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Anschlussflug verpasst Entschädigung

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung, wenn Sie wegen einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpasst haben.

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So funktioniert’s

Ob im Urlaub oder auf Geschäftsreise, viele kennen die Situation: Auf einer Reise hat Ihr erster Flug Verspätung und der Anschlussflug hebt daraufhin ohne Sie ab. Auch wenn von der Airline ein später stattfindender Ersatzflug angeboten wird, ist der Ärger und Frust oft groß. Der einzige Hoffnungsschimmer bei einem verpassten Anschlussflug ist die EU-Fluggastrechteverordnung. In dieser wird geregelt, dass Sie auch im Falle eines verpassten Anschlussfluges Anspruch auf Entschädigung haben. Unter welchen Umständen und in welcher Höhe diese Ihnen zusteht, erfahren Sie hier.

Inhalte im Überblick

Anschlussflug verpasst: Das Wichtigste in Kürze

  • Ein Entschädigungsanspruch bei einem verpassten Anschlussflug besteht, wenn das Endziel mit einer Verspätung von 3 oder mehr Stunden erreicht wird.
  • Die Höhe der Entschädigung umfasst 250 € bis 600 € pro Person, abhängig von der Flugdistanz.
  • Nach 2 Stunden Wartezeit am Transit Flughafen muss die Airline Betreuungsleistungen wie Snacks und Getränke bereitstellen.
  • Wird der Anschlussflug auf den nächsten Tag verschoben, muss die Fluggesellschaft eine Übernachtung und den Transfer für Passagiere organisieren.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Entschädigung Mittelstrecke Berechnung
Entschädigung Langstrecke Berechnung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

Anschlussflug verpasst wegen Verspätung: Das sind Ihre Rechte

Wenn Sie aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges Ihren Anschluss verpassen und dadurch mit einer Verzögerung von mindestens drei Stunden an Ihrem Endziel ankommen, stehen Ihnen gemäß der EU-Verordnung EG 261/2004 umfassende Rechte zu. Dazu zählen Entschädigungen von bis zu 600 €, abhängig von der Flugstrecke. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen während Ihrer Wartezeit am Flughafen.

In einigen Fällen können Sie zudem eine Rückerstattung des Ticketpreises fordern. Ihre Fluggastrechte schützen Sie hierbei zuverlässig und sichern Ihnen Unterstützung im Falle eines verpassten Anschlussfluges zu.

Checkliste: In diesen Fällen können Sie eine Entschädigung geltend machen

Folgende Bedingungen sind an die Durchsetzung einer Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug geknüpft:

  • Sie müssen einen Zubringerflug und Anschlussflug in einem Buchungsvorgang reserviert haben.
  • Sie haben Ihren Anschlussflug verpasst aufgrund zu kurzer Umsteigezeit an Ihrem Transit-Flughafen. Hier existieren je nach Flughafengröße feste Richtwerte.
  • Sie haben von Ihrer Fluggesellschaft einen Ersatzflug anstelle des ursprünglich geplanten Anschlussfluges angeboten bekommen. Dieser erreichte Ihre finale Destination jedoch mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden.
  • Ihr Zubringerflug ist in der Europäischen Union gestartet oder außerhalb der EU – in letzterem Fall muss der Flug innerhalb der EU gelandet sein und wurde von einer Luftverkehrsgesellschaft durchgeführt, die ihren Hauptsitz in der EU hat.
  • Ihre Airline hatte zu verantworten, dass Sie Ihren Anschlussflug nicht antreten konnten, ohne dass außergewöhnliche Umstände vorlagen.
  • Der Flugvorfall liegt maximal drei Jahre zurück (Stichtag ist der 1. Januar des drei Jahre zurückliegenden Kalenderjahres).

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So funktioniert’s:
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Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

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In diesen Fällen steht Ihnen keine Entschädigung zu

Davon ausgenommen sind sogenannte außergewöhnliche Umstände. In diesen Fällen haben Sie leider kein Anrecht auf Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug:

  • Not- oder Zwischenlandung wegen eines medizinischen Notfalls an Bord
  • Sehr schlechtes Wetter wie Schneefall, Eisregen etc.
  • Naturkatastrophen
  • Streik (der Fluglotsen, der Sicherheitskontrolle oder von externen für den Flugverkehr relevanten Unternehmen)
  • Terrorgefahr oder politische Unruhen
  • Vogelschlag / Blitzschlag

Lagen außergewöhnliche Umstände vor? Dann muss Ihre Fluggesellschaft belegen, dass sie die Flugunregelmäßigkeit nicht zu verantworten und alles Zumutbare unternommen hat, um diese zu vermeiden.

Was tun, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben?

Ein verpasster Anschlussflug kann ärgerlich sein, doch mit den richtigen Schritten sichern Sie sich Ihre Rechte. Hier sind Tipps, was Sie vor Ort tun können:

  • Fordern Sie von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung über den Grund der Verspätung
  • Sammeln Sie alle Belege für die Ihnen entstehenden Kosten, z. B. für Mahlzeiten am Flughafen
  • Bestehen Sie auf die Ihnen zustehenden Betreuungsleistungen am Flughafen oder auf eine Unterkunft, wenn Sie erst am Folgetag einen Ersatzflug antreten können

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Häufige Fragen zum Thema Anschlussflug verpasst

Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, wird durch die EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 geregelt. Dabei kommt es auf verschiedene Faktoren an, wie beispielsweise die Dauer der Verspätung und die Flugstrecke. Unser Entschädigungsrechner hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch und die mögliche Entschädigungshöhe zu überprüfen.

Die Verantwortung der Fluggesellschaft endet mit der Ankunft am gebuchten Zielflughafen. Für die Weiterreise, etwa mit einem Zug, ist die Airline nicht haftbar, demnach besteht in diesem Fall kein Entschädigungsanspruch. Erreichen Sie Ihren Zielflughafen allerdings mit einer Flugverspätung von mehr als 3 Stunden, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu.

Welche Ansprüche Sie haben, wenn Sie eine Verbindung mit mehr als einem Zwischenstopp gebucht haben und Sie mehrere Anschlussflüge wegen der Verspätung des ersten Fluges nicht erreichen, ist pauschal schwierig zu beantworten.

Unsere Experten stehen Ihnen auch in diesem Fall zur Seite und ermitteln Ihre Ansprüche und setzen diese gegenüber Ihrer Airline durch. Prüfen Sie Ihren Anspruch einfach mit unserem Entschädigungsrechner.

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