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Entschädigung bei Flugverspätung – wann dir bis zu 600 Euro zustehen

Flugreisende, die von einer Verspätung betroffen sind, haben nicht nur Anspruch auf Betreuung, sondern auch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Wann dir die Entschädigung zusteht und wie viel Geld du von der Airline erhältst, erklären wir dir in diesem Ratgeber für Reisende.

Das Wichtigste zur Entschädigung bei Flugverspätungen im Überblick

  • Ab einer von der Airline verschuldeten Verspätung von drei Stunden steht dir eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielflughafen.
  • Die Höhe der Entschädigungssumme hängt von der Entfernung der zurückgelegten Strecke ab und beträgt 250 Euro (Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (Mittelstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (Langstrecke ab 3.500 Kilometer).
  • Die Höhe des Ticketpreises und der Anlass des Flugs spielen keine Rolle. Ab zwei Stunden Verspätung stehen dir bereits Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten zu. Das gilt auch bei einer Pauschalreise.

Flugverspätungen sind ärgerlich – egal ob es in den Urlaub, auf Geschäftsreise oder zur Familie geht. Sie sind häufig mit langen Wartezeiten, mangelnder Kommunikation und jeder Menge weiterer Probleme verbunden – zum Beispiel, wenn ein Anschlussflug aufgrund der Flugverspätung nicht erreicht werden kann. Dann kostet die Verspätung des Flugzeugs schnell nicht nur Nerven, sondern auch noch bares Geld.

Die gute Nachricht lautet: Dir stehen bei Flugverspätungen Betreuungsleistungen und häufig auch eine Entschädigungszahlung zu. In welchen Fällen und in welcher Höhe ist in der Europäischen Union exakt geregelt. Und doch gleicht die Einforderung deiner Rechte bei Flugverspätungen häufig einem scheinbar nie endenden Kampf.

Das liegt daran, dass sich Fluggesellschaften allzu oft weigern, die Entschädigung für Flugverspätungen zu bezahlen, indem sie den Prozess unnötig kompliziert gestalten und

die Auszahlung in die Länge ziehen. Nicht selten muss zur Durchsetzung des Anspruchs ein Anwalt beauftragt und das Gericht mit einer Klage bemüht werden.

Dabei könnten die Luftfahrtunternehmen aufgrund der ihnen vorliegenden Daten im Kundensinne proaktiv handeln und die gesetzlich festgelegten Entschädigungsbeträge direkt an die betroffenen Flugpassagiere auszahlen.

Auf dieser Seite beantworten wir dir alle wichtigen Fragen rund um die Entschädigung bei der Flugverspätung. Und damit nicht genug: Mit unserer Express-Entschädigung sorgen wir dafür, dass du sofort eine Entschädigung für deine Flugverspätung erhältst – ohne jegliche Wartezeit und ohne Risiko!

Ab wie viel Flugverspätung erhalte ich eine Entschädigung?

Finanzielle Entschädigung ab 3 Stunden Flugverspätung

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung steht jedem Passagier, dessen Flugzeug mindestens drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu. Sie liegt je nach Flugdistanz (Entfernung zum Ziel) zwischen 250 und 600 Euro. Es besteht ebenfalls Anspruch, wenn der Flug annulliert wurde.

Anders als bei Schadenersatz normalerweise üblich, musst du nicht nachweisen, ob oder in welcher Höhe dir ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Die Entschädigungszahlung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung pauschal geregelt. Du musst dafür nicht einen Anschlussflug oder Geschäftstermin verpasst haben oder wertvolle Urlaubszeit verloren haben. Schon der bloße Zeitverlust durch die Flugverspätung berechtigt dich zur Geltendmachung deiner Flugverspätungs-Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft.

Deine Rechte ab 2 Stunden Flugverspätung

Bereits ab 120 Minuten Flugverspätung muss sich die Airline in besonderer Form um dich kümmern, indem sie sogenannte Betreuungsleistungen vollbringt. Ab zwei Stunden Verspätung muss sie dich mit Snacks und Getränken versorgen. Ob sie dies selbst in die Hand nimmt und dir eine entsprechende Verpflegung zur Verfügung stellt oder dich mit Gutscheinen für die Flughafengastronomie versorgt, ist der Fluglinie freigestellt.

Außerdem muss dir die Airline die Möglichkeit bieten, mindestens zwei Telefonate zu führen oder eine entsprechende Anzahl an E-Mails bzw. Faxen zu verschicken. Damit soll sichergestellt werden, dass du deine Verspätung kommunizieren kannst. Das ist nicht nur wichtig, um Familie, Freunde oder Kunden über deine verspätete Ankunft zu informieren, sondern beispielsweise auch das Hotel, den Transferdienstleister oder den Mietwagenverleiher.

