiseland zu errechnen. Bestimmte Waren sind überhaupt nicht oder nur sehr eingeschränkt ein- oder ausfuhrfähig. Dazu gehören beispielsweise Medikamente und Betäubungsmittel, ebenso wie Produkte, die aus Tieren oder Pflanzen hergestellt wurden. Ihre Einkäufe müssen außerdem für den privaten Gebrauch bestimmt sein, für gewerbliche Waren gelten wiederum ganz andere Regeln.