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Diebstahl oder Souvenir: Darf ich den Bademantel im Hotel mitnehmen?
Manche Hotels geben sich mit der Zimmerausstattung richtig viel Mühe: Die Mitarbeiter legen dem Gast Pflegeprodukte und Hauspantoffeln bereit, verwöhnen ihn mit flauschigen Handtüchern und hängen sogar einen kuscheligen Bademantel ins Schlafzimmer. Kein Wunder, dass der kurzzeitige Bewohner eines solchen Domizils sich wie zu Hause fühlt – und bei der Abreise manchmal der Meinung ist, ein Teil der schönen Sachen gehöre tatsächlich ihm. Aber wie stehen die Dinge wirklich: Ist der Bademantel im Hotel ein Geschenk oder muss er wieder abgegeben werden?
Wohltaten besser nicht durch Diebstahl danken
Die benutzte Seife oder das Shampoo aus dem Hotelzimmer mitzunehmen, ist schon fast so etwas wie eine Selbstverständlichkeit für Urlauber. Doch die schlechte Nachricht lautet: Diese Pflegeprodukte sind rechtmäßiges Eigentum des Hotels, auch wenn das Personal sie wahrscheinlich nach Ihrem Aufenthalt entsorgen wird. Dasselbe gilt für die Handtücher, die es besonders in Wellness-Resorts »en masse« gibt. Egal, wie sehr Sie sich auch an ein schönes Badetuch gewöhnt haben, am Ende sollten Sie besser Abschied davon nehmen. Auch der Bademantel – Sie ahnen es sicher schon! – ist kein Präsent, sondern eine vorübergehende Wohltat. Diese Freundlichkeit durch einen Diebstahl zu danken, ist sicher nicht angebracht.
Wir geben Ihnen eine einfache Faustregel zur Hand: Nur Gegenstände, die ausdrücklich als Mitnehmware gekennzeichnet sind, dürfen ganz offiziell in Ihren Koffer wandern.
Präsente sind als solche gekennzeichnet
Ein luxuriöses Domizil stellt Ihnen personalisierte Hausschuhe mit Ihrem Namenszug bereit? Betrachten Sie die gemütlichen Schlappen als Ihr persönliches Souvenir! Ein im Hotelzimmer ausliegendes Magazin ist mit »Ihr persönliches Exemplar« beschriftet? Nutzen Sie es als Lektüre für den Rückflug! Stattdessen ist ein Schildchen mit dem Wort »Ansichtsexemplar« aufgebracht? Lesen Sie die Zeitschrift vor Ort und lassen Sie sie am Ende des Urlaubs dort liegen, wo sie war.
Und was ist mit dem Kugelschreiber, der ein wirklich schönes Hotel-Logo trägt? Im Zweifelsfall kann es kein Fehler sein, einfach freundlich beim Personal nachzufragen, ob Sie ihn als Andenken behalten dürfen. Dasselbe gilt übrigens auch für die schon genannten Pflegeprodukte und sogar für den Bademantel: Fragen kostet schließlich nichts, und manchmal erfolgt eine unvermutet großzügige Antwort.
Kleine Gebrauchsartikel für Hotels eher entbehrlich
Natürlich kennen Sie den Unterschied zwischen einem Bademantel und einem Kugelschreiber! Während der erstgenannte Gegenstand einige Euros mehr kostet, gehört der durchschnittliche Kuli zu den billigen Gebrauchsartikeln. Hotels treffen in dieser Hinsicht durchaus eine Unterscheidung und verschenken eher die alltäglichen Kleinigkeiten an ihre Gäste als größere Produkte, die fest zum Hotelbetrieb gehören. Kleine Bad Amenities, der Notizblock auf dem Schreibtisch und die bereitstehenden Badeschuhe sind auf Nachfrage meistens zu haben, während teurere Dinge eher nicht aus der Hand gegeben werden.
Den Bademantel im Hotel nicht einfach mitnehmen
Lassen Sie das Bettzeug also liegen, und erst recht die Fernbedienung oder gar den Fernseher. Bettwäsche mitzunehmen ist ebenso ein No-Go wie das Geschirr oder den Bademantel zu klauen. Den Hotelbetreibern ist bei diesem Thema gar nicht zum Lachen zumute, denn ihnen entstehen jährlich Schäden in Millionenhöhe, weil Gäste lange Finger machen. Sogar Toilettensitze gehen auf Wanderschaft, die Bilder werden abgehängt und die Glühbirnen entwendet. Meistens werden die Diebe nicht einmal für ihr Tun zur Rechenschaft gezogen, was natürlich kein Freibrief für solche Untaten sein darf.
Kaum Strafverfolgung bei Eigentumsdelikten in Hotels
Obwohl der Diebstahl von Hotelinventar alles andere als ein Kavaliersdelikt ist, sieht es mit der Strafverfolgung mau aus. Oftmals ist der Nachweis schwierig, zum Beispiel, wenn es sich um Handtücher handelt, die mit ins Spa oder zum Pool genommen werden und dabei schlichtweg verschwinden. Wann exakt ein Gegenstand wie der Bademantel, das Bügeleisen oder der Föhn verloren ging, ist rückwirkend meistens nicht nachvollziehbar. Ließ ein Gast beim Check-out die Zimmertür offen stehen, könnte sich auch nachträglich ein Dieb hereingeschlichen haben. Der Hotelbetreiber müsste seinem Kunden das Eigentumsdelikt aber zweifelsfrei nachweisen: Und genau dort beginnt das Problem.
Warum Gäste in kleinen Hotels keine Bademäntel klauen
Außerdem möchte kein Hotelbesitzer seine Gäste verschrecken oder vertreiben, sondern er wünscht sich, dass sie wiederkommen. Ungerechtfertigte Anschuldigungen können aber sehr verärgern und sogar dem Ruf des Hauses schaden. Darum gehen die Hotels häufig auf Nummer sicher und zeigen einen Diebstahl nicht an, obwohl der Schaden dann an ihnen hängenbleibt. Kleinere Hotels mit familiärem Ambiente dürfen sich aber in dieser Hinsicht einigermaßen in Sicherheit wiegen: Sie werden viel seltener Opfer von Diebstählen, während größere Resorts weit häufiger damit zu kämpfen haben. Die Hemmschwelle im eher intimen Umfeld scheint um einiges größer zu sein als in der vermeintlichen Anonymität des Massentourismus.
Wir gehen davon aus, dass Sie auch in größeren Hotels nichts mitgehen lassen, was Ihnen nicht gehört. Schließlich gebietet das allein schon der Anstand.