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Entschädigung bei Downgrade des Fluges
Prüfen Sie jetzt bei einem Downgrade Ihres Fluges Ihren Anspruch auf Entschädigung
Prüfen Sie jetzt bei einem Downgrade Ihres Fluges Ihren Anspruch auf Entschädigung
Sie buchen einen Business Class Flug ganz sicher aus guten Gründen und freuen sich schon vor dem Abheben auf den angenehmen Komfort. Aber beim Einchecken teilt Ihnen das Flughafenpersonal mit, dass die Airline ausgerechnet bei Ihnen ein Downgrade von Business auf Economy durchgeführt hat. Da Sie aber für die höhere Klasse bezahlt haben, sichert Ihnen in diesem Fall die EU-Fluggastrechte-Verordnung einen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung.
Was steht in der EU261 zum Downgrade?
Wie gehe ich vor, um meine Flug Ausgleichszahlung zu bekommen?
Die Fluggesellschaft muss die Entschädigung innerhalb von sieben Tagen auszahlen. Entschädigungen gelten nur für den betroffenen Flugabschnitt.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung möglichst direkt beim Check-in.
Die EU-Fluggastrechte-Verordnung EU261, genauer gesagt Artikel 10, Absatz 2, legt klar fest, welche Ansprüche Passagiere bei einem Downgrade ihrer gebuchten Reiseklasse geltend machen können. Im Unterschied zu Ausgleichszahlungen bei Flugverspätungen richtet sich die Rückerstattung in solchen Fällen nach dem ursprünglich gezahlten Ticketpreis. Innerhalb von sieben Tagen muss die Fluggesellschaft je nach Flugdistanz bis zu 75 % des Ticketpreises zurückzahlen. Die genaue Höhe der Erstattung hängt dabei von der geflogenen Streckenlänge in Kilometern ab.
Die Entschädigung sollte selbstverständlich mindestens den anteiligen Flugpreis für Ihr Business Class Ticket betragen. Eine große deutsche Fluggesellschaft bietet seinen Passagieren im Falle eines Downgrades von Premium auf Economy bei Langstreckenflügen 1500,00 EUR in bar an: Das klingt schon ziemlich gut! Andere Fluggesellschaften wiederum möchten am liebsten gar nichts zahlen, diese müssen Sie leider mit Hartnäckigkeit überzeugen. Wenn Sie gut gerüstet in diesen Kampf ziehen, haben Sie die besten Aussichten auf Erfolg.
Darum geben wir Ihnen hier die konkreten Zahlen aus der Fluggastrechte-Verordnung Nr. 261/2004 zur Hand, die Ihren gesetzlichen Schadensersatzanspruch zementieren. Wir schauen dafür in den Artikel 10 »Höherstufung und Herabstufung«, der folgende Informationen zu den prozentualen Ausgleichszahlungen preisgibt:
Flugdistanz | Flug innerhalb der EU | Ziel oder Start in der EU |
---|---|---|
unter 1.500 km | 30 % | 30 % |
1.500 – 3.500 km | 50 % | 50 % |
über 3.500 km | - | 75 % |
Bei einem Downgrade besteht von EU-internen Flügen besteht die Möglichkeit eine Entschädigung von 75 % zu erlangen. Denn: Wenn Sie mit dem Flieger zwischen den Französischen Überseegebieten und der EU verkehren, dann müssen Sie bei einem Downgrade ähnlich viel Zeit in der Economy-Class verbringen wie auf einem Flug von München nach Singapur. Deshalb erhalten Sie auch in diesem Fall die höchste Ausgleichszahlung. Heißt Ihr Reiseziel also Französisch-Guayana, Mayotte, Réunion, Guadeloupe oder Martinique, wird Ihr Komfortverlust satt kompensiert. Einen kleinen Haken gibt es allerdings.
Denken Sie bitte daran: Der oben angegebene Prozentsatz bezieht sich auf den reinen Flugpreis vor Steuern und Gebühren. Sollten die Zusatzkosten allerdings in Verbindung zu Ihrer gebuchten Reiseklasse stehen, steht Ihnen auch hier ein Schadenersatz zu. Beispielsweise zahlen Sie in Großbritannien die »Air Passenger Duty« deren Höhe sich an der jeweiligen Reiseklasse orientiert. Dies ist ein Fall für eine Gebührenrückforderung! Das zugehörige Gerichtsurteil finden Sie unter dem Aktenzeichen ECLI:EU:C:2016:472. Sollten Sie mehrere Flüge mit einem Ticket gebucht haben, dann erhalten Sie eine Entschädigung selbstverständlich nur anteilig für den konkreten Downgrade Flug.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Die Fluggesellschaften zahlen natürlich nicht gerne eine Entschädigung für einen Downgrade Flug aus. Manchmal versuchen sie, sich regelrecht herauszuwinden, indem sie Gutscheine herausgeben oder Gratis-Getränke spendieren. Doch lassen Sie sich nicht täuschen: Diese Art der Entschädigung zählt nur dann als echte Kompensation im Sinne der Fluggastrechte-Verordnung, wenn Sie sie schriftlich als solche annehmen. Solange Sie also nicht mit Ihrer Unterschrift bestätigen, dass Sie bereits entschädigt wurden, verfällt Ihr Anspruch auf finanzielle Leistungen nicht.
Beantragen Sie Ihre Entschädigung vorzugsweise direkt am Check-in, sobald Sie von Ihren Flugklasse-Downgrade erfahren. Vielleicht gelingt es Ihnen sogar, ein Upgrade auszuhandeln, dass Sie unverhofft First Class fliegen lässt. Einen Versuch ist es sicherlich wert. Eventuell möchten Sie auch probieren, eine Ersatzbeförderung bei einer anderen Fluggesellschaft zu erlangen, die Ihnen Ihre gewünschte Reiseklasse bieten kann. Doch diese Lösungen fußen auf freiwilliger Basis, Sie haben keinen Anspruch darauf. Falls alles nicht funktioniert, gibt es feste Regeln für die zu leistende Ausgleichszahlung, auf die Sie pochen können. Vielleicht werden die Airline-Mitarbeiter versuchen, sich auf »höhere Gewalt« herauszureden, doch das müssen Sie nicht akzeptieren.
Schnell, transparent & unverbindlich
Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
---|---|---|
Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
In seltenen Fällen geschieht es tatsächlich, dass ein Passagier am Check-in ein unvermutetes Flug Upgrade erhält. Dann fliegen Sie statt Business Class plötzlich First Class – und werden dazu sicher nicht »nein« sagen. Die Wahrscheinlichkeit für diesen Glückstreffer steigt deutlich an, wenn Sie an einem Vielfliegerprogramm teilnehmen und zu den Stammkunden der betreffenden Fluggesellschaft gehören. Auch dann, wenn Sie über eine Kreditkarte eines Partnerunternehmens verfügen, können Sie zu den Auserwählten gehören. Upgrades laufen normalerweise über das Rechnersystem der Airline, sie werden also keinesfalls zufällig aktiviert.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.