Flüssigkeiten und Essen im Handgepäck? Und was ist mit Kosmetik?

Generell hat jede Fluggesellschaft hierzu andere Regeln – meist kommt es auch auf den gebuchten Tarif an.

Wer also ein Ticket in der Business- oder First-class gebucht hat oder einen Status bei einem Vielflieger-Programm hat, hat bereits hier Vorteile, da er in einigen Fällen das Recht auf zwei Handgepäckstücke hat. Anders ist es bei Low-Cost-Carriern: bei manchen Billigfluggesellschaften ist im günstigsten Tarif nicht einmal das Handgepäck mit inbegriffen. Hier sollten Sie sich vorab gut informieren, damit es nicht zu maßlos teuren Zusatzkosten kommt.

Übrigens: Bei den meisten Fluggesellschaften ist es gestattet, neben dem Handgepäck eine Handtasche, einen kleinen Rucksack oder eine Umhängetasche mit in das Flugzeug zu führen. Doch auch hier gibt es Einschränkungen, über die Sie sich bestenfalls vor Ihrem Flug bei der ausführenden Fluggesellschaft informieren.

Die richtige Wahl des Koffers

Neben den vorgegebenen Maßen und der Beschaffenheit des Koffers (Material und Anzahl der Rollen) ist u.a. auch das Eigengewicht des Koffers ein wichtiges Kriterium der Auswahl des Koffers. Bereits 2 kg Eigengewicht haben die leichtesten Koffer auf dem Markt. Da die zulässige Gewichtsgrenze des Handgepäcks ziemlich schnell erreicht wird, sollten Sie darauf achten, dass Sie einen leichten Koffer auswählen, damit Sie nicht mit halb leerem Gepäck fliegen.

Worauf Sie außerdem achten sollte:

  • Anzahl der Rollen: Hier unterscheidet man zwischen Koffer mit zwei oder vier Rollen. Beides hat Vor- und Nachteile. Zwei Rollen müssen zwar zum Rollen gekippt werden, wiegen jedoch weniger und besitzen eine Art Bremsfunktion. Vier Rollen hingegen haben diese Funktion nicht, da sie zwar bequem im Stehen zu schieben sind, sich jedoch bei unebenen Flächen selbstständig machen können.
  • Material: Differenziert wird hier zwischen Hart- und Weichschalenkoffer. Auch hier gibts es Vor- und Nachteile. Hartschalenkoffer sind logischerweise robuster und schützen den Inhalt entsprechend; auf der anderen Seite beeinflusst dieses Material das Eigengewicht negativ, ist kostenintensiver und hat meist keine Außentasche für direkte Zugriffe. Weichschalenkoffer sind dementsprechend mehrheitlich günstiger, leichter und fast immer mit einer Außentasche versehen. Hier lassen sich wichtige Dokumente oder Laptop super verstauen. Falls man das Handgepäck sowieso nicht aufgeben möchte, ist es hinsichtlich der Stabilität völlig ausreichend.
  • Ausziehgriff: Auch dieser ist ein sehr wichtiger Bestandteil eines Koffers, auf den Sie bei der Auswahl des richtigen Koffers achten sollten. Sollte der Griff feststecken oder abbrechen, müssen Sie ihn tragen. So kann Ihre Reise schnell zum Horrortrip werden. Außerdem sollten Sie darauf achten, dass der Griff durch zwei Stangen verbaut ist. Hat er nur eine Stange, leidet die Stabilität, da eine Laptoptasche beispielsweise keinen Halt findet.

Was mit in das Handgepäck darf

Vorab ein kleiner allgemeiner Tipp für alle Reisenden: Es lohnt sich wirklich, sich von Beginn an zu informieren. Hierbei sollten Sie nicht sparen, in dem Sie beispielsweise nur mit Handgepäck fliegen und somit nichts in das Aufgabegepäck verstauen können. Auch sollten Sie nicht darauf spekulieren, dass es schon keinem auffallen wird und Sie damit davonkommen.

Spätestens bei der Sicherheitskontrolle – bei welcher der Koffer den Scanner durchläuft – kommt alles ans Licht. Sie verlieren Zeit, die Sie möglicherweise gar nicht haben und Nerven. Beim Packen des Handgepäcks kommen immer wieder dieselben Fragen auf. Was ist erlaubt und was nicht? Wie viel Flüssigkeit ist zulässig?

Dürfen Flüssigkeiten ins Handgepäck?

Flüssigkeiten dürfen generell im Handgepäck mitgeführt werden – jedoch nur in eingeschränkter Menge und unter Beachtung besonderer Vorschriften. Demnach ist es erlaubt, 1L Flüssigkeiten oder Gegenstände mit vergleichbarer Konsistenz (Cremes, Gels, Deodorants, Haarspray, Shampoo, Mascara, Parfüm und Zahnpasta) mit sich zu führen. Ein Einzelbehälter darf jedoch nicht mehr als 100ml enthalten. Diese Flüssigkeiten müssen zudem in einem transparenten sowie verschließbaren Plastikbeutel aufbewahrt und bei der Sicherheitskontrolle vorgezeigt werden.

