




Dauerbrenner Pauschalreise: Für viele ist dieses Rundum-Sorglos-Paket, das Flug, Hotel und mehr zum attraktiven Preis beinhaltet, einfach nicht zu überbieten. Aber gerade, weil Pauschalreisen aus zahlreichen Bausteinen zusammengesetzt werden, können bereits geringfügige Flugverspätungen für großen Unmut sorgen — von einem Flugausfall ganz zu schweigen.
Für Fluggäste ist in diesen Fällen nicht immer klar erkennbar, an wen sie sich wenden sollen, wenn eine Flugverspätung oder ein Flugausfall eintritt. Wann steht ihnen eine Entschädigung zu und wer haftet: Airline oder Reiseveranstalter? Wir erläutern die Reiserechte bei Pauschalreisen und zeigen Ihnen, worauf sie bei Flugproblemen achten sollten.
Wer haftet bei Flugverspätungen bei Pauschalreisen?
Flugprobleme bei Pauschalreisen: Entschädigung in diesen Fällen
Fluggastrechte bei Pauschalreisen
Wichtige Unterlagen für Ihren Entschädigungsanspruch
Kann ich aufgrund einer Flugverspätung von meiner Pauschalreise zurücktreten?
Pauschalreise & Streik: Welche Rechte habe ich?
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Urlauber sind oft ratlos, an wen sie sich bei einer Flugunregelmäßigkeit wenden sollen: an das Reisebüro oder doch an den Veranstalter? Tatsächlich ist es erst einmal weder noch. Denn auch bei Pauschalreisen greifen die EU-Fluggastrechte. Demnach steht bei Passagieren wie bei allen anderen Flugreisen auch laut EU-Fluggastrechteverordnung (261/2004) unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigungszahlung von bis zu 600 Euro durch die verantwortliche Airline zu.
Darüber hinaus sollte aber natürlich auch der Veranstalter Ihrer Pauschalreise über Flugverspätungen, Flugausfälle oder ähnliche Vorfälle unterrichtet werden. Der Veranstalter haftet Ihnen gegenüber möglicherweise für zusätzliche Kosten, die Ihnen durch die Flugverspätung oder den Flugausfall während der Pauschalreise entstehen können.
Vorsicht: Viele Reiseveranstalter versuchen ihre Pflichten gegenüber ihren Kunden im Kleingedruckten der Reiseunterlagen herunterzuspielen. Der Bundesgerichtshof hat in Anbetracht der Fluggastrechte viele dieser Sondervereinbarungen jedoch für ungültig erklärt.
Bei Pauschalreisen haben Sie nicht nur bei einer Flugverspätung unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung, sondern auch bei Flugausfällen, Überbuchungen, Flugverschiebungen oder Umbuchungen.
Sie haben eine Pauschalreise gebucht und ihr Flug wurde verschoben? Eine Änderung der Flugzeit kann in einigen Fällen zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Viele Reiseveranstalter behalten es sich jedoch in ihren Verträgen vor, die Flugzeiten zu ändern. Die Gerichte sind sich daher uneinig, ab wann eine Flugverschiebung bei einer Pauschalreise zu einer Entschädigung führen kann. Insbesondere, wenn sich die Abflugzeit in die Nacht verschiebt und dadurch die Nachtruhe gestört wird, sprechen die Gerichte sich jedoch für eine Entschädigung aus. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und auf den Zeitpunkt, wann der Kunde über die Flugzeitenänderung bei seiner Pauschalreise unterrichtet wurde.
Kommt es auf Ihrer Pauschalreise zu einer Flugverspätung, kann unter bestimmten Umständen ein Anspruch auf Entschädigung bestehen. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht hierbei Ausgleichszahlungen vor, wenn sich der Abflug um mehr als drei Stunden verzögert und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Zudem kann eine erhebliche Verspätung den Reisemangel begründen, wodurch auch Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter entstehen können.
Tritt bei einer Pauschalreise ein Flugausfall auf, muss der Reiseveranstalter für eine Ersatzbeförderung sorgen. Falls dies nicht möglich ist oder die angebotene Alternative unzumutbar erscheint, können Sie unter Umständen vom Reisevertrag zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zudem kann Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung zustehen – es sei denn, die Annullierung erfolgte aufgrund außergewöhnlicher Umstände.
Wird Ihr Flug im Rahmen einer Pauschalreise auf einen anderen Flughafen umgebucht, kann dies einen erheblichen Reisemangel darstellen. Entscheidend ist, wie weit der alternative Flughafen vom ursprünglich gebuchten entfernt liegt und ob eine angemessene Ersatzbeförderung angeboten wird. Ist der Transfer zum Zielort für Sie mit unverhältnismäßigem Aufwand oder zusätzlichen Kosten verbunden, können Ansprüche auf Erstattung oder eine Preisminderung bestehen.
Ist im Rahmen einer Pauschalreise Ihr Flug überbucht und Sie erhalten keinen Sitzplatz, stehen Ihnen umfassende Rechte zu. Sie haben Anspruch auf eine alternative Beförderung zum Zielort und möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Falls durch die Überbuchung erhebliche Verzögerungen entstehen oder Ihr Urlaub dadurch verkürzt wird, kann auch eine Reisepreisminderung gegenüber dem Veranstalter geltend gemacht werden.
