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Entschädigung bei Flugverspätung
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung
Prüfen Sie jetzt Ihren Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugverspätung
Flugverspätungen sind ärgerlich – egal ob es in den Urlaub, auf Geschäftsreise oder zur Familie geht. Sie sind häufig mit langen Wartezeiten, mangelnder Kommunikation und jeder Menge weiterer Probleme verbunden – zum Beispiel, wenn ein Anschlussflug aufgrund der Flugverspätung nicht erreicht werden kann. Dann kostet die Verspätung des Flugzeugs schnell nicht nur Nerven, sondern auch noch bares Geld.
Die gute Nachricht lautet: Flugreisende, die von einer Verspätung betroffen sind, haben nicht nur Anspruch auf Betreuung, sondern in vielen Fällen auch auf eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro. Wann Ihnen die Entschädigung zusteht und wie viel Geld Sie von der Airline erhalten, erfahren Sie hier. Und damit nicht genug: Mit unserer Sofort-Entschädigung sorgen wir dafür, dass Sie sofort eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung erhalten – ohne jegliche Wartezeit und ohne Risiko!
Flugverspätung: Das Wichtigste in Kürze
Ab wie viel Flugverspätung erhalte ich eine Entschädigung?
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugverspätung?
Wie wird die Flugverspätung berechnet?
Was sollte ich tun, wenn mein Flug verspätet ist?
Wann und wie erhalte ich meine Entschädigung?
Wer hat Anspruch auf eine Entschädigung für eine Flugverspätung?
Welche Rechte habe ich bei Flugverspätungen auf Flugreisen, die aus mehreren Teilstrecken bestehen?
Verspätungen von weniger als zwei Stunden gelten als vertretbar und müssen von Ihnen ohne einen Anspruch auf Versorgungsleistungen oder Entschädigung hingenommen werden. Mitunter kann es jedoch bereits bei einer kürzeren Verspätung sein, dass eine Fluggesellschaft aus Kulanz beispielsweise Gutscheine für Getränke ausgibt. Wir empfehlen Ihnen daher, sich nach etwa einer Stunde Verspätung am Schalter der Airline zu melden und aktiv danach zu fragen. Ein Entschädigungsanspruch besteht jedoch noch nicht.
Bereits ab 120 Minuten Flugverspätung muss sich die Airline in besonderer Form um Sie kümmern, indem sie sogenannte Betreuungsleistungen vollbringt. Ab zwei Stunden Verspätung muss sie Sie mit Snacks und Getränken versorgen. Ob sie dies selbst in die Hand nimmt und Ihnen eine entsprechende Verpflegung zur Verfügung stellt oder Sie mit Gutscheinen für die Flughafengastronomie versorgt, ist der Fluglinie freigestellt.
Außerdem muss Ihnen die Airline die Möglichkeit bieten, mindestens zwei Telefonate zu führen oder eine entsprechende Anzahl an E-Mails bzw. Faxen zu verschicken. Damit soll sichergestellt werden, dass Sie Ihre Verspätung kommunizieren können. Das ist nicht nur wichtig, um Familie, Freunde oder Kunden über Ihre verspätete Ankunft zu informieren, sondern beispielsweise auch das Hotel, den Transferdienstleister oder den Mietwagenverleih.
Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung steht jedem Passagier, dessen Flugzeug mindestens drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, eine finanzielle Entschädigung für den entstandenen Schaden zu. Sie liegt je nach Flugdistanz (Entfernung zum Ziel) zwischen 250 und 600 Euro. Es besteht ebenfalls Anspruch, wenn der Flug annulliert wurde.
Anders als bei Schadenersatz normalerweise üblich, müssen Sie nicht nachweisen, ob oder in welcher Höhe Ihnen ein tatsächlicher Schaden entstanden ist. Die Entschädigungszahlung ist in der EU-Fluggastrechteverordnung pauschal geregelt. Sie müssen dafür nicht einen Anschlussflug oder Geschäftstermin verpasst haben oder wertvolle Urlaubszeit verloren haben. Schon der bloße Zeitverlust durch die Flugverspätung berechtigt Sie zur Geltendmachung Ihrer Flugverspätungs-Entschädigung gegenüber der Fluggesellschaft.
