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Betreuungsleistungen am Flughafen – was steht mir zu?
Verzögert sich Ihr Abflug um mehrere Stunden, stehen Ihnen als Passagier je nach Wartezeit Betreuungsleistungen zu. Hierzu gehören beispielsweise das Bereitstellen von Getränken, Mahlzeiten oder bei Bedarf auch eine Unterbringung in einem Hotel und der entsprechende Transfer dort hin.
Jedoch müssen Sie als Passagier hier im Zweifel selbst aktiv werden, da die Fluggesellschaften – ähnlich wie bei der Ausgleichszahlung – Betreuungsleistungen nicht als selbstverständlich ansehen.
Weitere Informationen zu Betreuungsleistungen finden Sie hier: