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Terror

Fluggastrechte bei Terror

Der Vorgang, dass eine bestimmte Gruppe von Menschen Gewalttaten wie Bombenanschläge und Morde verrichtet, um Angst und Schrecken zu erregen; mit dem Terror wollen die Terroristen gewisse Absichten erreichen.

Was fällt unter den Begriff “Terror”?

Insbesondere in der Luftfahrt werden enorme Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt, um mögliche Terroranschläge zu vermeiden. Strenge Sicherheitskontrollen und Vorschriften (wie z.B. die Beschränkung der Flüssigkeitsmenge im Handgepäck) sollen das Risiko eines Terroranschlags reduzieren.

Immer wieder kommt es zu Verdachtsmomenten, z.B., wenn am Lufthafen ein unbewachtes Gepäckstück in einem der Terminals gesichtet wird. In solchen Fällen wird oft der Luftverkehr gestoppt oder eingeschränkt, um die nötigen Sicherheitsvorkehrungen durchzuführen und die Situation zu entschärfen.

Terroranschläge oder der Verdacht auf ein Attentat sind „außergewöhnliche Umstände“ im Sinne der EU-Verordnung. In solchen Fällen müssen die Airlines keine Entschädigungen für Flugverspätungen oder -ausfälle zahlen.

Beispiel für einen Terroranschlag am Flughafen

Am 22. März 2016 gingen am Airport Brüssel in der Abflughalle zwei Sprengsätze in die Luft. 11 Menschen wurden durch den Angriff getötet, 100 wurden verletzt. Außerdem wurden Teile des Lufthafens zerstört. Durch diesen außergewöhnlichen Umstand kam es zu massenhaften Verspätungen und Annullierungen im Flugverkehr, für die die Fluggesellschaften jedoch nicht zahlen müssen.

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