Deine Rechte bei einer Stunde Flugverspätung und weniger

Verspätungen von weniger als zwei Stunden gelten als vertretbar und müssen von dir ohne einen Anspruch auf Versorgungsleistungen oder Entschädigung hingenommen werden. Mitunter kann es jedoch bereits bei einer kürzeren Verspätung sein, dass eine Fluggesellschaft aus Kulanz beispielsweise Gutscheine für Getränke ausgibt. Wir empfehlen dir daher, dich nach etwa einer Stunde Verspätung am Schalter der Airline zu melden und aktiv danach zu fragen. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch noch nicht.

Dein Recht ab 5 Stunden Flugverspätung

Beträgt die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden, hast du nicht nur Anspruch auf die Entschädigung in Höhe von 600 Euro, sondern kannst auch entscheiden, ob und wie du die Weiterreise antrittst. Du hast die Wahl zwischen folgenden Optionen:

  • Erstattung des Flugpreises: Du trittst den Flug nicht mehr an oder nimmst den frühestmöglichen Rückflug zum Abflughafen, sofern du bereits eine Teilstrecke des Gesamtfluges absolviert hast.
  • Umbuchung des Fluges: Wenn du dich beispielsweise entscheidest, deinen Flug zu verschieben, kannst du von der Airline verlangen, auf einen späteren Zeitpunkt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen je nach Sitzplatzverfügbarkeit umgebucht zu werden. Natürlich, ohne dass dir hierfür Kosten entstehen.
  • Ersatzbeförderung: Du hast Anspruch darauf, die Reise zum Endziel mit dem nächstbesten Transportmittel (Zug, Bus, Taxi, etc.) anzutreten bzw. fortzusetzen.

 

Wichtig: Wenn du dich ab fünf Stunden Verspätung für eine dieser Optionen entscheidest, hast du trotzdem Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Gut zu wissen

Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft den Passagieren proaktiv schriftliche Informationen über ihre Rechte gemäß der EU-Fluggastverordnung zur Verfügung stellen. Proaktiv heißt, dass der Fluggast diese Informationen nicht erst einholen muss. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs die außergerichtlichen Anwaltskosten eines Passagiers übernehmen (BGH-Urteil vom 01.09.2020, Az.: X ZR 97/19).

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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?

Wenn dein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, steht dir vom Anbieter des Flugs eine monetäre Entschädigung zu. Wie viel Geld genau, hängt von der Distanz ab, die du mit dem Flug zurückgelegt hast. Dabei gilt der Grundsatz: Je länger die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Konkret werden die Flüge in drei Kategorien eingeteilt:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung pro Fluggast
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro Entschädigung pro Fluggast
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600 Euro Entschädigung pro Fluggast

Für die Höhe der Entschädigung spielt es übrigens keine Rolle, ob du eine Individualreise, Pauschalreise oder eine Geschäftsreise unternimmst. Dein Anspruch richtet sich immer nach der Verordnung.

Merke!

Ob du dir eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt von der Dauer der Verspätung ab (mind. 3 Stunden). Dabei zählt nicht der Abflug, sondern die Ankunft am Ziel. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab.

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung?

Grundsätzlich hat jeder Passagier, der ein Ticket gekauft hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Das gilt auch für Kleinkinder, sofern diese nicht kostenfrei befördert werden. Wichtig zu wissen ist, dass du nur dann Anspruch auf eine Entschädigung hast, wenn du die Reise nicht abbrichst.

Wie erhalte ich meine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung?

In der Praxis leistet so gut wie keine Fluggesellschaft freiwillig und selbstständig die Ausgleichszahlung. Stattdessen musst du diese bei dem Unternehmen einfordern, was leider kompliziert und aufwändig ist.

Aus diesem Grund bieten wir dir die Express-Entschädigung an. Dabei prüfen wir deinen Flug und zahlen dir sofort die dir zustehende Entschädigung abzüglich einer Provision aus. Erst danach kümmern wir uns darum, das Geld deiner abgetretenen Forderung bei dem Anbieter einzufordern. Du musst weder um deine Entschädigung bangen, noch hast du etwas mit der Bürokratie zu tun. Stattdessen kannst du deine sofort ausbezahlte Ausgleichszahlung direkt als Grundlage für deinen nächsten Urlaub verwenden.

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass die Airline dir deine Ausgleichszahlung binnen sieben Tagen auszahlen muss. Das kann entweder durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder in Form eines Reisegutscheins erfolgen. Letzteres ist aber nur erlaubt, wenn du dem ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmst.

Möchtest du es zunächst selbst versuchen, kannst du unseren kostenfreien Musterbrief verwenden, um auf die Abflugverspätung hinzuweisen und deinen Anspruch geltend zu machen. Hier geht es direkt zum Musterschreiben.

Wie wird die Flugverspätung berechnet?

Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Die Flugverspätung gemäß europäischer Fluggastverordnung wird nicht wie häufig angenommen anhand der geplanten Abflugzeit bemessen. Stattdessen ist der Zeitpunkt deiner Ankunft entscheidend. Erst wenn du mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen landest, hast du Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Ganz genau genommen zählt der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtüren öffnen und du die Möglichkeit hast, den Flieger zu verlassen.

