Glückliche Frau mit Reiseunterlagen am Flughafen

Flugverspätung – Entschädigung bei einer Pauschalreise

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So funktioniert’s

Flugverspätung bei Pauschalreise: Oft entschädigungsfähig

Dauerbrenner Pauschalreise: Für viele ist dieses Rundum-Sorglos-Paket, das Flug, Hotel und mehr zum attraktiven Preis beinhaltet, einfach nicht zu überbieten. Aber gerade, weil Pauschalreisen aus zahlreichen Bausteinen zusammengesetzt werden, können bereits geringfügige Flugverspätungen für großen Unmut sorgen — von einem Flugausfall ganz zu schweigen.

Für Fluggäste ist in diesen Fällen nicht immer klar erkennbar, an wen sie sich wenden sollen, wenn eine Flugverspätung oder ein Flugausfall eintritt. Wann steht ihnen eine Entschädigung zu und wer haftet: Airline oder Reiseveranstalter? Wir erläutern die Reiserechte bei Pauschalreisen und zeigen Ihnen, worauf sie bei Flugproblemen achten sollten.

Inhalte im Überblick

Das Wichtigste in Kürze

Wer haftet bei Flugverspätungen bei Pauschalreisen?

Flugprobleme bei Pauschalreisen: Entschädigung in diesen Fällen

Fluggastrechte bei Pauschalreisen

Wichtige Unterlagen für Ihren Entschädigungsanspruch

Kann ich aufgrund einer Flugverspätung von meiner Pauschalreise zurücktreten?

Pauschalreise & Streik: Welche Rechte habe ich?

Checkliste: Ihr Entschädigungsanspruch

FAQs

Das Wichtigste in Kürze

  • Bei Pauschalreisen haben Passagiere nicht nur bei Flugverspätungen unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung, sondern auch bei Flugausfällen, Überbuchungen, Flugverschiebungen oder unfreiwilligen Umbuchungen.
  • Für Flugprobleme haftet die Airline, da auch bei Pauschalreisen die EU-Fluggastrechteverordnung gilt.
  • Wenn Ihr Flug sich um drei oder mehr Stunden verspätet, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro.
  • Verzögert sich Ihr Flug um vier Stunden oder mehr, kann eine Minderung des Reisepreises beantragt werden.
  • Sollte Ihr Rail & Fly-Ticket aufgrund einer Zugverspätung ungenutzt bleiben, können Sie eine Erstattung des Ticketpreises verlangen.
  • Führt eine Flugverspätung oder Annullierung zu einer erheblichen Einschränkung der Reise, haben Sie das Recht, die Pauschalreise zu stornieren und unter Umständen eine Entschädigung für entgangene Urlaubsfreuden vom Reiseveranstalter zu fordern.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Entschädigung Mittelstrecke Berechnung
Entschädigung Langstrecke Berechnung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

Wer haftet bei Flugverspätungen bei Pauschalreisen?

Urlauber sind oft ratlos, an wen sie sich bei einer Flugunregelmäßigkeit wenden sollen: an das Reisebüro oder doch an den Veranstalter? Tatsächlich ist es erst einmal weder noch. Denn auch bei Pauschalreisen greifen die EU-Fluggastrechte. Demnach steht bei Passagieren wie bei allen anderen Flugreisen auch laut EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004) unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline zu.

Wen muss ich über die Verspätung informieren?

Darüber hinaus sollte aber natürlich auch der Veranstalter Ihrer Pauschalreise über Flugverspätungen, Flugausfälle oder ähnliche Vorfälle unterrichtet werden. Der Veranstalter haftet Ihnen gegenüber möglicherweise für zusätzliche Kosten, die Ihnen durch die Flugverspätung oder den Flugausfall während der Pauschalreise entstehen können.

Vorsicht: Viele Reiseveranstalter versuchen ihre Pflichten gegenüber ihren Kunden im Kleingedruckten der Reiseunterlagen herunterzuspielen. Der Bundesgerichtshof hat in Anbetracht der Fluggastrechte viele dieser Sondervereinbarungen jedoch für ungültig erklärt.

Flugverspätung bei Pauschalreisen: Entschädigung in folgenden Fällen

Bei Pauschalreisen haben Sie nicht nur bei einer Flugverspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung, sondern auch bei Flugausfällen, Überbuchungen, Flugverschiebungen oder Umbuchungen.

Flugzeitenänderung bei Pauschalreisen

Sie haben eine Pauschalreise gebucht und ihr Flug wurde verschoben? Eine Änderung der Flugzeit kann in einigen Fällen zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Viele Reiseveranstalter behalten es sich jedoch in ihren Verträgen vor, die Flugzeiten zu ändern. Die Gerichte sind sich daher uneinig, ab wann eine Flugverschiebung bei einer Pauschalreise zu einer Entschädigung führen kann. Insbesondere, wenn sich die Abflugzeit in die Nacht verschiebt und dadurch die Nachtruhe gestört wird, sprechen die Gerichte sich jedoch für eine Entschädigung aus. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und auf den Zeitpunkt, wann der Kunde über die Flugzeitenänderung bei seiner Pauschalreise unterrichtet wurde.

