Entschädigung bei Flugausfall

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Flug annulliert – Was tun?

Der Flugausfall ist das Worst-Case-Szenario für jeden Fluggast. Das Problem führt zu jeder Menge Stress und in der Regel zu einer verspäteten Ankunft am Reiseziel. Das ist sowohl für Geschäftsreisende ärgerlich, die wichtige Termine wahrnehmen müssen, als auch für Urlauber, denen wertvolle Erholungszeit geraubt wird. Oft hängen Anschlussverbindungen, Mietwagen und Unterkunft an der Flugreise, weshalb bei der Stornierung eines Flugs viel organisiert werden muss.

Die gute Nachricht: Flugausfälle sind oft entschädigungsfähig. Die europäische Fluggastrechteverordnung schützt Flugpassagiere bei einer Flugannullierung vor der Willkür der Airlines. Sie regelt genau, welche Ansprüche Reisende gegenüber der Fluglinie haben und wie viel Entschädigung Ihnen zusteht. Keine Sorge – mit uns müssen Sie weder die EU-Fluggastrechteverordnung im Detail kennen, noch mit Ihrer Airline um Ihre Entschädigung streiten. Wir prüfen Ihren Fall schnell, kostenlos und unverbindlich und teilen Ihnen innerhalb von 24 Stunden mit, ob Sie gemäß der Fluggastrechteverordnung 261/2004 einen Anspruch auf unsere Sofortentschädigung haben.

Im folgenden haben wir die wichtigsten Informationen zum Thema Flugausfall für Sie zusammengefasst.

Inhalte im Überblick

Entschädigung bei Flugannullierung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände zur Flugannullierung führen.
  • Wird Ihnen kein Ersatzflug angeboten oder führt dieser zu einem deutlich früheren Abflug oder zu einer deutlich späteren Ankunft, haben Sie zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung.
  • Die konkrete Höhe hängt unter anderem von der Flugdistanz ab.
  • Diese Rechte haben Sie auch, wenn nur eine Teilstrecke Ihres Flugs annulliert wird. Das gilt auch dann, wenn Sie bereits ein Segment fliegend zurückgelegt haben.
  • Ihr Entschädigungsanspruch verjährt erst nach drei Jahren.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

Fluggastrechte bei Annullierung: Was kann ich tun, wenn mein Flug annulliert wurde?

Wenn Ihr Flug entweder innerhalb der Europäischen Union stattfindet, von einer Airline in der EU durchgeführt wird und hier landet oder von der EU ins Nicht-EU-Ausland führt, dann greift bei einer Flugannullierung die EU-Fluggastrechteverordnung. Sie sieht, neben der eventuellen Entschädigung, die wir gleich näher beleuchten, zwei Optionen vor:

  1. Sie lassen sich von der Airline umbuchen und Sie nehmen gem. Art. 8 Abs. 1b und c FluggastrechteVO einen anderen Flug, um Ihr Reiseziel zu erreichen.
  2. Sie können sich den bezahlten Flugpreis gem. Art. 8 Abs. 1a FluggastrechteVO in voller Höhe innerhalb von sieben Tagen erstatten lassen.

Für welche Variante Sie sich bei einer Annullierung Ihres Fluges entscheiden, hängt von Ihren persönlichen Umständen ab. In der Regel ist ein Flug mit Terminen oder einem Urlaub verbunden, für den eine Unterkunft gebucht wurde. Die meisten Reisenden, die von einer Flugannullierung betroffen sind, wollen deshalb so schnell wie möglich zu ihrem Ziel.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wird Ihr Flug von der Airline annulliert, haben Sie gemäß Fluggastrechte Anspruch auf eine Ersatzbeförderung zu Ihrem Flugziel. Manchmal bekommen Sie von der Fluggesellschaft, zusammen mit der Information über den Ausfall Ihres Fluges, direkt einen Alternativflug angeboten oder sogar das Ticket dafür. Auch eine Ersatzbeförderung mit einem anderen Verkehrsmittel ist möglich.

