Während der Urlaubstage krank geworden?

Im Urlaub krank zu werden ist alles andere als ein Vergnügen, ganz im Gegenteil. Niemand macht das mit Absicht, vor allem dann nicht, wenn dadurch womöglich eine geplante Erholungsreise ausfallen muss. Da aber Urlaub auch wirklich Urlaub sein sollte, können Sie sich Ihre vermiesten Urlaubstage vom Arbeitgeber zurückerstatten lassen. Wie Sie dabei am besten vorgehen, erfahren Sie jetzt.

Krank im Urlaub: Urlaubsanspruch bleibt erhalten

Das Arbeitsrecht steht in diesem Fall voll auf Ihrer Seite. Ihr Urlaubsanspruch wird erneuert – wenn Sie sich an Regeln halten. Das Bundesurlaubsgesetz sagt im Paragraf 9 Folgendes dazu:

„Erkrankt ein Arbeitnehmer während des Urlaubs, so werden die durch ärztliches Zeugnis nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit auf den Jahresurlaub nicht angerechnet.“

Das bedeutet, Sie benötigen dringend ein ärztliches Attest, und zwar vom ersten Tag an. Holen Sie sich die Krankschreibung erst am dritten Tag ab, dann zählen die ersten beiden Krankheitstage offiziell als ganz normale Urlaubstage, obwohl Sie auch da schon krank gewesen sind. Nur die durch Ihr Attest nachgewiesenen Krankheitszeiten sind vom Arbeitgeber durch neuen Urlaub zu ersetzen. Haben Sie sich also zehn Tage Urlaub genommen und waren davon drei offiziell krankgeschrieben, erhalten Sie auf Ihrem Urlaubskonto genau diese drei Tage wieder gutgeschrieben.

Krankschreibung zügig einreichen

Reichen Sie die Krankschreibung so zeitnah wie möglich bei Ihrem Arbeitgeber ein, damit Ihr Chef sich auf die neue Situation einstellen kann. Natürlich dürfen Sie zu diesem Zweck auch einen Freund oder Verwandten zur Firma schicken oder die Post benutzen. Es ist sehr empfehlenswert, sich am ersten Krankheitstag zumindest kurz zu melden und das Attest anzukündigen.

Krank gewesen – Urlaub eigenständig verlängern?

Die Idee klingt plausibel, kann aber gefährlich werden: Warum nicht den Urlaub einfach um die attestierten Krankheitstage nach hinten verlängern? Wenn mir also drei Tage am Urlaubsanfang fehlen, dann hänge ich diese drei Tage einfach an die freie Zeit dran. Leider haben Sie nicht das Recht dazu, zumindest nicht ohne explizite Absprache mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie Ihre geretteten Urlaubstage neu nehmen möchten, dann gilt dafür wie immer, dass Sie sie zuerst im Betrieb genehmigen lassen müssen. Im schlimmsten Fall droht Ihnen bei Zuwiderhandlung die Kündigung, und das möchten Sie sicher nicht riskieren.

Was ist, wenn ich im Auslands-Urlaub krank geworden bin?

Sie befinden sich nicht nur rein formal, sondern auch ganz praktisch mitten im Urlaub – und dann überrascht Sie eine fiese Krankheit? Es ist im Prinzip völlig egal, ob Sie gerade auf einer wunderschönen Südseeinsel unter Palmenstränden weilen oder in Ihrer schnöden Zwei-Zimmer-Wohnung in der Vorstadt. Urlaub ist Urlaub und krank ist krank. Doch auch im Ausland gilt die feste Regel, dass Ihnen ein Arzt Ihre Krankheit offiziell bestätigten muss. So erhalten Sie immer Ihre vollen Urlaubstage wieder.

Zugeben müssen wir an dieser Stelle allerdings, dass es in wenig entwickelten Ländern schwierig sein kann, ein offiziell anerkanntes Krankheitsattest zu bekommen. Versuchen Sie es trotzdem, denn ein seltsames Schreiben in einer fremden Sprache ist allemal besser als nichts. Unterhalten Sie eine gute Beziehung zu Ihrem Arbeitgeber, erkennt er vielleicht auch die Aussage eines persönliches Zeugen an, aber das wäre reine Kulanz von seiner Seite.

Kurz und gut: Wer krank ist und eigentlich Urlaub hat, der sollte so zügig wie möglich zum Arzt gehen und sich eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung besorgen. Dann schnell dem Arbeitgeber Bescheid geben und das Attest einreichen. Dies gilt auch für alle, die sich gerade in Florida, Rio de Janeiro, Singapur oder irgendwo sonst auf der Welt aufhalten. Nur so können Sie Ihre Urlaubstage in vollem Umfang retten und zu einem späteren Zeitpunkt, nach Absprache mit Ihrem Arbeitgeber, in vollen Zügen genießen.