




Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Umlaufverspätung.
Flugzeuge und Crews absolvieren an einem Tag oft mehrere Flüge („Umläufe“). Eine Umlaufverspätung im Flugverkehr bezeichnet eine Verspätung, die dadurch entsteht, dass ein Flugzeug oder eine Crew bei einem vorherigen Flug verspätet war und diese Verspätung sich auf nachfolgende Flüge überträgt. Bei solchen Umlaufketten kommt es im Flugalltag immer wieder zu Flugunregelmäßigkeiten bzw. Störungen, die die jeweiligen Flugpläne durcheinanderbringen.
Im Rahmen von Umlaufketten nehmen Airlines bewusst das Risiko in Kauf, dass sich ein verspäteter Vorflug auch auf nachfolgende Flüge auswirkt. Eine solche Umlaufverspätung gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von der Pflicht zur Entschädigung der Fluggäste befreien würde. Wenn jedoch außergewöhnliche Umstände beim Vorflug der Grund für eine Umlaufverspätung sind, kann es sein dass sie sich auf den nächsten Flug übertragen, hier muss aber der Einzelfall geprüft werden. In solchen Fällen sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, die Umläufe so anzupassen, dass die Auswirkungen für Passagiere so gering wie möglich bleiben. Das bedeutet, dass sie alle verfügbaren Ressourcen nutzen müssen, um die Fluggäste so schnell wie möglich an ihr Ziel zu bringen und die Passagiere zudem über die unternommenen Maßnahmen informieren müssen. Ob die Airline ihren Pflichten nachgekommen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sollten Sie von einer Umlaufverspätung betroffen sein und Sie erreichen Ihr Flugziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr, besteht also unter Umständen ein Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.
Wichtig für Fluggäste, die eine Reise mit Anschlussflügen gebucht haben: Auch hier steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, wenn Sie Ihr Endziel erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichen. Die eventuelle Verspätung beim Abflug oder bei etwaigen Zwischenstopps ist irrelevant, es zählt nur der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren am finalen Zielort. Das bedeutet, dass Passagier auch dann einen Ausgleichsanspruch haben, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline und von einem Flughafen, der nicht im Gebiet der Europäischen Union liegt, durchgeführt wird, sofern die Verspätung von einem Zubringerflug (Vorflug) ausgelöst wurde. Selbst wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung eines Zubringerfluges ein planmäßig ausgeführter Anschlussflug verpasst wird, steht Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO zu. Das gilt auch bei einer Pauschalreise, wenn der Zubringer- und der Anschlussflug von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
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Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
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Auszahlung | Nur wenn Verfahren erfolgreich | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
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Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
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