Beispiel Berechnung Flugverspätung

Angenommen, du hast einen Flug vom Flughafen Frankfurt (FRA) zum Flughafen New York (JFK) gebucht. Weil die Maschine verspätete in Frankfurt ankommt, noch für den Rückflug vorbereitet werden muss und die Crew ausgetauscht wird, startet das Flugzeug nicht wie geplant um 11:00 Uhr, sondern erst um 15:34 Uhr – also mit einer Abflugverspätung von 4:34 Stunden.

Die Piloten können während des Transatlantikfluges 30 Minuten Zeit herausholen. Dennoch landet das Flugzeug erst um 17:49 Uhr statt um 13:45 Uhr und damit 4:04 Stunden verspätet. Jedem Flugpassagier stehen 600 Euro Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.

Gut zu wissen: Flugzeiten werden immer in der geltenden Ortszeit angegeben – egal ob auf der Buchungsplattform, auf Flugticket und Boarding Pass oder auf Anzeigetafeln. Das heißt: Wenn du deinen Flug in Deutschland startest, dann entspricht die Abflugzeit der deutschen Ortszeit. Die Ankunftszeit ist in der Ortszeit am Ankunftsort angegeben.

 

Welchen Anspruch habe ich bei einer Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen?

Luftfahrtunternehmen müssen für Verspätungen, Annullierung und Nicht-Beförderung immer dann zahlen, wenn die Gründe für den Reisemangel in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Bei außergewöhnlichen Umständen ist genau das nicht der Fall, deshalb haben Reisende beispielsweise bei Vogelschlag, Unwetter oder einigen Formen von Streik keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Technische Defekte oder Überbuchungen hingegen sind keine außergewöhnlichen Umstände, die eine Ablehnung der Zahlung rechtfertigen.  Alles, was du zu außergewöhnlichen Umständen bei Verspätungen und Flugausfall wissen musst, erfährst du hier.

Was sollte ich tun, wenn mein Fug Verspätung hat?

Wenn du merkst, dass die Flugverspätung eine kritische Größe erreicht, solltest du damit beginnen, Beweise für die Verspätung zu sammeln. Mit diesen Beweismitteln kannst du deinen Anspruch später leichter durchsetzen, auch wenn grundlegende Daten wie die Abflug- und Ankunftszeit sowie Wetterbedingungen natürlich zentral registriert werden.

Diese Informationen und Dokumente solltest du bei einer Flugverspätung sammeln:

  • Boarding Pass mit Flugnummer und geplanter Abflugzeit
  • Buchungsbestätigung des Fluges
  • Fotos mit Zeitstempel von den Anzeigetafeln am Flughafen
  • Gutscheine/Voucher
  • Belege für Zusatzkosten
  • Ersatztickets
  • Wenn möglich: schriftliche Bestätigung der Airline zur Verspätung und ihren Gründen

Außerdem solltest du auf dein Recht bestehen, indem du ab einer Verspätung von zwei Stunden die Betreuungsleistungen gegenüber der Fluggesellschaft einforderst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten?

Damit Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigungssumme abhängig von der Flugdistanz haben, müssen – auch bei einer Pauschalreise – folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Flug findet innerhalb der EU statt, startet von einem Flughafen in der EU oder wird von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt.
  • Es liegt eine von der Airline bestätigte Buchung vor.
  • Es wurde rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Stunden vor Abflug, eingecheckt.
  • Der Flugreisende war auch tatsächlich an Bord der Maschine (Boarding absolviert).
  • Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand für die Verspätung, Annullierung, Umbuchung oder Überbuchung vor.

Jetzt Express-Entschädigung für deine Flugverspätung erhalten

Du hast keine Lust, dich lange mit deiner Airline über eine Entschädigung zu streiten? Dann nutzen unseren Service und erhalte sofort deine Ausgleichszahlung abzgl. Provision. Wir prüfen, ob deine Flugverspätung ausreicht und zahlen direkt aus. Ohne Risiko, ohne Wartezeit, ohne Bürokratie.

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Weitere Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugverspätungen

Gilt die Entschädigung bei Flugverspätung pro Flugstrecke oder Segment?

Im Fall einer Flugverspätung ist entscheidend, wann du am Ziel ankommst. Unabhängig davon, auf wie viele Segmente sich deine Verbindung aufteilt.

Angenommen, du fliegst von München nach Bangkok. Das erste Segment besteht aus einem Flug nach Singapur, danach geht es weiter zum Zielflughafen Bangkok. Verzögert sich der Abflug von Flug eins um vier Stunden und du kommst auch tatsächlich vier Stunden verspätet in Singapur an, bist aber letztlich aufgrund einer langen Umsteigezeit pünktlich in Bangkok, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist das erste Flugsegment hingegen so verspätet, dass du mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommst, steht dir eine Ausgleichszahlung zu.

