




Als Passagier haben Sie nach EU-Recht bei Flugunregelmäßigkeiten, wie Verspätungen oder Flugausfällen klar definierte Rechte. Leider wissen das immer noch nur die wenigsten. Dabei wurde die EU-Fluggastrechteverordnung bereits im Frühjahr 2004 eingeführt (261/04). Sie ist Basis für die Regelung von Entschädigungsfällen zwischen Fluggesellschaften und Passagieren.
Die Verordnung tritt immer dann in Kraft, wenn:
– Ihr Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union gestartet ist, oder
– Ihr Flug außerhalb der EU gestartet ist, der Ankunfts-Airport jedoch innerhalb der EU liegt UND die durchführende Fluggesellschaft ihren Hauptsitz in einem Land der Europäischen Union hat.
Frankfurt Airport ist Deutschlands wichtigster Flughafen und zählt zu den Drehkreuzen mit den meisten Verbindungen in Europa.
Im Jahr 2017 wurden in Frankfurt insgesamt 64,5 Millionen Passagiere gezählt. Der Flughafen liegt nur zwölf Kilometer südwestlich der Frankfurter Innenstadt, größtenteils im Frankfurter Stadtwald.
Eigenes Bahnnetz: Zwischen den Terminals verkehrt das Personentransportsystem SkyLine, eine Hochbahnlinie mit Haltestellen in Terminal 1 Flugsteige A/Z (nur für Fluggäste, national, Schengen und international), Flugsteige BC (auch für Besucher) und Flugsteig C (nur für Fluggäste, international) sowie Terminal 2 Flugsteige DE.
IATA-Code | FRA |
ICAO-Code | EDDF |
Adresse | 60549 Frankfurt am Main |
Eröffnung | 1936 |
Entfernung vom Stadtzentrum | 12 |
Passagiere pro Jahr | 59.359.539 (2023) |
Flugbewegungen pro Jahr | 430.436 (2023) |
Mitarbeiter | ca. 22.000 |
Website | www.frankfurt-airport.com |
Terminals | 2 |