Sie müssen eine Ersatzbeförderung ohne Anspruch auf Entschädigung immer dann akzeptieren, wenn die Flugzeiten des Alternativfluges bzw. die Ankunftszeit am Endziel nur geringfügig von der ursprünglichen Planung abweichen. Das ist dann der Fall, wenn Ihr neuer Flug maximal eine Stunde früher abfliegt als geplant. Und wenn Sie maximal mit zwei Stunden Verspätung an Ihrem Endflughafen ankommen – unabhängig vom Verkehrsmittel.

Gut zu wissen: Ersatzflug zum Wunschzeitpunkt

Wird Ihr Flug annulliert, ist ein Ersatzflug oft die beste Möglichkeit trotzdem ans Ziel zu gelangen. Wenn Sie sich für einen Ersatzflug entscheiden, muss dies aber nicht zwingend der Flug sein, der dem Ursprungsflug zeitlich am nächsten liegt. Sie können Ihre Reise auch neu planen und sich für einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden (Art. 8 Abs. 1c FluggastrechteVO). Die Fluggesellschaft darf auch für einen späteren Ersatzflug keinen Aufpreis verlangen. Einzige Voraussetzung: Auf dem von Ihnen gewählten Ersatzflug müssen noch freie Plätze verfügbar sein.

Dieses Recht haben Reisende auch dann, wenn die Flugstreichung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist. Das hat der Bundesgerichtshof mit einem Urteil gegen die Lufthansa bestätigt. Während der Corona-Pandemie – einem außergewöhnlichen Umstand – wurden viele Flüge annulliert. Die Lufthansa wollte für die Buchung eines Ersatzfluges, der mehrere Monate später stattfand, allerdings entgegen der Fluggastrechte einen Aufpreis verlangen und verlor entsprechend vor Gericht (BGH-Urteil vom 27.06.2023, Az. X ZR 50/22).

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Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Oft werden Flüge leider erst sehr kurzfristig gecancelt. Dann sind Sie häufig erst einmal auf sich allein gestellt. Es ist immer sinnvoll, sich in dieser Situation einen Überblick über den Ticketmarkt zu verschaffen. Ihre Airline, die den Flug gecancelt hat, schaut oft nur nach Ersatzflügen, die von ihr oder einer Partnergesellschaft durchgeführt werden. Wenn Sie möglichst schnell an Ihr Reiseziel gelangen möchten, sollten Sie parallel selbst nach Flügen suchen. Eine kostenfreie Umbuchung durch die Airline ist nämlich nicht auf die betroffene Fluggesellschaft beschränkt.

Möglicherweise finden Sie einen Alternativflug, der günstiger ist als Ihr Ursprungsflug. Dann ist es sinnvoll, dass Sie sich die Kosten des annullierten Fluges zurückerstatten lassen und den neuen Flug auf eigene Rechnung buchen. Das Recht zur Rückerstattung haben Sie immer. So kommen Sie immerhin günstiger zu Ihrem Ziel und haben noch ein paar Euro mehr für die Reisekasse. Bei der Suche nach dem günstigsten Flug helfen Ihnen die gängigen Flugsuchmaschinen.

Wichtig: Airline muss Hin- und Rückflug erstatten

Wenn Sie selbst ein Ticket für einen Alternativflug oder ein anderes Verkehrsmittel buchen möchten und dieses teurer ist, sollten Sie zunächst die Fluggesellschaft kontaktieren. Lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Sie selbstständig umbuchen dürfen und die Airline die Mehrkosten übernimmt. Sie haben unter gewissen Umständen einen Anspruch auf Schadensersatz – dazu folgend mehr.