Es spielt also keine Rolle, wie viele Teilflüge verspätet sind oder welche Summe die Verspätungen der Segmente ergeben. Entscheidend ist einzig und allein die Ankunftszeit am gebuchten Endflughafen.

Was ist, wenn meine Flugreise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flugreisende auch dann gemäß Verordnung der Europäischen Union entschädigt werden müssen, wenn ihre Reise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden (Urteil des EuGH vom 06.10.2022, Az.: Rs. C-436/21).

Dafür müsse zwischen den Unternehmen laut Gericht keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, da es sich um „direkte Anschlussflüge“ handle. Es reicht aus, wenn die Flugreise über eine Airline, ein Flugportal oder ein Reisebüro kombiniert wurden, dafür ein Gesamtpreis berechnet wurde (nur eine Rechnung) und ein einheitliches Ticket ausgegeben wurde. Das ist der übliche Vorgang bei Multi-Stop-Verbindungen.

Wann gilt ein Flugzeug als (pünktlich) angekommen?

Gerade bei technischen Defekten kommt es nicht selten vor, dass viel Wartezeit am Boden verbracht wird. Tatsächlich kann es sein, dass ein Flugzeug zwar pünktlich am Zielort landet, aber dennoch verspätet ist. Das hängt damit zusammen, dass ein Flugzeug erst dann als angekommen gilt, wenn die Flugzeugtüren geöffnet werden. Denn erst dann können die Fluggäste die Maschine auch verlassen.

Ist der Flieger zwar pünktlich gelandet, steht aber dann noch mehr als drei Stunden auf dem Flughafen, ohne dass die Passagiere ihn verlassen können, liegt eine entschädigungspflichtige Verspätung vor.

Was ist, wenn mein Zubringerflug Verspätung hat und ich meinen Anschlussflug verpasse?

Wenn du die Flüge bei einer Airline zusammen gebucht hast, entscheidet immer die Ankunftszeit am Endziel darüber, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt oder nicht. Führt also eine Verspätung des Zubringerfluges zu einer Ankunft mit mehr als drei Stunden Verspätung, hast du einen Anspruch.

Hast du die Flüge hingegen getrennt gebucht, entscheidet jeweils die Verspätung des Einzelfluges, ob ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Verpasst du zum Beispiel aufgrund einer zweistündigen Verspätung des Zubringerfluges deinen Anschlussflug zum Endziel, hast du weder bei der ersten noch bei der zweiten Airline einen Anspruch.

Welche Frist gilt für die Entschädigung bei Flugverspätung?

Wie lange du Zeit hast, um deinen Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend zu machen, unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist bei Flugansprüchen gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Bremen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Az.: 9 C 0270/12). Sie beträgt drei Jahre und berechnet sich zum Jahresende. Wenn du zum Beispiel am 31. August 2022 eine Flugverspätung erlebt hast, kannst du bis zum 31. Dezember 2025 Geld von der Fluglinie einfordern.

Du hast also mindestens drei Jahre Zeit, deine Entschädigung bei der Airline anzumelden. Somit musst du dich im Urlaub nicht unnötig mit dem Thema belasten. Dennoch empfehlen wir dir, deinen Anspruch zeitnah geltend zu machen, so lange die Beweise und Erinnerungen noch frisch sind.

Habe ich ein Recht auf Schadensersatz bei Flugverspätung?

Schadensersatz ist weder mit der Entschädigung in Form der Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung noch mit der Erstattung des Ticketpreises gleichzusetzen. Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es beim Schadensersatz darum, dass die Fluggesellschaft dir einen konkreten Schaden als Folge der Flugverspätung finanziell erstattet. Das kann zum Beispiel bei einem durch die Flugverspätung verpassten Termin der Fall sein.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 280 und 281 BGB), der europäischen Fluggastrechteverordnung (Artikel 12) sowie im Montrealer Übereinkommen geregelt. Die Durchsetzung von Schadensersatz ist nicht ganz leicht, da du genau nachweisen musst, welcher konkreter Schaden dir entstanden ist. Das ist gerade bei schwer nachweisbaren Schäden wie entgangenen Kundenaufträgen herausfordernd. Einfacher sind beispielsweise entstandene Kosten durch gebuchte Mietwagen oder Hotels. Schadensersatz wird meist im Klageverfahren entschieden.

Das Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr sieht neben Schadensersatz für materielle Schäden vor, dass Flugpassagiere auch für einen immateriellen Schaden Ansprüchen gelten machen können. Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen den Anspruch auf „weitergehenden Schadenersatz“.

Prinzipiell hast du also zusätzlich zur Ausgleichszahlung Anspruch auf eine Erstattung deines Schadens. Es kann allerdings sein, dass diese Entschädigung gemäß der Fluggastrechte auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

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Flugreisende, die von einer Verspätung betroffen sind, haben nicht nur Anspruch auf Betreuung, sondern auch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Wann dir die Entschädigung zusteht und wie viel Geld du von der Airline erhältst, erklären wir dir in diesem Ratgeber für Reisende.