Flugverspätung bei Pauschalreisen

Kommt es auf Ihrer Pauschalreise zu einer Flugverspätung, kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht hierbei Ausgleichszahlungen vor, wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verzögert und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Zudem kann eine erhebliche Verspätung den Reisemangel begründen, wodurch auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter entstehen können.

Pauschalreise gebucht und Flug annulliert?

Tritt bei einer Pauschalreise ein Flugausfall auf, muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Falls dies nicht möglich ist oder die angebotene Alternative unzumutbar erscheint, können Sie unter Umständen vom Reisevertrag zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zudem kann Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zustehen – es sei denn, die Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände.

Pauschalreise: Umbuchung auf anderen Flughafen

Wird Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise auf einen anderen Flughafen umgebucht, kann dies einen erheblichen Reisemangel darstellen. Entscheidend ist, wie weit der alternative Flughafen vom ursprünglich gebuchten entfernt liegt und ob eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird. Ist der Transfer zum Zielort für Sie mit unverhältnismäßigem Aufwand oder zusätzlichen Kosten verbunden, können Ansprüche auf Erstattung oder eine Preisminderung bestehen.

Flug überbucht auf Ihrer Pauschalreise

Ist im Rahmen einer Pauschalreise Ihr Flug überbucht und Sie erhalten keinen Sitzplatz, stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Sie haben Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort und möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Falls durch die Überbuchung erhebliche Verzögerungen entstehen oder Ihr Urlaub dadurch verkürzt wird, kann auch eine Reisepreisminderung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.

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Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

Ablauf Inkasso Antrag

Ihre Fluggastrechte bei Pauschalreisen im Überblick

  • Generell gilt ab drei Stunden Flugverspätung ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600 Euro
  • Eine Minderung des Reisepreises kann ab vier Stunden Verspätung geltend gemacht werden
  • Recht auf Erstattung des Preises eines Rail & Fly-Tickets (Zug zum Flug-Ticket) bei Zugverspätung
  • Bei starker Beeinträchtigung der Reiseleistung durch eine Flugverspätung oder Flugausfall können Sie von der Pauschalreise zurücktreten und u.U. eine Entschädigung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden vom Reiseveranstalter erhalten
  • Anrecht auf die ursprünglich gebuchten Flugzeiten Ihrer Pauschalreise
  • Bei Verlust von Gepäckstücken haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Teilerstattung des Reisepreises sowie auf Übernahme der Kosten zur Anschaffung notwendiger Kleidung und Verbrauchsartikel. Die Kosten trägt die Airline oder der Reiseveranstalter; wird beispielsweise Ihr Koffer nicht spätestens einen Tag nach Ihrem Flug ins Hotel geliefert, stehen Ihnen zwischen 5 und 30 Prozent des Preises Ihrer Pauschalreise zu
  • Wie bei anderen Flugreisen stehen Ihnen auch bei Pauschalreisen Betreuungsleistungen im Fall von Flugverspätungen oder -ausfällen zu. Dazu zählen beispielsweise Verpflegung, Transfer sowie falls notwendig eine Hotelunterbringung.

Keine zusätzliche Entschädigung vom Reiseveranstalter

Eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf die Forderung auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden. In der Praxis übersteigen die von der Airline zu leistenden Entschädigungszahlungen häufig den Mindestanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Entschädigung Mittelstrecke Berechnung
Entschädigung Langstrecke Berechnung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

Diese Unterlagen sind wichtig für Ihren Entschädigungsanspruch

Bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. EUflight prüft auch im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls im Rahmen einer Pauschalreise Ihre Anspruchslage. Um eine Entschädigungsforderung von bis zu 600 Euro zu fordern, möchten wir Ihnen noch folgende wichtige Hinweise ans Herz legen:

  • Check-in Ihres Fluges: Seien Sie unbedingt pünktlich!
  • Lassen Sie sich unbedingt die Flugverspätung oder den Flugausfall von Ihrer Airline schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Beweise für Ihre Flugverspätung oder Ihren Flugausfall: Das können z. B. Fotos von Anzeigetafeln oder Reisedokumenten sein

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Kann ich aufgrund einer Flugverspätung von meiner Pauschalreise zurücktreten?

Ob eine Verspätung zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, machen die hiesigen Gerichte bisher stets von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig: dem Zweck und der konkreten Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung. Das heißt nur, wenn die Flugverspätung den Sinn und Zweck der gesamten Reise infrage stellt und dadurch die Reiseleistung erheblich beeinflusst wird, kann ein Recht auf den Rücktritt der Reise bestehen.