Selbstverständlich muss die Airline Ihnen bei einer Annullierung auf Wunsch den Preis für den Hin- und Rückflug zurückerstatten (BGH-Urteil vom 18.4.2023, Az. X ZR 91/22). Das gilt bereits dann, wenn nur eine Teilstrecke annulliert wurde. Und auch dann, wenn es sich um einen Gabelflug handelt, bei dem der Rückflug von einem ganz anderen Flughafen zurückgegangen wäre. Wichtig ist nur, dass Hin- und Rückflug Teil einer einheitlichen Buchung sind. Bei einer Annullierung ist es Ihnen immer freigestellt, vom Flug zurückzutreten – auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen.

Gut zu wissen: Vollständige Erstattung auch bei bereits zurückgelegten Teilstrecken

Treten Sie vom Beförderungsvertrag mit der Fluggesellschaft zurück, muss Ihnen diese auch dann den kompletten Flugpreis zurückerstatten, wenn Sie bereits Reiseabschnitte als Teilstrecken zurückgelegt haben. Häufig wird eine Flugreise zwecklos, weil ein Teilsegment der Flugstrecke aufgrund einer Annullierung nicht mehr zurückgelegt werden kann. Sind Sie deshalb irgendwo auf der Strecke gestrandet, haben Sie zusätzlich Anspruch auf einen kostenfreien Rückflug zum Ausgangsflughafen.

Ersatzbuchung auf eigene Kosten: Habe ich trotzdem Anspruch auf Schadenersatz?

Wenn Sie sich den Kaufpreis für Ihr Flugticket aufgrund der Annullierung erstatten lassen, treten Sie vom Beförderungsvertrag zurück. Kümmern Sie sich danach eigenständig um die Buchung eines Ersatzfluges, kann es sein, dass Sie trotz des Vertragsrücktritts Anspruch auf Schadensersatz haben. Ein Schaden entsteht Ihnen in diesem Fall zum Beispiel durch höhere Flugkosten.

Sobald Sie vom Beförderungsvertrag zurückgetreten sind, haben Sie keinen Anspruch mehr auf Betreuungsleistungen.

Tipp: Fristsetzung zur Umbuchung

Wenn Sie vom Beförderungsvertrag mit der Airline zurücktreten, erhalten Sie den Preis des Flugtickets inkl. aller Steuern und Gebühren zurück. Allerdings verzichten Sie damit auch auf mögliche Betreuungsleistungen, die Ihnen die Fluggesellschaft schuldet. Um zu verhindern, dass Ihnen die Betreuungsleistungen entgehen, sollten Sie ihr eine Frist setzen.

Die Fristsetzung ist auch dann sinnvoll, wenn Sie sehen, dass es auf dem freien Markt Alternativflüge zu Ihrem Reiseziel gibt, Sie diesen aber nicht selbst buchen möchten. Beispielsweise weil Ihnen gerade die Liquidität dazu fehlt, ohne bereits eine Rückerstattung der Airline erhalten zu haben. Nicht selten sind Alternativflüge teuer und fallen daher finanziell stärker ins Gewicht.

Die Länge der Frist hängt davon ab, wie viel Zeit bis zum ursprünglich geplanten Abflug verbleibt. Wird der Flug mehrere Monate im Voraus annulliert, kann die Frist bis zu zwei Wochen betragen. Erfahren Sie hingegen erst am Flughafen davon, dass Ihr Flug gestrichen wurde, verkürzt sich die Frist auf wenige Stunden. Die Fluggesellschaft muss also schneller handeln.

Verstreicht die Frist, dürfen Sie sich selbst um einen Ersatzflug kümmern. Die eventuell entstandenen Mehrkosten können Sie dann gegenüber dem Flugunternehmen als „Aufwendungsersatz für die Selbsthilfe“ geltend machen.

Betreuungsleistungen bei Flugannullierung

Ab einer Wartezeit von zwei Stunden muss sich die Fluggesellschaft um die Betreuung der Passagiere kümmern. Ganz gleich, ob die Wartezeit durch eine Verspätung oder eine Annullierung des Fluges zustande kommt. Sie muss Getränke und Mahlzeiten zur Verfügung stellen oder Ihnen die Kosten dafür erstatten. Zudem muss die Airline jedem Fluggast Kommunikation ermöglichen, zum Beispiel durch Telefonate.