Das Wichtigste zur Entschädigung bei Flugverspätungen im Überblick

  • Ab einer von der Airline verschuldeten Verspätung von drei Stunden steht dir eine sogenannte Ausgleichszahlung zu. Entscheidend ist die Ankunftszeit am Zielflughafen.
  • Die Höhe der Entschädigungssumme hängt von der Entfernung der zurückgelegten Strecke ab und beträgt 250 Euro (Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer), 400 Euro (Mittelstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer) oder 600 Euro (Langstrecke ab 3.500 Kilometer).
  • Die Höhe des Ticketpreises und der Anlass des Flugs spielen keine Rolle. Ab zwei Stunden Verspätung stehen dir bereits Betreuungsleistungen wie kostenlose Mahlzeiten zu. Das gilt auch bei einer Pauschalreise.

Flugverspätungen sind ärgerlich – egal ob es in den Urlaub, auf Geschäftsreise oder zur Familie geht. Sie sind häufig mit langen Wartezeiten, mangelnder Kommunikation und jeder Menge weiterer Probleme verbunden – zum Beispiel, wenn ein Anschlussflug aufgrund der Flugverspätung nicht erreicht werden kann. Dann kostet die Verspätung des Flugzeugs schnell nicht nur Nerven, sondern auch noch bares Geld.

Die gute Nachricht lautet: Dir stehen bei Flugverspätungen Betreuungsleistungen und häufig auch eine Entschädigungszahlung zu. In welchen Fällen und in welcher Höhe ist in der Europäischen Union exakt geregelt. Und doch gleicht die Einforderung deiner Rechte bei Flugverspätungen häufig einem scheinbar nie endenden Kampf.

Das liegt daran, dass sich Fluggesellschaften allzu oft weigern, die Entschädigung für Flugverspätungen zu bezahlen, indem sie den Prozess unnötig kompliziert gestalten und

die Auszahlung in die Länge ziehen. Nicht selten muss zur Durchsetzung des Anspruchs ein Anwalt beauftragt und das Gericht mit einer Klage bemüht werden.

Dabei könnten die Luftfahrtunternehmen aufgrund der ihnen vorliegenden Daten im Kundensinne proaktiv handeln und die gesetzlich festgelegten Entschädigungsbeträge direkt an die betroffenen Flugpassagiere auszahlen.

Auf dieser Seite beantworten wir dir alle wichtigen Fragen rund um die Entschädigung bei der Flugverspätung. Und damit nicht genug: Mit unserer Express-Entschädigung sorgen wir dafür, dass du sofort eine Entschädigung für deine Flugverspätung erhältst – ohne jegliche Wartezeit und ohne Risiko!

Ab wie viel Flugverspätung erhalte ich eine Entschädigung?

Finanzielle Entschädigung ab 3 Stunden Flugverspätung

Laut der EU-Fluggastrechteverordnung steht jedem Passagier, dessen Flugzeug mindestens drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu. Sie liegt je nach Flugdistanz (Entfernung zum Ziel) zwischen 250 und 600 Euro. Es besteht ebenfalls Anspruch, wenn der Flug annulliert wurde.

Anders als bei Schadenersatz normalerweise üblich, musst du nicht nachweisen, ob oder in welcher Höhe dir ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Die Entschädigungszahlung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung pauschal geregelt. Du musst dafür nicht einen Anschlussflug oder Geschäftstermin verpasst haben oder wertvolle Urlaubszeit verloren haben. Schon der bloße Zeitverlust durch die Flugverspätung berechtigt dich zur Geltendmachung deiner Flugverspätungs-Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft.

Deine Rechte ab 2 Stunden Flugverspätung

Bereits ab 120 Minuten Flugverspätung muss sich die Airline in besonderer Form um dich kümmern, indem sie sogenannte Betreuungsleistungen vollbringt. Ab zwei Stunden Verspätung muss sie dich mit Snacks und Getränken versorgen. Ob sie dies selbst in die Hand nimmt und dir eine entsprechende Verpflegung zur Verfügung stellt oder dich mit Gutscheinen für die Flughafengastronomie versorgt, ist der Fluglinie freigestellt.

Außerdem muss dir die Airline die Möglichkeit bieten, mindestens zwei Telefonate zu führen oder eine entsprechende Anzahl an E-Mails bzw. Faxen zu verschicken. Damit soll sichergestellt werden, dass du deine Verspätung kommunizieren kannst. Das ist nicht nur wichtig, um Familie, Freunde oder Kunden über deine verspätete Ankunft zu informieren, sondern beispielsweise auch das Hotel, den Transferdienstleister oder den Mietwagenverleiher.

