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Notfalltipps für Gepäckbeschädigung und -verlust
Auf Flugreisen ist Ihr Gepäck unverzichtbar, meistens kommt es zum Glück heil mit Ihnen am Zielort an. Manchmal scheint hingegen der sprichwörtliche Wurm drin zu sein, dann geht der Koffer auf dem Flug verloren oder er erleidet einen ärgerlichen Schaden. Wurde Ihr Gepäck beschädigt oder hat Ihr Frachtgepäck das Reiseziel verspätet beziehungsweise gar nicht erst erreicht, sollten Sie sofort aktiv werden, um eine Entschädigung zu erhalten.
Gepäck beschädigt oder verspätet? Nach dem Flug sofort melden!
Sobald Sie den Schaden bemerkt haben, wenden Sie sich am besten direkt an den Serviceschalter Ihrer Fluggesellschaft oder an den zuständigen Reiseleiter. Auch am allgemeinen Informationsschalter des Ankunftsflughafens wird man Ihnen sicher weiterhelfen. Dort geben Sie an, dass Ihr Koffer beschädigt wurde und Sie eine Erstattung wünschen. Hinterlassen Sie eine schriftliche Schadensmeldung mit einer detaillierten Beschreibung, wenn möglich inklusive Fotos. Teilen Sie Ihre Flugnummer sowie die Gepäcknummer mit, ebenso den Abflughafen und die Gepäckart. Natürlich sollten Sie auch Ihren Namen und Ihre Adresse hinterlassen und eine schriftliche Bestätigung einholen, dass Sie sich gemeldet haben.
Bedenken Sie: Wenn Ihr Gepäck kaputt ist und Sie eine Erstattung möchten, bleiben Ihnen höchstens 7 Tage, um das Problem zu benennen. Falls Sie nicht den direkten Weg zum Schalter genommen haben, können Sie sich also immerhin noch per E-Mail mit all den oben genannten Daten melden. Vielleicht wird die Fluggesellschaft nun den Versuch unternehmen, zu beweisen, dass Ihr Gepäckstück einfach schlecht verarbeitet oder bereits vorgeschädigt war. Wenn Sie dann ein Foto von Ihrem Koffer im Vorzustand bereithalten, kann das nur von Vorteil sein. Also fotografieren Sie Ihr Frachtgepäck am besten immer, bevor Sie es am Schalter aufgeben. Dann haben Sie einen schlagkräftigen Gegenbeweis zur Hand.
Gepäck verspätet oder verloren: So kommen Sie zu Ihrem Recht
Vielleicht ist Ihr Gepäck nicht nur defekt, sondern auch deutlich verspätet angekommen: Dann können Sie Ihre Entschädigung noch bis zu 21 Tage nach dem Ereignis beantragen. Schließlich müssen Sie in diesem Fall erst einmal abwarten, bis das entsprechende Gepäck bei Ihnen ankommt. Die diesbezüglichen Fristen sind im Montrealer Übereinkommen festgehalten, das zahlreiche wichtige Haftungsfragen rund um den zivilen Luftverkehr regelt. Ein Blick in dieses Dokument lohnt sich, es steht im Internet zur Verfügung. Bei beschädigtem Gepäck erwarten Sie eine Schadensersatzsumme von bis zu 1400,00 EUR, je nachdem, wie wertvoll Ihr Gepäck ist.
Dass ein Koffer komplett verloren geht, kommt auf einem Flug ebenfalls hin und wieder vor. Auch dann entstehen Ihrerseits Ansprüche, die Sie auf jeden Fall geltend machen sollten. Der Weg führt in diesem Fall über den schriftlichen Verlustbericht, der die Luftfahrtgesellschaft dazu drängt, nach Ihrem verschwundenen Gepäck zu suchen. Wenden Sie sich an den Lost & Found Schalter, den jeder bedeutende internationale Flughafen für seine Passagiere eingerichtet hat. Dort finden Sie Rat und Hilfe – und in manchen Fällen sogar das vermisste Objekt. Machen Sie sich aber nicht allzu große Hoffnungen, meistens bleibt der Koffer doch noch eine Weile verschwunden.
Diese Entschädigung erwartet Sie bei Gepäckverlust
Erkennt die Fluggesellschaft den Verlust an, so kann die betreffende Airline Ihnen direkt einen Betrag von 50,00 bis 90,00 EUR pro Urlaubstag für Notkäufe auszahlen. Eventuell müssen Sie die Dinge des täglichen Bedarfs wie Wechselkleidung auch erst selbst zahlen und können Sie später gegen Quittungen erstatten lassen. Bleibt der Koffer anschließend verschollen, dann erhalten Sie eine Summe von bis zu 5000,00 EUR. Der genaue Betrag hängt immer von der Airline und dem jeweiligen Streitwert ab. Auf Pauschalreisen kann sogar die Hälfte des Reisepreises fällig werden, wenn Sie während Ihres gesamten Urlaubs ohne Ihre persönlichen Gegenstände auskommen müssen.
Falls Sie in Ihrem Gepäck teure Gegenstände befördern, lohnt es sich, vorausschauend die Kaufquittungen zu sammeln, um Ihre Ansprüche bestmöglich zu untermauern. Sonst kann es passieren, dass der Schadenersatz unterhalb des tatsächlichen Verlustes bleibt, und das wäre sicher ärgerlich.
Unser Tipp: Ihr Notfallkit fürs Handgepäck
Gerade weil es nie zu 100 % sicher ist, dass das Fluggepäck sein Reiseziel tatsächlich erreicht, empfehlen, wir, ein Notfallkit im Handgepäck mitzuführen. So überstehen Sie die erste Zeit nach dem Kofferverlust viel besser und müssen nach der Landung nicht hektisch einkaufen gehen. Nehmen Sie mindestens die folgenden Dinge mit in Ihren Rucksack oder Ihre Tasche:
- Unterwäsche
- Zahnpasta
- Zahnbürste
- Kamm / Bürste
- Shirt (lang oder kurz)
- Ladekabel für Ihr Handy
- Medikamente
Vielleicht fallen Ihnen noch mehr Gegenstände ein, die Sie dringend täglich benötigen. Denken Sie darüber nach und legen Sie sich eine Handgepäckliste an, die Sie vor jeder anstehenden Reise herausholen. So gehen Sie auf Nummer sicher, trotz Kofferverlust gut versorgt zu sein.