Flug unfreiwillig umgebucht – Was muss ich tun?
Wenn ihr Flug umgebucht wurde sollten sie vor allem eines tun: Prüfen, wann die Airline Sie über die Änderung informiert hat. Dann bewerten Sie die Alternativen, die Ihnen die Airline bietet. Bei einer Mitteilung weniger als 14 Tage vor Abflug könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Entscheiden Sie, ob Sie den Ersatzflug annehmen möchten oder, falls die Umbuchung für Sie unzumutbar ist, die Erstattung des vollen Ticketpreises verlangen können. Grundsätzlich gilt, dass Fluggäste, die von einer Flug-Umbuchung betroffen sind und einen Ausgleichsanspruch durchsetzen möchten, über eine bestätigte Buchung für den ursprünglichen Flug verfügen müssen.
Kann ich mir selbst einen Ersatzflug buchen?
Bietet die Airline keine zeitnahe und adäquate Alternative an, kann man sich unter Berücksichtigung ein paar Regeln selbst einen Ersatzflug buchen. Achten Sie vor allem darauf, der Airline zuvor eine angemessene Frist für die Buchung eines Ersatzfluges zu setzen. Zusammen mit dieser Bitte kann man unverbindlich Wunschflüge vorschlagen, aber vor allem die Beförderung auf dem frühestmöglichen nächsten Flug (ohne genaue Angabe) verlangen.
Muss ich trotzdem zur ursprünglichen Abflugzeit zum Check-In Schalter?
Wenn die Fluggäste aufgrund der angekündigten Umbuchung sicher sein können, auf dem ursprünglichen Flug nicht befördert zu werden, ist es ihnen auch nicht zuzumuten, an dem besagten Tag rechtzeitig am Check-in-Schalter zu sein, nur um einen späteren Anspruch durchsetzen zu können. Hat sich durch die Umbuchung ihre Flugnummer und Abflugzeit geändert hat, reicht es bei einer vorherigen Information über die Umbuchung (zum Beispiel per E-Mail oder SMS), wenn Sie sich zur Check-in-Zeit des neuen Fluges am Check-in-Bereich einfinden. Wir raten Ihnen daher für die Durchsetzung des Anspruchs, unbedingt die Benachrichtigung über die Umbuchung aufzubewahren und genau auf das Datum zu achten, wann Sie umgebucht wurden.
Etwas anders sieht es bei einer angekündigten Verspätung (Flugnummer bleibt gleich, also weiterhin derselbe Flug) aus. Hier sollten Sie zwar darauf achten, was die Airline in der Verspätungsmeldung anmerkt, sich aber grundsätzlich trotzdem zur geplanten Abflugzeit am Check-In Schalter einfinden.