Was fällt eigentlich unter Sperrgepäck?

Zunächst einmal ist das Wort Sperrgepäck zu definieren: Sperrgepäck (auch: Sondergepäck) ist jegliches Gepäck, welches nicht über die übliche Gepäckförderanlage verladen werden darf, da es die maximale Größe überschreitet. Für Sperr- und Sondergepäck gibt es eine separate Gepäckförderanlage, wo Sie Ihr Gepäck aufgeben können.

Arten von Sperrgepäck

Folgendes Gepäck fällt unter Sperrgepäck und muss somit gesondert aufgegeben werden:

  • Skiausrüstung
  • Musikinstrumente
  • Surfbretter
  • Fahrräder
  • Kinderwagen
  • Kinderautositze
  • Golftaschen
  • Taucherausrüstungen
  • sonstige Sportgeräte

Auch im Auftrag des Bundes wird viel gereist, wobei nicht allzu selten Gefahrgut zu transportieren ist. Gepäckstücke, welche Waffen, Munition und andere gefährliche Gegenstände beinhalten, müssen ebenfalls separat aufgegeben werden. Diese Gefahrgüter unterliegen überdies strengen Reglementierungen beim Zoll und auch bei der ausführenden Fluggesellschaft.
Für den Transport dieser Güter sollten Sie sich bereits im Voraus mit der ausführenden Fluggesellschaft in Verbindung setzen, um sicherzustellen, dass alle Voraussetzungen und Bedingungen erfüllt werden.

Aufpreis und Extrakosten für das Sperrgepäck

Während im Tarif mancher Fluggesellschaften das Sperrgepäck inkludiert ist, verlangen andere hingegen einen saftigen Aufpreis. Auch die Maße für die Zulassung und die Verladung über die übliche Gepäckförderanlage unterscheidet sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.

Empfehlenswert ist, sich immer auf der Website der Fluggesellschaft über den aktuellen Stand zu informieren. Auch über die Art und Weise der Verpackung sollten Sie sich informieren, da diese im schlimmsten Fall eine Bedrohung für einen sicheren Transport darstellt und somit abgelehnt werden kann.