Haben Sie zum Beispiel Ihr Lieblingsparfüm dabei, welches in einem 200 ml Behälter ist, jedoch nur noch zur Hälfte befüllt ist, dürfen Sie dies auch nicht mit führen. Die Tube oder der Behälter darf das Volumen von 100 ml nichts überschreiten, unbeachtet dessen, wie viel Inhalt tatsächlich enthalten ist.

Mittlerweile hat ziemlich jeder Drogeriemarkt eine Abteilung, in welchem diese Produkte in Reisegröße verkauft werden. Dort finden Sie unter anderem auch Zipper Bags, 100 ml Behälter und leere Parfümflakons, in welche Sie Ihr Parfüm umfüllen können.

Sollten Sie beabsichtigen Getränke in den Duty-free-Shops zu kaufen, welche sich nach den Sicherheitskontrollen befinden, sind Sie hier von den Mengenbeschränkungen befreit. Das Personal verpackt den Behälter dann für Sie in eine transparente und versiegelte Tasche, welche Sie in diesem Zustand mit sich führen müssen. Hier sollten Sie sich vorher informieren, da einige Fluggesellschaften diese Einkäufe zu Ihrem regulären Handgepäck zählen. Das bedeutet wiederum, dass der Einkauf sowohl in Ihrem Handgepäck verstaut werden muss als auch dass dieser das zulässige Gesamtgewicht nicht überschreiten darf.

Übrigens: Bekanntlich sind Getränke nach der Sicherheitskontrolle überteuert. Ein Tipp von uns: Einfach eine leere Plastikflasche einpacken, welche Sie dann an den Gates am Trinkbrunnen auffüllen können.

Was ist mit Kosmetik im Handgepäck?

Generell gilt auch hier dieselbe Regelung wie bei Flüssigkeiten (Flüssig-Make-Up, Mascara, Nagellack etc.). Von dieser Mengenbeschränkung sind puderartige Kosmetika in fester Form befreit. Lidschatten, Puder oder Lippenstifte in fester Form können demnach auch in größeren Mengen im Handgepäck mitgeführt werden.

Medikamente und Babynahrung in der Wickeltasche?

Ausgenommen von der Mengenbeschränkung sind auch Medikamente und Babynahrung, welche während der Flugreise benötigt werden.
Sie müssen trotz ihrer Konsistenz zwar nicht in einem transparenten Plastikbeutel aufbewahrt werden, müssen aber an der Sicherheitskontrolle dennoch vorgelegt werden.

Denken Sie immer daran, dass ein Flug größere Verspätungen haben kann; also lieber zu viel einpacken als zu wenig.

Nicht selten wird vom Sicherheitspersonal nach einem Attest oder einer Bescheinigung verlangt. Lassen Sie sich für Ihre Medikamente und Spritzen von Ihrem Arzt eine persönliche Bescheinigung ausstellen, sodass Sie im Zweifelsfall hier keine Zeit verlieren.

Unbedingt notwendig ist eine Bescheinigung dann, wenn das von Ihnen mitgeführte Medikament unter das Betäubungsmittelgesetz fällt. Ihr Arzt muss dann hierfür ein spezielles Dokument ausfüllen und Ihnen aushändigen.

Lebensmittel im Handgepäckkoffer – go oder no-go?

Grundsätzlich können wir die Mitnahme von Essen im Handgepäck nicht empfehlen, da jedes Land seine Bestimmungen hierzu anders auslegt.
Sollte es mal unumgänglich sein, ist neben den Richtlinien für Flüssigkeiten darauf zu achten, dass auf leicht verderbliche Lebensmittel (Fleisch-, Ei-, Milch- und Käseprodukte) grundsätzlich verzichtet wird.

Snacks wie Süßigkeiten, Schokolade, Nüsse und Chips sind hingegen unbedenklich.

Elektronische Geräte im Handgepäck mit sich führen?

Bedenkenlos ist auch die Mitnahme von folgenden Gegenständen: Haarföhn, elektrischer Rasierer, Notebooks, Smartphones, Fotoapparate, Tablets und elektrische Zahnbürsten. Selbstverständlich dürfen hierfür auch jegliche Ladekabel mitgeführt werden.

Bei der Mitnahme von Notebooks und Smartphones ist bei der Sicherheitskontrolle darauf zu achten, dass diese Geräte ebenso wie Flüssigkeiten vorgelegt und separat kontrolliert werden müssen.

Was darf unter keinen Umständen in das Handgepäck?

Hier gibt es klare, einheitliche Vorschriften. Demnach sind unzulässige Gegenstände folgende:

  • Waffen jeder Art (auch Spielzeugpistolen)
  • Pfefferspray, Elektroschocker und Messer (Klingen bis zu 6 cm sind zulässig)
  • explosive und entflammbare Stoffe (Feuerwerkskörper)
  • chemische und toxische Stoffe
  • jede Art von Gegenstand, welche sich in eine Waffe umfunktionieren lässt (Werkzeuge, Dartpfeile und Wanderstöcke – Blindenstöcke sind hiervon natürlich ausgenommen)

Übrigens: Entgegen aller Mythen sind Nagelscheren, Einwegrasierer und kleinere Taschenmesser im Handgepäck erlaubt. Ausschlaggebend ist nur, dass die Klinge nicht frei liegt und eine Länge von 6 cm nicht überschreitet.