Ihr Handgepäck für das Flugzeug muss feste Bedingungen erfüllen

Wie Sie wissen, muss Ihr Cabin Bag festen Regeln entsprechen, wenn Sie es, so wie esist, mit an Bord nehmen möchten. Je nach Fluggesellschaft darf Ihr Handgepäck verschieden groß sein und ein bestimmtes Höchstgewicht besitzen. Gepäckstücke und Koffer, die nicht der Norm entsprechen, müssen in den Frachtraum. Außerdem sind bestimmte Gegenstände im Passagierraum verboten: Um sicherzustellen, dass Sie nicht etwa Feuerwerkskörper oder ein Taschenmesser mit sich führen, wird Ihre Tasche am Flughafen mit einem Röntgengerät durchleuchtet. Ihr Handgepäck kommt nur mit in die Passagierkabine des Flugzeugs, wenn es sämtliche bestehende Bedingungen erfüllt.

Das Handgepäck Bändchen soll das Boarding verkürzen

Das Boarding und die Sicherheitskontrollen erfordern oftmals viel Geduld von den Passagieren, langwieriges Schlangestehen ist die Norm. Die Kontrollen dauern ihre Zeit und die Flughafenmitarbeiter sind in der Regel bemüht, sie nach Kräften zu verkürzen. Genau hier kommt das Handgepäck-Band ins Spiel: Oftmals wird es beim Einchecken aufgeklebt, in anderen Fällen nach dem gesonderten Wiegen, manchmal aber auch, wenn sich der betreffende Passagier mit seiner Tasche noch in der Warteschlange befindet. Befindet sich das Bändchen erst einmal am Cabin Bag, gilt Ihr Hab und Gut als kontrolliert und muss nicht noch einmal unter die Lupe genommen werden. Sie dürfen Ihr Handgepäck also direkt mit ins Flugzeug nehmen, die Mitarbeiter am Gate und in der Kabine sind informiert. Mit diesem praktischen Hilfsmittel lässt sich das Boarding also ein gutes Stück verkürzen.

Lufthansa: ein weiteres Band für persönliche Gegenstände

Die Lufthansa hat noch ein weiteres Handgepäck-Band in petto, das die Aufschrift »personal item«, also »persönlicher Gegenstand« trägt. Hiermit werden kleine Gepäckstücke gekennzeichnet, die der Passagier zusätzlich zu seiner Tasche mit in die Kabine nehmen darf. Achtung: Die »personal items« gehören unter den Vordersitz und nicht in das Gepäckfach über Ihren Kopf! Dieses Fach ist für schweres Handgepäck, wie zum Beispiel Ihren Trolley reserviert. Auch andere Fluglinien setzen auf diese Art der Kennzeichnung für persönliche Gegenstände, doch genau wie beim Handgepäck-Bändchen sehen die kleinen, selbstklebenden Helferlein jedes Mal etwas anders aus. Das sollte Sie allerdings nicht irritieren, denn der Sinn bleibt derselbe.

Ein Blick aufs Handgepäck: Was darf ich mit ins Flugzeug nehmen?

Schauen wir uns zum Schluss einmal an, welche Gegenstände mit in die Flugzeugkabine dürfen – und welche nicht. Mit den folgenden Listen können Sie Ihre Tasche so packen, dass Sie in jedem Fall ein Bändchen erhalten. Achten Sie aber zusätzlich auf die Außenmaße und das Gewicht, damit Sie alle Bedingungen erfüllen!

Das dürfen Sie mit an Bord nehmen:

  • Geld, Schlüssel, Pass
  • Wichtige Medikamente
  • Medizinisch notwendige Geräte
  • Getränkebehälter max. 100 ml
  • Behälter für Cremes / Sprays max. 100 ml
  • Kosmetikbehälter max. 100 ml
  • Einmalrasierer
  • Lithium-Ionen-Akkus (nie ins Frachtgepäck!)
  • E-Zigaretten (nie ins Frachtgepäck!)
  • Notfallkit mit Wechselwäsche und Zahnbürste
  • Babynahrung für mitreisendes Kleinkind
  • Feste Nahrungsmittel
  • Duty-Free-Ware im versiegelten, transparenten Beutel
  • Wieder auffüllbares Gasfeuerzeug, am Körper getragen

Je nach Fluggesellschaft haben Sie auch die Möglichkeit, eine Extratasche mit an Bord zu nehmen, zum Beispiel für Ihr Notebook oder Laptop. Die sogenannten Billigairlines gestatten solches Zusatzgepäck in der Kabine jedoch meistens nicht. Schauen Sie immer die Bestimmungen des Flugunternehmens an, bei dem Sie gebucht haben, um auf Nummer sicher zugehen, denn Abweichungen kann es immer geben.

Das dürfen Sie nicht mit an Bord nehmen:

  • Benzinfeuerzeuge
  • Farbsprühdosen
  • Gasbehälter
  • Feuerwaffen, Pistolen
  • Messer, Scheren > 6 cm
  • Stricknadeln, Nagelfeilen > 6 cm
  • Rasierklingen ohne Kunststoffumhüllung
  • Dinge, die als Schlagstock dienen können
  • Elektroschocker und Ähnliches
  • Entflammbare, giftige Stoffe
  • Pfeffer- und Abwehrspray

Messer, Nadeln und Feilen sind als Handgepäckinhalt umstritten. Als Faustregel gilt, dass eine Klinge unter 6 cm Länge erlaubt ist. Strenges Flughafenpersonal kann jedoch durchaus auch solche Gegenstände konfiszieren, so lehrt es die Erfahrung. Und auch bei der Ankunft kann es Probleme geben, zum Beispiel in den USA, wo Klingen an Flughäfen nicht gern gesehen sind. Um Ärger zu vermeiden, lohnt es sich, spitze Gegenstände immer im Frachtgepäck zu verstauen, falls Sie diese nicht unbedingt unterwegs benötigen.