Beträgt die Verspätung des Fluges mehr als fünf Stunden, können Sie entscheiden, ob und wie Sie die Weiterreise antreten. Sie haben die Wahl zwischen folgenden Optionen:
Gut zu wissen:
Ab einer Verspätung von zwei Stunden muss die Fluggesellschaft den Passagieren proaktiv schriftliche Informationen über ihre Rechte gemäß der EU-Fluggastverordnung zur Verfügung stellen. Proaktiv heißt, dass der Fluggast diese Informationen nicht erst einholen muss. Kommt die Airline dieser Verpflichtung nicht nach, muss sie gemäß eines Urteils des Bundesgerichtshofs die außergerichtlichen Anwaltskosten eines Passagiers übernehmen (BGH-Urteil vom 01.09.2020, Az.: X ZR 97/19).
Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.
Wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet am Zielort ankommt, steht Ihnen vom Anbieter des Flugs eine monetäre Entschädigung zu. Wie viel Geld genau, hängt von der Distanz ab, die Sie mit dem Flug zurückgelegt haben. Dabei gilt der Grundsatz: Je länger die Flugstrecke, desto höher die Entschädigung. Konkret werden die Flüge in drei Kategorien eingeteilt:
Für die Höhe der Entschädigung spielt es übrigens keine Rolle, ob Sie eine Individualreise, Pauschalreise oder eine Geschäftsreise unternehmen. Ihr Anspruch richtet sich immer nach der Verordnung.
Verspätung ist nicht gleich Verspätung. Die Flugverspätung gemäß europäischer Fluggastverordnung wird nicht wie häufig angenommen anhand der geplanten Abflugzeit bemessen. Stattdessen ist der Zeitpunkt Ihrer Ankunft entscheidend. Erst wenn Sie mehr als drei Stunden nach der geplanten Ankunftszeit am Zielflughafen landen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro. Ganz genau genommen zählt der Zeitpunkt, an dem sich die Flugzeugtüren öffnen und Sie die Möglichkeit haben, den Flieger zu verlassen.
Beispiel Flugverspätung:
Angenommen, Sie haben einen Flug vom Flughafen Frankfurt (FRA) zum Flughafen New York (JFK) gebucht. Weil die Maschine verspätet in Frankfurt ankommt, noch für den Rückflug vorbereitet werden muss und die Crew ausgetauscht wird, startet das Flugzeug nicht wie geplant um 11:00 Uhr, sondern erst um 15:34 Uhr – also mit einer Abflugverspätung von 4:34 Stunden.
Die Piloten können während des Transatlantikfluges 30 Minuten Zeit herausholen. Dennoch landet das Flugzeug erst um 17:49 Uhr statt um 13:45 Uhr und damit 4:04 Stunden verspätet. Jedem Flugpassagier stehen 600 Euro Entschädigung gemäß der EU-Fluggastrechte-Verordnung zu.
Gut zu wissen: Flugzeiten werden immer in der geltenden Ortszeit angegeben – egal ob auf der Buchungsplattform, auf Flugticket und Boardingpass oder auf Anzeigetafeln. Das heißt: Wenn Ihr Flug in Deutschland startet, dann entspricht die Abflugzeit der deutschen Ortszeit. Die Ankunftszeit ist in der Ortszeit am Ankunftsort angegeben.
Sie verkaufen uns Ihren rechtlichen Anspruch. Im Gegenzug erhalten Sie von uns sofort Geld. Damit ist die Sache für Sie erledigt.
Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.
Wenn Sie merken, dass ihr Flug sich immer weiter verspätet, sollten Sie damit beginnen, Beweise für die Verspätung zu sammeln. Mit diesen Beweismitteln können Sie Ihren Anspruch später leichter durchsetzen, auch wenn grundlegende Daten wie die Abflug- und Ankunftszeit sowie Wetterbedingungen natürlich zentral registriert werden.
Diese Informationen und Dokumente sollten Sie bei einer Flugverspätung sammeln:
Außerdem sollten Sie auf Ihr Recht bestehen, indem Sie ab einer Verspätung von zwei Stunden die Betreuungsleistungen gegenüber der Fluggesellschaft einfordern.
Damit Flugreisende Anspruch auf eine Entschädigungssumme abhängig von der Flugdistanz haben, müssen – auch bei einer Pauschalreise – folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
In der Praxis leistet so gut wie keine Fluggesellschaft freiwillig und selbstständig die Ausgleichszahlung. Stattdessen müssen Sie diese bei der Airline einfordern, was leider kompliziert und aufwändig ist.