Sollte Ihre alternative Beförderung erst am nächsten Tag möglich sein, gehört zudem die Organisation einer Hotelübernachtung zu den Betreuungsleitungen bei einer Flugannullierung. Auch der Transfer zum Hotel und zurück zum Flughafen, zum Beispiel mit einem Taxi, muss übernommen werden.

Müssen Sie die Übernachtung selbst organisieren, wählen Sie ein mittelpreisiges Hotel und bewahren alle Belege auf, um die Kosten erstatten zu lassen. Das gilt auch für die Verpflegung.

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Schadensersatz bei Flugausfall: Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?

Damit Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben, wenn ihr Flug annulliert wurde, muss zunächst geprüft werden, wann die Fluggesellschaft Ihren Flug storniert hat.

Entschädigungsanspruch je nach Zeitpunkt der Flugannullierung

Zeitpunkt der Annullierung

Max. Vorverlegung des Ersatzflugs

Max. Verspätung des Ersatzflugs

Mehr als 14 Tage vor planmäßigem Flug

kein Anspruch

kein Anspruch

7-14 Tage vor planmäßigem Flug

2 Stunden

4 Stunden

7 oder weniger Tage vor planmäßigem Flug

1 Stunde

2 Stunden

Ab dem 14. Tag vor dem planmäßigen Abflug

Wenn die Airline Sie bis zu zwei Wochen vor dem geplanten Abflug über die Annullierung des Fluges informiert, muss sie gemäß Fluggastrechte keine Ausgleichszahlung entrichten. Sie muss Reisenden aber wie eingangs geschildert eine frühestmögliche Ersatzbeförderung organisieren oder einen Ersatzflug zu einem späteren Zeitpunkt zur Verfügung stellen. Alternativ können Sie auch bei einer frühzeitigen Annullierung die Erstattung des Ticketpreises inkl. aller Steuern und Gebühren verlangen.

Vom 7. bis 14. Tag vor dem planmäßigen Abflug

Hat Sie die Fluglinie sieben bis 14 Tage vor dem geplanten Abflug über die Streichung des Fluges informiert, entscheidet der Zeitpunkt des Ersatzfluges, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht. Startet dieser mehr als zwei Stunden früher oder kommt er mehr als vier Stunden später an, können Sie eine Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung geltend machen.

Bis einschließlich dem 6. Tag vor dem planmäßigen Abflug

Findet die Annullierung eine Woche vor dem geplanten Start statt, darf der Ersatzflug nur noch eine Stunde früher abheben oder zwei Stunden später landen, damit die Fluggesellschaft keine Ausgleichszahlung leisten muss.

Entschädigung bei Flugausfall: So hoch ist die Ausgleichszahlung

Die Fluggastrechteverordnung sieht bei einer Annullierung eine Entschädigung von bis zu 600 Euro vor – zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder Ticketerstattung. Die genaue Höhe hängt wie bei der Flugverspätung nicht etwa vom Ticketpreis, sondern von der Länge der Flugdistanz ab. Ob es sich um eine Geschäftsreise oder eine Urlaubsreise handelt, spielt für die Entschädigung keine Rolle.

Höhe der Entschädigung bei Flugannullierung:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250,00 €
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400,00 €
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600,00 €

Gut zu wissen: Ansprüche bleiben über Jahre bestehen! Auch wenn die Annullierung Ihres Fluges schon einige Zeit zurückliegt, haben Sie gute Karten, eine Entschädigung zu bekommen. Ihr Anspruch auf eine Ausgleichszahlung verjährt erst nach drei Jahren!