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Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Eine Reisepreisminderung oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf die Forderung auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden. In der Praxis übersteigen die von der Airline zu leistenden Entschädigungszahlungen häufig den Mindestanspruch gegenüber dem Reiseveranstalter.
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. EUflight prüft auch im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls im Rahmen einer Pauschalreise Ihre Anspruchslage. Um eine Entschädigungsforderung von bis zu 600 Euro zu fordern, möchten wir Ihnen noch folgende wichtige Hinweise ans Herz legen:
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Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
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Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Ob eine Verspätung zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, machen die hiesigen Gerichte bisher stets von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig: dem Zweck und der konkreten Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung. Das heißt nur, wenn die Flugverspätung den Sinn und Zweck der gesamten Reise infrage stellt und dadurch die Reiseleistung erheblich beeinflusst wird, kann ein Recht auf den Rücktritt der Reise bestehen.
Laut der EU-Verordnung hingegen können Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden von dem Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegen die Airline und nicht gegen den Reiseveranstalter. Bei Pauschalreisen kann dies unter Umständen etwas kompliziert werden, da Sie nicht direkt bei der Airline gebucht haben und es bei einem kompletten Paket nicht immer einfach ist, den genauen Ticketpreis herauszufinden. Zudem haben Sie nur Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises, nicht aber auf den der gesamten Reise. Verzichten Sie also auf Ihren Flug, bleiben Sie meist auf den Kosten der Pauschalreise sitzen. Sie sollten sich also genau überlegen, ob Sie einen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flug antreten oder nicht.
Ein Streik kann Ihre Pauschalreise erheblich beeinträchtigen, insbesondere wenn Ihr Flug betroffen ist. Ob Ihnen eine Entschädigung oder Erstattung zusteht, hängt davon ab, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand gilt.
Wie bei anderen Flügen auch, kommt es auch bei einer Pauschalreise darauf an, ob der Streik innerhalb der Fluggesellschaft stattfindet, etwa durch Piloten oder Bordpersonal. Ist dies der Fall, ist eine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung möglich. In diesem Fall haben Sie als Pauschalreisender das Recht, eine Erstattung für den Flug oder eine Umbuchung zu fordern.
Ein Streik des Bodenpersonals, der Fluglotsen oder anderer externer Akteure zählt hingegen meist als außergewöhnlicher Umstand. Dann entfällt die Pflicht der Fluggesellschaft zur Zahlung einer Entschädigung. Allerdings können Sie sich an Ihren Reiseveranstalter wenden, um im Rahmen der Pauschalreise eine Erstattung oder alternative Beförderung zu erhalten.
Eine Pauschalreise liegt vor, wenn mindestens zwei verschiedene Reiseleistungen, wie beispielsweise Flug und Hotel, zu einem Gesamtpreis kombiniert und für dieselbe Reise gebucht werden. Dies bietet den Vorteil, dass der Reiseveranstalter für die ordnungsgemäße Erbringung aller Leistungen verantwortlich ist.
Wenn Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihre Kreuzfahrt verpassen, stellt dies einen erheblichen Reisemangel dar. In solchen Fällen können Sie vom Reisevertrag zurücktreten oder eine Minderung des Reisepreises verlangen. Zudem haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung.
Entschädigungsansprüche gegenüber der Fluggesellschaft verjähren in Deutschland nach drei Jahren. Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter, wie beispielsweise Reisepreisminderung, müssen in der Regel innerhalb von zwei Jahren geltend gemacht werden.
Bei einer erheblichen Flugverspätung, die die Gesamtleistung der Pauschalreise wesentlich beeinträchtigt, haben Sie das Recht, vom Reisevertrag zurückzutreten. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn durch die Verspätung der Erholungswert der Reise erheblich gemindert wird.
Wenn Sie zu spät zum Check-in erscheinen und den Flug verpassen, tragen Sie in der Regel selbst die Verantwortung. Es empfiehlt sich, frühzeitig am Flughafen zu sein, um unvorhergesehene Verzögerungen zu vermeiden. Bei verpasstem Flug sollten Sie umgehend den Reiseveranstalter oder die Fluggesellschaft kontaktieren, um mögliche Lösungen zu besprechen.
Wenn Sie aufgrund einer Zugverspätung Ihren Flug verpassen, hängt Ihr Anspruch auf Entschädigung davon ab, ob die Zug- und Flugreise als verbundene Reiseleistung gebucht wurden. Ist dies der Fall, können Sie Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter geltend machen. Andernfalls liegt die Verantwortung bei Ihnen, und es empfiehlt sich, ausreichend Zeit zwischen den Verbindungen einzuplanen.
Keine Entschädigung steht Ihnen zu, wenn die Flugverspätung oder -annullierung auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen oder politische Unruhen. Ebenso entfällt der Anspruch, wenn Sie selbst Ihre Sorgfaltspflichten vernachlässigt haben, beispielsweise durch verspätetes Erscheinen am Check-in.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Flugverspätungen sind nicht nur ärgerlich, sondern oft auch Grundlage für eine Entschädigungszahlung seitens der Airline. Hier erfahren Sie, in welchen Fällen und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.
Längst nicht bei jeder Flugunregelmäßigkeit besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gehen Passagiere leer aus. Erfahren Sie hier, welche Gründe als außergewöhnlich gelten.