




Politische Unruhen und Terrorgefahr gelten in der Regel als außergewöhnliche Umstände. Prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch trotzdem, um festzustellen, warum sich Ihr Flug verspätet hat oder ausgefallen ist.
Terroranschläge, plötzliche Kriege oder andere politische Unruhen können geplante Flüge behindern. Insbesondere in der Luftfahrt werden enorme Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um mögliche Terroranschläge zu vermeiden. Strenge Sicherheitskontrollen und Vorschriften (wie z.B. die Beschränkung der Flüssigkeitsmenge im Handgepäck) sollen das Risiko eines Terroranschlags reduzieren.
Immer wieder kommt es zu Verdachtsmomenten, z.B., wenn am Lufthafen ein unbewachtes Gepäckstück in einem der Terminals gesichtet wird. In solchen Fällen wird oft der Luftverkehr gestoppt oder eingeschränkt, um die nötigen Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen und die Situation zu entschärfen. Solche Sperrungen des Luftraums können die Flugroute beeinträchtigen und zu Flugverspätungen oder Flugausfällen führen. Was müssen Fluggäste beachten und wer sind ihre Ansprechpartner im Notfall?
Führt Terrorgefahr oder politische Unruhen zu einer Flugannullierung oder Verspätung, gilt dies als außergewöhnlicher Umstand. In diesem Fall ist die Airline nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet.
Wird der Flug durch die Airline abgesagt, haben Passagiere die Wahl: Entweder sie nehmen eine alternative Verbindung an und lassen sich den bereits gezahlten Betrag anrechnen oder sie fordern innerhalb von 14 Tagen eine vollständige Rückerstattung.
Bei Flügen innerhalb der EU muss die Airline das Ticket inklusive aller Steuern und Gebühren erstatten oder eine Ersatzverbindung anbieten. Zudem stehen betroffenen Passagieren je nach Wartezeit Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterkunft zu, sofern Start oder Ziel in der EU liegt oder es sich um eine europäische Airline handelt.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Spricht das Auswärtige Amt aufgrund politischer Unruhen eine Reisewarnung für ein bestimmtes Land oder eine Region aus, gilt dies als Hinweis auf außergewöhnliche, unvermeidbare Umstände. Reisewarnungen werden dann ausgesprochen, wenn für Reisende eine konkrete Gefahr für Leib und Leben besteht. In solchen Fällen wird dringend von Reisen in die betroffenen Gebiete abgeraten, und bereits anwesende Deutsche können zur Ausreise aufgefordert werden.
Diese Warnungen basieren auf vertrauenswürdigen Informationen und werden regelmäßig aktualisiert. Dennoch können sich Gefahrenlagen schnell ändern, weshalb Reisende stets eigenverantwortlich handeln sollten. Wird eine Reisewarnung vor Antritt der Reise ausgeprochen, haben Reisende das Recht, ihre gebuchte Pauschalreise kostenlos zu stornieren. Dies gilt auch für Teilreisewarnungen, wie sie beispielsweise für bestimmte Regionen ausgesprochen werden können. Für reine Flugbuchungen gilt dieses Recht allerdings nicht automatisch.
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Längst nicht bei jeder Flugunregelmäßigkeit besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gehen Passagiere leer aus. Erfahren Sie hier, welche Gründe als außergewöhnlich gelten.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.