EU-Richtlinien für Handgepäck sollen Terror-Gefahr bannen

Für Ihr Handgepäck gelten die strengen EU-Richtlinien, die darauf ausgerichtet sind, die Flugsicherheit zu gewährleisten. Bei den Flüssigkeiten fängt es an: Im Jahr 2006 versuchten Terroristen am Heathrow Airport, mehrere Flaschen Wasserstoffperoxid im Handgepäck in die Maschine zu schmuggeln. Mit dem chemischen Mittel wollten sie eine Explosion auslösen. Der Anschlag wurde zum Glück vereitelt, doch seitdem gilt auch für Ihre Getränke die 10-x-100-ml-Regelung.

Sie dürfen also höchstens 10 Packungen mit je 100 ml Flüssigkeit in Ihrem Handgepäck mitführen, am besten eingetütet in einen durchsichtigen Plastikbeutel. Das gilt auch für Ihren Coffee-to-go, der leider in diesem Fall ziemlich mickrig ausfällt. Einen Trost haben wir aber für Sie: Alle Getränke, die Sie im Sicherheitsbereich an den Gates kaufen, haben freien Flug. So erhalten Sie unterwegs doch noch eine ordentliche Portion Koffein.

Unser Tipp: Sind Sie ein durstiger Mensch? Dann nehmen Sie eine große, leere Plastikflasche mit ins Handgepäck. Diese können Sie im Anschluss an die Sicherheitskontrolle im Warteraum an einem Trinkbrunnen mit Leitungswasser füllen.

Falls ein Kleinkind von unter drei Jahren mit Ihnen reist, müssen Sie sich bezüglich der Babynahrung nicht an die 10-x-100-ml-Regel halten. Voraussetzung ist, dass Sie das Essen und Trinken für Ihren Nachwuchs im verschlossenen Originalbehälter aufbewahren.

Bestimmungen fürs Handgepäck: Essen darf meistens mit an Bord

Beim Thema Essen im Handgepäck sind die Regeln nicht ganz so eng gestrickt. Packen Sie vorzugsweise feste Nahrungsmittel ein, zum Beispiel ein paar geschmierte Butterbrote. Dann haben Sie nichts zu befürchten. Auch belegte Brötchen und etwas Obst stellen kein Problem dar. Marmelade und Honig im Glas zählen schon wieder als Flüssigkeiten, darum ist es besser, Sie bereiten sich Ihr süßes Brot schon zu Hause vor.

Ob Sie nun Appetit auf rohes Gemüse, auf Erdbeeren oder ein Stück Kuchen hegen: All diese Lebensmittel dürfen Sie im Handgepäck mit sich führen. Auch auf Ihre leckeren Müsliriegel über den Wolken können Sie sich gern jetzt schon freuen. Alternativ nehmen Sie sich Nüsse zum Knabbern mit oder Sie gönnen sich eine schöne Tafel Schokolade. Flüssige Lebensmittel wie Smoothies und Suppen sind hingegen tabu, wenn Sie mehr als 100 ml in einer Packung mit sich führen.

Aber Achtung: Gemüse und Obst müssen bspw. bis zur Ankunft in den USA vollständig verzehrt sein, da die Einreise damit strengstens verboten ist. Insbesondere bei Reisen in Länder außerhalb der EU, sollten Sie genau prüfen, welche Lebensmittel Sie mitnehmen dürfen und welche nicht.

Bei Essen im Handgepäck Einfuhrverbote in die EU beachten

Bei der Einreise in die EU gelten Sonderregeln zur Eindämmung von Tierseuchen. Verderbliche Lebensmittel wie Fleisch, Wurstwaren, Milch, Käse und Eier dürfen aus diversen Ländern gar nicht per Passagierflugzeug nach Europa transportiert werden. Dies gilt sowohl für das Handgepäck als auch für Ihren Koffer. Möchten Sie trotzdem Wurst oder Käse mit sich führen, dann müssen Sie eine spezielle Kontrolle durchlaufen und womöglich eine Gesundheitsbescheinigung oder andere Begleitdokumente vorlegen. Für den kleinen Bord-Snack lohnt sich dieser Aufwand sicher nicht.

Nicht-EU-Länder mit Ausnahmestatus

Einige wenige Nicht-EU-Länder sind von den strengen Lebensmittelbestimmungen ausgenommen. Tierische Nahrung für den Eigenbedarf dürfen Sie aus folgenden Staaten einführen, solange die festgelegten Reisefreimengen nicht überschritten werden:

  • Grönland
  • Andorra
  • Liechtenstein
  • Norwegen
  • Schweiz
  • San Marino

Freier Flug für Schokolade und Sahnebonbons

Besteht Ihr Handgepäck-Essen aus Sahnebonbons oder Schokolade, dann haben Sie Glück gehabt. Diese milchhaltigen Süßigkeiten dürfen Sie von überall in der Welt in die EU einführen. Honigfreunde dürfen ebenfalls aufatmen, denn 100 ml des süßen Bienenproduktes sind im Handgepäck erlaubt, auch dann, wenn Ihr Flug außerhalb der EU startet.

Deutschland spezial: Welche Regeln gelten hier?

Deutschland hat einige Sonderregeln parat, wenn es um die Einfuhr von Nahrungsmitteln geht. Die bakterielle Ringfäule bei Kartoffeln ist derart gefährlich, dass die Knolle auch in geringen Mengen nicht mit an Bord darf. Und wenn Sie als Gourmet noch so sehr in Stör-Kaviar vernarrt sind, wird Ihnen der deutsche Zoll dieses Fischprodukt leider aus den Händen nehmen. Störe gehören nämlich zu den gefährdeten Arten.

Falls Sie vorhaben sollten, mehr als 2 Kilogramm Wildpilze mit nach Hause zu bringen, dann müssen Sie sich an die zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde wenden und ein Ausfuhrzeugnis vorlegen: Das sind die bürokratischen Nachwirkungen der Tschernobyl-Katastrophe.

Trotz aller Einschränkungen wird an dieser Stelle sicher eines klar: Satt werden Sie im Flugzeug garantiert, denn es bleiben genügend Lebensmittel übrig, die Sie ins Handgepäck packen dürfen.