Laut der EU-Verordnung hingegen können Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden von dem Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegen die Airline und nicht gegen den Reiseveranstalter. Bei Pauschalreisen kann dies unter Umständen etwas kompliziert werden, da Sie nicht direkt bei der Airline gebucht haben und es bei einem kompletten Paket nicht immer einfach ist, den genauen Ticketpreis herauszufinden. Zudem haben Sie nur Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises, nicht aber auf den der gesamten Reise. Verzichten Sie also auf Ihren Flug, bleiben Sie meist auf den Kosten der Pauschalreise sitzen. Sie sollten sich also genau überlegen, ob Sie einen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flug antreten oder nicht.

Pauschalreise und Flugstreik: Ihre Rechte bei Verspätungen und Ausfällen

Ein Streik kann Ihre Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn Ihr Flug betroffen ist. Ob Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung zusteht, hängt davon ab, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt.

Streik bei Pauschalreise: Erstattung in bestimmten Fällen möglich

Wie bei anderen Flügen auch, kommt es auch bei einer Pauschalreise darauf an, ob der Streik innerhalb der Fluggesellschaft stattfindet, etwa durch Piloten oder Bordpersonal. Ist dies der Fall, ist eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung möglich. In diesem Fall haben Sie als Pauschalreisender das Recht, eine Erstattung für den Flug oder eine Umbuchung zu fordern.

Wann gilt ein Streik als außergewöhnlicher Umstand?

Ein Streik des Bodenpersonals, der Fluglotsen oder anderer externer Akteure zählt hingegen meist als außergewöhnlicher Umstand. Dann entfällt die Pflicht der Fluggesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung. Allerdings können Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden, um im Rahmen der Pauschalreise eine Erstattung oder alternative Beförderung zu erhalten.

So verhalten Sie sich richtig bei Streik in der Pauschalreise

  • Nachweise sichern: Lassen Sie sich die Flug-Verspätung oder -Annullierung schriftlich bestätigen.
  • Reiseveranstalter kontaktieren: Dieser ist verpflichtet, für Ersatzbeförderung zu sorgen oder die Kosten anteilig zu erstatten.
  • Betreuungsleistungen einfordern: Fluggesellschaften müssen Verpflegung und ggf. eine Hotelunterkunft bereitstellen, unabhängig von der Ursache des Streiks.

Checkliste: In diesen Fällen steht Ihnen eine Entschädigung zu

  1. Sie waren pünktlich am Check-in (in der Regel mindestens 45 Minuten vor Abflug)
  2. Ihr Flug landet mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Zielflughafen
  3. Die Flugverspätung hat die Airline zu verantworten und es lagen keine außergewöhnlichen Umstände vor
  4. Ihr Flug ist in der EU gestartet oder in der EU gelandet, vorausgesetzt, die Airline hat ihren Sitz in der EU
  5. Auch wenn Sie schon Verpflegungs- oder Reisegutscheine von der Airline erhalten haben steht Ihnen eine Entschädigung zu
  6. Der betroffene Flug liegt nicht länger als 3 Jahre zurück

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Häufige Fragen zu Flugverspätungen bei Pauschalreisen

Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen, wie beispielsweise Flug und Hotel, zu einem Gesamtpreis kombiniert und für dieselbe Reise gebucht werden. Dies bietet den Vorteil, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen verantwortlich ist.

Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihre Kreuzfahrt verpassen, stellt dies einen erheblichen Reisemangel dar. In solchen Fällen können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zudem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.

Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft verjähren in Deutschland nach drei Jahren. Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter, wie beispielsweise Reisepreisminderung, müssen in der Regel innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden.

Bei einer erheblichen Flugverspätung, die die Gesamtleistung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigt, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Verspätung der Erholungswert der Reise erheblich gemindert wird.

Wenn Sie zu spät zum Check-in erscheinen und den Flug verpassen, tragen Sie in der Regel selbst die Verantwortung. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu sein, um unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden. Bei verpasstem Flug sollten Sie umgehend den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft kontaktieren, um mögliche Lösungen zu besprechen.

Wenn Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Flug verpassen, hängt Ihr Anspruch auf Entschädigung davon ab, ob die Zug- und Flugreise als verbundene Reiseleistung gebucht wurden. Ist dies der Fall, können Sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Andernfalls liegt die Verantwortung bei Ihnen, und es empfiehlt sich, ausreichend Zeit zwischen den Verbindungen einzuplanen.

Keine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn die Flugverspätung oder -annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn Sie selbst Ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben, beispielsweise durch verspätetes Erscheinen am Check-in.

  • Anzeigeboard am Flughafen, alle gezeigten Flüge wurden gecancelt
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