Deine Rechte bei einer Stunde Flugverspätung und weniger

Verspätungen von weniger als zwei Stunden gelten als vertretbar und müssen von dir ohne einen Anspruch auf Versorgungsleistungen oder Entschädigung hingenommen werden. Mitunter kann es jedoch bereits bei einer kürzeren Verspätung sein, dass eine Fluggesellschaft aus Kulanz beispielsweise Gutscheine für Getränke ausgibt. Wir empfehlen dir daher, dich nach etwa einer Stunde Verspätung am Schalter der Airline zu melden und aktiv danach zu fragen. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch noch nicht.

Dein Recht ab 5 Stunden Flugverspätung

Beträgt die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden, hast du nicht nur Anspruch auf die Entschädigung in Höhe von 600 Euro, sondern kannst auch entscheiden, ob und wie du die Weiterreise antrittst. Du hast die Wahl zwischen folgenden Optionen:

  • Erstattung des Flugpreises: Du trittst den Flug nicht mehr an oder nimmst den frühestmöglichen Rückflug zum Abflughafen, sofern du bereits eine Teilstrecke des Gesamtfluges absolviert hast.
  • Umbuchung des Fluges: Wenn du dich beispielsweise entscheidest, deinen Flug zu verschieben, kannst du von der Airline verlangen, auf einen späteren Zeitpunkt unter vergleichbaren Beförderungsbedingungen je nach Sitzplatzverfügbarkeit umgebucht zu werden. Natürlich, ohne dass dir hierfür Kosten entstehen.
  • Ersatzbeförderung: Du hast Anspruch darauf, die Reise zum Endziel mit dem nächstbesten Transportmittel (Zug, Bus, Taxi, etc.) anzutreten bzw. fortzusetzen.

 

Wichtig: Wenn du dich ab fünf Stunden Verspätung für eine dieser Optionen entscheidest, hast du trotzdem Anspruch auf die Ausgleichszahlung.

Gut zu wissen

Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft den Passagieren proaktiv schriftliche Informationen über ihre Rechte gemäß der EU-Fluggastverordnung zur Verfügung stellen. Proaktiv heißt, dass der Fluggast diese Informationen nicht erst einholen muss. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs die außergerichtlichen Anwaltskosten eines Passagiers übernehmen (BGH-Urteil vom 01.09.2020, Az.: X ZR 97/19).

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Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?

Wenn dein Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, steht dir vom Anbieter des Flugs eine monetäre Entschädigung zu. Wie viel Geld genau, hängt von der Distanz ab, die du mit dem Flug zurückgelegt hast. Dabei gilt der Grundsatz: Je länger die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Konkret werden die Flüge in drei Kategorien eingeteilt:

  • Kurzstrecke bis 1.500 Kilometer: 250 Euro Entschädigung pro Fluggast
  • Mittelstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometer: 400 Euro Entschädigung pro Fluggast
  • Langstrecke ab 3.500 Kilometer: 600 Euro Entschädigung pro Fluggast

Für die Höhe der Entschädigung spielt es übrigens keine Rolle, ob du eine Individualreise, Pauschalreise oder eine Geschäftsreise unternimmst. Dein Anspruch richtet sich immer nach der Verordnung.

Merke!

Ob du dir eine Ausgleichszahlung zusteht, hängt von der Dauer der Verspätung ab (mind. 3 Stunden). Dabei zählt nicht der Abflug, sondern die Ankunft am Ziel. Wie hoch die Entschädigung ausfällt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab.

Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung wegen Flugverspätung?

Grundsätzlich hat jeder Passagier, der ein Ticket gekauft hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Das gilt auch für Kleinkinder, sofern diese nicht kostenfrei befördert werden. Wichtig zu wissen ist, dass du nur dann Anspruch auf eine Entschädigung hast, wenn du die Reise nicht abbrichst.

Wie erhalte ich meine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung?

In der Praxis leistet so gut wie keine Fluggesellschaft freiwillig und selbstständig die Ausgleichszahlung. Stattdessen musst du diese bei dem Unternehmen einfordern, was leider kompliziert und aufwändig ist.

Aus diesem Grund bieten wir dir die Express-Entschädigung an. Dabei prüfen wir deinen Flug und zahlen dir sofort die dir zustehende Entschädigung abzüglich einer Provision aus. Erst danach kümmern wir uns darum, das Geld deiner abgetretenen Forderung bei dem Anbieter einzufordern. Du musst weder um deine Entschädigung bangen, noch hast du etwas mit der Bürokratie zu tun. Stattdessen kannst du deine sofort ausbezahlte Ausgleichszahlung direkt als Grundlage für deinen nächsten Urlaub verwenden.

Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass die Airline dir deine Ausgleichszahlung binnen sieben Tagen auszahlen muss. Das kann entweder durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder in Form eines Reisegutscheins erfolgen. Letzteres ist aber nur erlaubt, wenn du dem ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmst.

Möchtest du es zunächst selbst versuchen, kannst du unseren kostenfreien Musterbrief verwenden, um auf die Abflugverspätung hinzuweisen und deinen Anspruch geltend zu machen. Hier geht es direkt zum Musterschreiben.

Wie wird die Flugverspätung berechnet?

Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Die Flugverspätung gemäß europäischer Fluggastverordnung wird nicht wie häufig angenommen anhand der geplanten Abflugzeit bemessen. Stattdessen ist der Zeitpunkt deiner Ankunft entscheidend. Erst wenn du mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen landest, hast du Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Ganz genau genommen zählt der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtüren öffnen und du die Möglichkeit hast, den Flieger zu verlassen.

Beispiel Berechnung Flugverspätung

Angenommen, du hast einen Flug vom Flughafen Frankfurt (FRA) zum Flughafen New York (JFK) gebucht. Weil die Maschine verspätete in Frankfurt ankommt, noch für den Rückflug vorbereitet werden muss und die Crew ausgetauscht wird, startet das Flugzeug nicht wie geplant um 11:00 Uhr, sondern erst um 15:34 Uhr – also mit einer Abflugverspätung von 4:34 Stunden.

Die Piloten können während des Transatlantikfluges 30 Minuten Zeit herausholen. Dennoch landet das Flugzeug erst um 17:49 Uhr statt um 13:45 Uhr und damit 4:04 Stunden verspätet. Jedem Flugpassagier stehen 600 Euro Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.

Gut zu wissen: Flugzeiten werden immer in der geltenden Ortszeit angegeben – egal ob auf der Buchungsplattform, auf Flugticket und Boarding Pass oder auf Anzeigetafeln. Das heißt: Wenn du deinen Flug in Deutschland startest, dann entspricht die Abflugzeit der deutschen Ortszeit. Die Ankunftszeit ist in der Ortszeit am Ankunftsort angegeben.

 

Welchen Anspruch habe ich bei einer Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen?

Luftfahrtunternehmen müssen für Verspätungen, Annullierung und Nicht-Beförderung immer dann zahlen, wenn die Gründe für den Reisemangel in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Bei außergewöhnlichen Umständen ist genau das nicht der Fall, deshalb haben Reisende beispielsweise bei Vogelschlag, Unwetter oder einigen Formen von Streik keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung.

Technische Defekte oder Überbuchungen hingegen sind keine außergewöhnlichen Umstände, die eine Ablehnung der Zahlung rechtfertigen.  Alles, was du zu außergewöhnlichen Umständen bei Verspätungen und Flugausfall wissen musst, erfährst du hier.

Was sollte ich tun, wenn mein Fug Verspätung hat?

Wenn du merkst, dass die Flugverspätung eine kritische Größe erreicht, solltest du damit beginnen, Beweise für die Verspätung zu sammeln. Mit diesen Beweismitteln kannst du deinen Anspruch später leichter durchsetzen, auch wenn grundlegende Daten wie die Abflug- und Ankunftszeit sowie Wetterbedingungen natürlich zentral registriert werden.

Diese Informationen und Dokumente solltest du bei einer Flugverspätung sammeln:

  • Boarding Pass mit Flugnummer und geplanter Abflugzeit
  • Buchungsbestätigung des Fluges
  • Fotos mit Zeitstempel von den Anzeigetafeln am Flughafen
  • Gutscheine/Voucher
  • Belege für Zusatzkosten
  • Ersatztickets
  • Wenn möglich: schriftliche Bestätigung der Airline zur Verspätung und ihren Gründen

Außerdem solltest du auf dein Recht bestehen, indem du ab einer Verspätung von zwei Stunden die Betreuungsleistungen gegenüber der Fluggesellschaft einforderst.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, um eine Ausgleichszahlung zu erhalten?

Damit Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigungssumme abhängig von der Flugdistanz haben, müssen – auch bei einer Pauschalreise – folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der Flug findet innerhalb der EU statt, startet von einem Flughafen in der EU oder wird von einer Fluggesellschaft aus der EU durchgeführt.
  • Es liegt eine von der Airline bestätigte Buchung vor.
  • Es wurde rechtzeitig, in der Regel mindestens zwei Stunden vor Abflug, eingecheckt.
  • Der Flugreisende war auch tatsächlich an Bord der Maschine (Boarding absolviert).
  • Es liegt kein außergewöhnlicher Umstand für die Verspätung, Annullierung, Umbuchung oder Überbuchung vor.

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Weitere Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Flugverspätungen

Gilt die Entschädigung bei Flugverspätung pro Flugstrecke oder Segment?

Im Fall einer Flugverspätung ist entscheidend, wann du am Ziel ankommst. Unabhängig davon, auf wie viele Segmente sich deine Verbindung aufteilt.

Angenommen, du fliegst von München nach Bangkok. Das erste Segment besteht aus einem Flug nach Singapur, danach geht es weiter zum Zielflughafen Bangkok. Verzögert sich der Abflug von Flug eins um vier Stunden und du kommst auch tatsächlich vier Stunden verspätet in Singapur an, bist aber letztlich aufgrund einer langen Umsteigezeit pünktlich in Bangkok, hast du keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist das erste Flugsegment hingegen so verspätet, dass du mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommst, steht dir eine Ausgleichszahlung zu.