So einfach erhalten Sie bei einem Flugausfall Ihre Entschädigung

Annullierte Flüge sind lästig und bereiten meist Umstände. Damit sie nicht noch Aufwand in Ihr Schadensersatzforderungen stecken müsssen, sind wir für Sie da, wenn Ihr Flug annulliert wurde. Prüfen Sie jetzt ganz einfach Ihren Anspruch auf Entschädigung. Wir bearbeiten Ihre Anfrage schnell und zuverlässig und teilen Ihnen spätestens am nächsten Arbeitstag (Montag bis Freitag) mit, ob Ihnen eine Sofort-Entschädigung zusteht.

So funktioniert’s:
Wir kaufen Ihr Recht sofort ab.

Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

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10-15 %

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Flugannullierung bei Pauschalreise – gibt es eine Entschädigung?

Obwohl Sie bei einer Pauschalreise einen Vertrag mit Ihrem Reiseveranstalter und nicht mit der Airline schließen, haben Sie bei einer Flugannullierung dennoch die gleichen Rechte, wie bei einer Individualreise – auch gegenüber der Fluglinie. Die europäische Fluggastrechteverordnung gilt nämlich auch für Pauschalreisen und setzt daran die gleichen Bedingungen.

Je nachdem, wie gravierend die Folgen der Annullierung für Ihre Urlaubsreise sind, haben Sie also Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter und der Fluggesellschaft. Aber Achtung: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass Sie nicht doppelt entschädigt werden müssen. Das heißt: Ihre Entschädigungen werden miteinander verrechnet.

Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter

Laut dem ADAC und der Verbraucherzentrale ist ab einer verspäteten Ankunft von vier Stunden am Endziel eine Reisepreisminderung möglich. Üblicherweise können pro weiterer Stunde Verspätung fünf Prozent des Tagesreisepreises angesetzt werden. Maximal jedoch 20 Prozent.

Anders sieht es aus, wenn sich der Urlaub aufgrund des annullierten Fluges drastisch verkürzt. Können Sie beispielsweise von einer geplanten Woche Urlaub wegen der Flugannullierung nur noch vier Tage in Anspruch nehmen, handelt es sich um eine starke Beeinträchtigung der Pauschalreise. In diesem Fall können Sie Schadensersatz geltend machen oder wegen Reisemangel vom Vertrag der Pauschalreise zurücktreten.

Flug gecancelt – Entschädigung auch bei Dienstreise?

Auf Dienstreisen sind annullierte Flüge besonders ärgerlich, denn dadurch können Sie unter Umständen wichtige Meetings und Konferenzen nicht wahrnehmen oder Sie kommen zu spät. Nach einer anstrengenden Dienstreise aufgrund eines Flugausfalls erst deutlich später nach Hause oder zurück ins Büro zu kommen, ist ähnlich nervenaufreibend.

Doch auch in diesen Fällen steht Ihnen gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zu. Dieser Anspruch gilt nur dann nicht, wenn Sie als Fluggast gratis reisen oder z.B. einen sogenannten PEP-Tarif als Mitarbeiter eines Reisebüros gebucht haben. Die Situation kann ebenfalls anders sein, wenn Ihr Arbeitgeber etwaige Entschädigungsansprüche zwischen der Firma und Ihnen in Ihrem Arbeitsvertrag geregelt hat, sodass möglicherweise vorgesehen ist, dass Flugentschädigungen direkt an Ihren Arbeitgeber gehen.

Schadensersatz bei Flugausfall wegen Streik?

Grundsätzlich haben Passagiere auch bei Flugausfall wegen Streik Anspruch auf eine alternative Beförderung oder auf Rückerstattung der Ticketkosten. Grundvoraussetzung für eine entschädigende Ausgleichszahlung ist, dass der Flug aufgrund von Verschulden der Airline ausfällt und keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, weshalb Sie nicht fliegen können. Ob ein Streik ein außergewöhnlicher Umstand ist oder nicht, hängt vom Einzelfall ab. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Streikratgeber.

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Einfach, unkompliziert, schnell. Schon 2x genutzt und funktioniert super. Besser als sich jahrelang mit einer Airline zu streiten.

liz_katha, 26.04.2024

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Sehr guter Support, unkomplizierte Abwicklung und super schnelle Express-Auszahlung. Ich werde euch weiterempfehlen. Danke.

