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Entschädigung bei Umlaufverspätung

Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Umlaufverspätung.

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So funktioniert’s

Was ist eine Umlaufverspätung?

Flugzeuge und Crews absolvieren an einem Tag oft mehrere Flüge („Umläufe“). Eine Umlaufverspätung im Flugverkehr bezeichnet eine Verspätung, die dadurch entsteht, dass ein Flugzeug oder eine Crew bei einem vorherigen Flug verspätet war und diese Verspätung sich auf nachfolgende Flüge überträgt. Bei solchen Umlaufketten kommt es im Flugalltag immer wieder zu Flugunregelmäßigkeiten bzw. Störungen, die die jeweiligen Flugpläne durcheinanderbringen.

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Ihre Fluggastrechte bei einer Umlaufverspätung

Im Rahmen von Umlaufketten nehmen Airlines bewusst das Risiko in Kauf, dass sich ein verspäteter Vorflug auch auf nachfolgende Flüge auswirkt. Eine solche Umlaufverspätung gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand, der die Airline von der Pflicht zur Entschädigung der Fluggäste befreien würde. Wenn jedoch außergewöhnliche Umstände beim Vorflug der Grund für eine Umlaufverspätung sind, kann es sein dass sie sich auf den nächsten Flug übertragen, hier muss aber der Einzelfall geprüft werden. In solchen Fällen sind Fluggesellschaften dazu verpflichtet, die Umläufe so anzupassen, dass die Auswirkungen für Passagiere so gering wie möglich bleiben. Das bedeutet, dass sie alle verfügbaren Ressourcen nutzen müssen, um die Fluggäste so schnell wie möglich an ihr Ziel zu bringen und die Passagiere zudem über die unternommenen Maßnahmen informieren müssen. Ob die Airline ihren Pflichten nachgekommen ist, muss im Einzelfall geprüft werden. Sollten Sie von einer Umlaufverspätung betroffen sein und Sie erreichen Ihr Flugziel mit einer Verspätung von 3 Stunden oder mehr, besteht also unter Umständen ein Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft.

Anschlussflug aufgrund der Umlaufverspätung verpasst

Wichtig für Fluggäste, die eine Reise mit Anschlussflügen gebucht haben: Auch hier steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu, wenn Sie Ihr Endziel erst mit einer Verspätung von drei Stunden oder mehr gegenüber der planmäßigen Ankunftszeit erreichen. Die eventuelle Verspätung beim Abflug oder bei etwaigen Zwischenstopps ist irrelevant, es zählt nur der Zeitpunkt des Öffnens der Flugzeugtüren am finalen Zielort. Das bedeutet, dass Passagier auch dann einen Ausgleichsanspruch haben, wenn der Anschlussflug von einer anderen Airline und von einem Flughafen, der nicht im Gebiet der Europäischen Union liegt, durchgeführt wird, sofern die Verspätung von einem Zubringerflug (Vorflug) ausgelöst wurde. Selbst wenn die verspätete Ankunft am Endziel darauf beruht, dass infolge der Flugverspätung eines Zubringerfluges ein planmäßig ausgeführter Anschlussflug verpasst wird, steht Fluggästen ein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 VO zu. Das gilt auch bei einer Pauschalreise, wenn der Zubringer- und der Anschlussflug von unterschiedlichen Luftfahrtunternehmen durchgeführt werden.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Entschädigung Mittelstrecke Berechnung
Entschädigung Langstrecke Berechnung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

So funktioniert’s:
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Ablauf Antrag Sofortentschädigung

Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.

Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

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