Es spielt also keine Rolle, wie viele Teilflüge verspätet sind oder welche Summe die Verspätungen der Segmente ergeben. Entscheidend ist einzig und allein die Ankunftszeit am gebuchten Endflughafen.

Was ist, wenn meine Flugreise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Fluggesellschaften durchgeführt werden?

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flugreisende auch dann gemäß Verordnung der Europäischen Union entschädigt werden müssen, wenn ihre Reise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden (Urteil des EuGH vom 06.10.2022, Az.: Rs. C-436/21).

Dafür müsse zwischen den Unternehmen laut Gericht keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, da es sich um „direkte Anschlussflüge“ handle. Es reicht aus, wenn die Flugreise über eine Airline, ein Flugportal oder ein Reisebüro kombiniert wurden, dafür ein Gesamtpreis berechnet wurde (nur eine Rechnung) und ein einheitliches Ticket ausgegeben wurde. Das ist der übliche Vorgang bei Multi-Stop-Verbindungen.

Wann gilt ein Flugzeug als (pünktlich) angekommen?

Gerade bei technischen Defekten kommt es nicht selten vor, dass viel Wartezeit am Boden verbracht wird. Tatsächlich kann es sein, dass ein Flugzeug zwar pünktlich am Zielort landet, aber dennoch verspätet ist. Das hängt damit zusammen, dass ein Flugzeug erst dann als angekommen gilt, wenn die Flugzeugtüren geöffnet werden. Denn erst dann können die Fluggäste die Maschine auch verlassen.

Ist der Flieger zwar pünktlich gelandet, steht aber dann noch mehr als drei Stunden auf dem Flughafen, ohne dass die Passagiere ihn verlassen können, liegt eine entschädigungspflichtige Verspätung vor.

Was ist, wenn mein Zubringerflug Verspätung hat und ich meinen Anschlussflug verpasse?

Wenn du die Flüge bei einer Airline zusammen gebucht hast, entscheidet immer die Ankunftszeit am Endziel darüber, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt oder nicht. Führt also eine Verspätung des Zubringerfluges zu einer Ankunft mit mehr als drei Stunden Verspätung, hast du einen Anspruch.

Hast du die Flüge hingegen getrennt gebucht, entscheidet jeweils die Verspätung des Einzelfluges, ob ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Verpasst du zum Beispiel aufgrund einer zweistündigen Verspätung des Zubringerfluges deinen Anschlussflug zum Endziel, hast du weder bei der ersten noch bei der zweiten Airline einen Anspruch.

Welche Frist gilt für die Entschädigung bei Flugverspätung?

Wie lange du Zeit hast, um deinen Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend zu machen, unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist bei Flugansprüchen gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Bremen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Az.: 9 C 0270/12). Sie beträgt drei Jahre und berechnet sich zum Jahresende. Wenn du zum Beispiel am 31. August 2022 eine Flugverspätung erlebt hast, kannst du bis zum 31. Dezember 2025 Geld von der Fluglinie einfordern.

Du hast also mindestens drei Jahre Zeit, deine Entschädigung bei der Airline anzumelden. Somit musst du dich im Urlaub nicht unnötig mit dem Thema belasten. Dennoch empfehlen wir dir, deinen Anspruch zeitnah geltend zu machen, so lange die Beweise und Erinnerungen noch frisch sind.

Habe ich ein Recht auf Schadensersatz bei Flugverspätung?

Schadensersatz ist weder mit der Entschädigung in Form der Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung noch mit der Erstattung des Ticketpreises gleichzusetzen. Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es beim Schadensersatz darum, dass die Fluggesellschaft dir einen konkreten Schaden als Folge der Flugverspätung finanziell erstattet. Das kann zum Beispiel bei einem durch die Flugverspätung verpassten Termin der Fall sein.

Der Anspruch auf Schadensersatz ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 280 und 281 BGB), der europäischen Fluggastrechteverordnung (Artikel 12) sowie im Montrealer Übereinkommen geregelt. Die Durchsetzung von Schadensersatz ist nicht ganz leicht, da du genau nachweisen musst, welcher konkreter Schaden dir entstanden ist. Das ist gerade bei schwer nachweisbaren Schäden wie entgangenen Kundenaufträgen herausfordernd. Einfacher sind beispielsweise entstandene Kosten durch gebuchte Mietwagen oder Hotels. Schadensersatz wird meist im Klageverfahren entschieden.

Das Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr sieht neben Schadensersatz für materielle Schäden vor, dass Flugpassagiere auch für einen immateriellen Schaden Ansprüchen gelten machen können. Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen den Anspruch auf „weitergehenden Schadenersatz“.

Prinzipiell hast du also zusätzlich zur Ausgleichszahlung Anspruch auf eine Erstattung deines Schadens. Es kann allerdings sein, dass diese Entschädigung gemäß der Fluggastrechte auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet wird.

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