




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben.
Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, viele kennen die Situation: Auf einer Reise hat Ihr erster Flug Verspätung und der Anschlussflug hebt daraufhin ohne Sie ab. Auch wenn von der Airline ein später stattfindender Ersatzflug angeboten wird, ist der Ärger und Frust oft groß. Der einzige Hoffnungsschimmer bei einem verpassten Anschlussflug ist die EU-Fluggastrechteverordnung. In dieser wird geregelt, dass Sie auch im Falle eines verpassten Anschlussfluges Anspruch auf Entschädigung haben. Unter welchen Umständen und in welcher Höhe diese Ihnen zusteht, erfahren Sie hier.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Sie aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges Ihren Anschluss verpassen und dadurch mit einer Verzögerung von mindestens drei Stunden an Ihrem Endziel ankommen, stehen Ihnen gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 umfassende Rechte zu. Dazu zählen Entschädigungen von bis zu 600 €, abhängig von der Flugstrecke. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen während Ihrer Wartezeit am Flughafen.
In einigen Fällen können Sie zudem eine Rückerstattung des Ticketpreises fordern. Ihre Fluggastrechte schützen Sie hierbei zuverlässig und sichern Ihnen Unterstützung im Falle eines verpassten Anschlussfluges zu.
Folgende Bedingungen sind an die Durchsetzung einer Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug geknüpft:
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Davon ausgenommen sind sogenannte außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen haben Sie leider kein Anrecht auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug:
Lagen außergewöhnliche Umstände vor? Dann muss Ihre Fluggesellschaft belegen, dass sie die Flugunregelmäßigkeit nicht zu verantworten und alles Zumutbare unternommen hat, um diese zu vermeiden.
Ein verpasster Anschlussflug kann ärgerlich sein, doch mit den richtigen Schritten sichern Sie sich Ihre Rechte. Hier sind Tipps, was Sie vor Ort tun können:
Schnell, transparent & unverbindlich
Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
---|---|---|
Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, wird durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an, wie beispielsweise die Dauer der Verspätung und die Flugstrecke. Unser Entschädigungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch und die mögliche Entschädigungshöhe zu überprüfen.
Die Verantwortung der Fluggesellschaft endet mit der Ankunft am gebuchten Zielflughafen. Für die Weiterreise, etwa mit einem Zug, ist die Airline nicht haftbar, demnach besteht in diesem Fall kein Entschädigungsanspruch. Erreichen Sie Ihren Zielflughafen allerdings mit einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu.
Welche Ansprüche Sie haben, wenn Sie eine Verbindung mit mehr als einem Zwischenstopp gebucht haben und Sie mehrere Anschlussflüge wegen der Verspätung des ersten Fluges nicht erreichen, ist pauschal schwierig zu beantworten.
Unsere Experten stehen Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und ermitteln Ihre Ansprüche und setzen diese gegenüber Ihrer Airline durch. Prüfen Sie Ihren Anspruch einfach mit unserem Entschädigungsrechner.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.