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Alleinreisende Kinder – so kommen Kinder sicher ans Ziel!
Getrennt lebende Eltern oder Familienmitglieder im Ausland machen es heutzutage unumgänglich, den eigenen Nachwuchs allein auf Reise zu schicken und ihn für eine kurze Zeit in fremde Hände zu geben.
Alleine reisen ist ein Abenteuer – so kommen Kinder sicher ans Ziel
Alleine zu reisen bedeutet für den größten Teil der Kinder Stress und Unsicherheit, da sie möglicherweise das erste Mal ohne Eltern unterwegs sind. Dafür schenken jedoch einige Airlines diesem Thema besonders viel Aufmerksamkeit, um den Eltern und auch den Kindern Stress und Sorgen zu ersparen.
Ab wann Kinder alleine verreisen dürfen
Zwar gibt es keine klare rechtliche Einschränkung, ab welchem Alter Kinder mit welchem Verkehrsmittel alleine reisen dürfen, jedoch ist hier § 8 des Jugendschutzgesetzes zu beachten:
Hierbei geht es um den Aufenthalt von Minderjährigen an sog. „jugendgefährdenden Orten“ (Bahnhof/Flughafen), an denen das alleinreisende Kind halbwertig reif oder verantwortungsbewusst ist, um sich dort alleine aufzuhalten.
Hier spielt also an erster Stelle die elterliche Fürsorgepflicht eine immens wichtige Rolle: Die Erziehungsberechtigten alleine sollen entscheiden, wie, wann und womit das Kind alleine reisen soll.
Jede Fluggesellschaft definiert ihre eigenen Regeln zum Thema „Alleinreisende Kinder“. Das Mindestalter bei den meisten großen Fluggesellschaften beträgt jedoch 12 Jahre. Darüber hinaus gibt es noch Minderjährige ohne Begleitperson, die sog. „Unaccompanied minors“ (kurz: UM), welche jünger als das vorgegebene Mindestalter sind, mindestens aber das 5. Lebensjahr erreicht haben.
Für diese Kinder ist eine Betreuung an Bord unabdinglich. Auch den Weg vom Check-in bis zum Gate dürfen diese Kinder nicht alleine meistern: Hier wird das alleinreisende Kind entweder von dem Erziehungsberechtigten oder von einem Mitarbeiter der Fluggesellschaft durch die Sicherheitskontrolle bis an den Sitzplatz begleitet und vor Ort an einen Familienangehörigen übergeben.
Übrigens: Bei den meisten großen Fluggesellschaften ist der Begleitservice für fünf- bis elfjährige, alleinreisende Kinder verpflichtend. Bei zwölf- bis achtzehnjährigen Kindern kann dieser Service freiwillig dazu gebucht werden.
Was ein solcher Begleitservice kostet
Obligatorisch ist auch, dass dieser Begleitservice vorher (bei Buchung) angemeldet wird. Die meisten Airlines verlangen hierfür eine zusätzliche Gebühr, da auch ein bürokratischer Aufwand entsteht: Am Check-In müssen Begleitpersonen sämtliche Formulare ausfüllen und unterzeichnen, sodass sichergestellt werden kann, dass das alleinreisende Kind auch vor Ort von einer berechtigten Person in Empfang genommen wird, um die Fluggesellschaften nach Übergabe des Kindes von jeglicher Pflicht und Verantwortung zu befreien.