Dirk, 03.05.2024

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Einfache Beantragung mit wenigen Unterlagen und sehr schnelle Abwicklung und Auszahlung.

Ulf A., 02.05.2024

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Die geforderten Unterlagen an EUFlight geschickt und der Betrag wurde schnell gezahlt. Besser geht's nicht. Sehr zu empfehlen, wenn man selbst nicht endlos auf die Entschädigung warten will.

Andreas A., 03.04.2024

5/5

Schnelle und problemlose Abwicklung. Nach Übersendung der Daten innerhalb 24 Stunden Zusage erhalten. Nach Zusendung der restlichen persönlichen Daten innerhalb 24 Stunden das Geld auf dem Konto.

MaSch, 16.04.2024

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Wir haben das Team von EUflight beauftragt unsere Interessen zu vertreten. Alles hat hervorragend geklappt. Nach dem Eingang aller Unterlagen war das vereinbarte Geld nach nur einem Tag auf unserem Konto. Wir bedanken uns bei dem Team für die freundliche und kompetente Bearbeitung.

S.Z.F., 14.04.2024

5/5

Schnelle und komplikationslose Abwicklung bei realistischer Geltendmachung von Fluggastrechten. Unter den bekannten Portalen ganz vorne!!!!!

I.M., 27.03.2024

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Weitere Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugausfall

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie immer Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder die Erstattung des Ticketpreises. Das gilt auch dann, wenn außergewöhnliche Umstände zur Flugannullierung führen. Wird Ihnen kein Ersatzflug angeboten oder führt dieser zu einem deutlich früheren Abflug oder zu einer deutlich späteren Ankunft, haben Sie zusätzlich Anspruch auf bis zu 600 Euro Entschädigung.

Wird Ihr Flug zu kurzfristig oder ohne angemessene Ersatzbeförderung storniert, steht Ihnen je nach Flugdistanz folgende Entschädigung zu:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250,00 €
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 bis 3.500 Kilometer: 400,00 €
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600,00 €

Die Fluggastrechteverordnung der EU verpflichtet die Airline, die Zahlung einer Entschädigung innerhalb von sieben Tagen zu leisten. Häufig dauert es jedoch länger, bis die Forderung tatsächlich erfüllt wird. Viele Airlines stellen sich queer und spielen bei den Fluggästen auf Zeit. Deshalb entscheiden sich viele Passagiere dafür, ihre Forderung aus der Verordnung der EU abzutreten. Bei EUflight bekommen Sie Ihre Entschädigung sofort, noch bevor wir das Geld von der Airline erhalten haben. Ganz ohne Bürokratie und einen Anwalt beauftragen und bezahlen zu müssen.

Hat der Fluggast eine Verbindung mit mehreren Teilstrecken gebucht und auf einer dieser Teilstrecken wird ein Flug annulliert, muss sich die Fluggesellschaft um einen Ersatzflug kümmern, der zum ursprünglich geplanten Flughafen führt. Haben Sie mehrere Flüge von unterschiedlichen Airlines mit einzelnen Buchungen kombiniert und verpassen deshalb einen Ihrer Anschlussflüge, steht Ihnen Schadensersatz zu. Zur Zahlung des Schadensersatzes ist die Airline verpflichtet, die den Flug annulliert hat.

Will die Fluggesellschaft Ihre Forderung, die Sie zum Beispiel über ein Musterschreiben oder Musterbrief gestellt haben, nicht zahlen, können Sie Ihre Forderung an uns abtreten. Wir prüfen den Fall und überweisen Ihnen innerhalb von 24 Stunden unsere Sofort-Entschädigung, sofern Ihnen eine Erstattung gemäß der Fluggastrechte der EU zusteht. Alternativ können Sie sich bei Problemen mit Flugausfällen und Flugverspätungen auch an die Schlichtungsstelle wenden.

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