Aus diesem Grund bieten wir Ihnen die Sofort-Entschädigung an. Dabei prüfen wir Ihren Flug und zahlen Ihnen sofort die Ihnen zustehende Entschädigung abzüglich einer Provision aus. Erst danach kümmern wir uns darum, das Geld Ihrer abgetretenen Forderung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Sie müssen weder um Ihre Entschädigung bangen, noch haben Sie etwas mit der Bürokratie zu tun. Stattdessen können Sie Ihre ausbezahlte Sofort-Entschädigung direkt als Grundlage für Ihren nächsten Urlaub verwenden.
Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht vor, dass die Airline Ihnen Ihre Entschädigung binnen sieben Tagen auszahlen muss. Das kann entweder durch Barzahlung, durch elektronische oder gewöhnliche Überweisung, durch Scheck oder in Form eines Reisegutscheins erfolgen. Letzteres ist aber nur erlaubt, wenn Sie dem ausdrücklich in schriftlicher Form zustimmen.
Möchten Sie es zunächst selbst versuchen, können Sie unseren Mahnschreiben-Generator verwenden, um auf die Abflugverspätung hinzuweisen und Ihren Anspruch geltend zu machen.
Schnell, transparent & unverbindlich
Sie haben die Wahl | Inkasso | EUflight |
---|---|---|
Unverbindliche Anfrage | ||
Verfahrensdauer | Wochen bis Jahre | 24 Stunden |
Prozesstransparenz | ||
Auszahlung | Ungewiss | Nach Angebotsannahme |
Service-Gebühr | Bis zu 35 % | 28 % |
Zusatzkosten (z.B. für Anwalt) | 10-15 % | Keine |
Grundsätzlich hat jeder Passagier, der ein Ticket gekauft hat, Anspruch auf die Ausgleichszahlung. Das gilt auch für Kleinkinder, sofern diese nicht kostenfrei befördert werden. Wichtig zu wissen ist, dass Sie nur dann Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn Sie die Reise nicht abbrechen.
Setzt sich Ihre Flugreise aus mehreren Flügen zusammen, von denen einer erheblich verspätet ist, haben Sie ebenfalls einen Anspruch auf eine Entschädigung für Ihre Flugverspätung. Im Folgenden beantworten wir die wichtigsten Fragen für Sie.
Im Fall einer Flugverspätung ist entscheidend, wann Sie am Ziel ankommen. Unabhängig davon, auf wie viele Segmente sich Ihre Verbindung aufteilt.
Angenommen, Sie fliegen von München nach Bangkok. Das erste Segment besteht aus einem Flug nach Singapur, danach geht es weiter zum Zielflughafen Bangkok. Verzögert sich der Abflug von Flug eins um vier Stunden und Sie kommen auch tatsächlich vier Stunden verspätet in Singapur an, sind aber letztlich aufgrund einer langen Umsteigezeit pünktlich in Bangkok, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Ist das erste Flugsegment hingegen so verspätet, dass Sie mit mehr als drei Stunden Verspätung am Ziel ankommen, steht Ihnen eine Ausgleichszahlung zu.
Es spielt also keine Rolle, wie viele Teilflüge verspätet sind oder welche Summe die Verspätungen der Segmente ergeben. Entscheidend ist einzig und allein die Ankunftszeit am gebuchten Endflughafen.
Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat entschieden, dass Flugreisende auch dann gemäß Verordnung der Europäischen Union entschädigt werden müssen, wenn ihre Reise aus mehreren Flügen besteht, die von verschiedenen Airlines durchgeführt werden (Urteil des EuGH vom 06.10.2022, Az.: Rs. C-436/21).
Dafür müsse zwischen den Unternehmen laut Gericht keine besondere rechtliche Beziehung bestehen, da es sich um „direkte Anschlussflüge“ handle. Es reicht aus, wenn die Flugreise über eine Airline, ein Flugportal oder ein Reisebüro kombiniert wurden, dafür ein Gesamtpreis berechnet wurde (nur eine Rechnung) und ein einheitliches Ticket ausgegeben wurde. Das ist der übliche Vorgang bei Multi-Stop-Verbindungen.
Wenn Sie die Flüge bei einer Airline zusammen gebucht haben, entscheidet immer die Ankunftszeit am Endziel darüber, ob ein Anspruch auf Entschädigung vorliegt oder nicht. Führt also eine Verspätung des Zubringerfluges zu einer Ankunft mit mehr als drei Stunden Verspätung, haben Sie einen Anspruch.
Haben Sie die Flüge hingegen getrennt gebucht, entscheidet jeweils die Verspätung des Einzelfluges, ob ein Entschädigungsanspruch vorliegt. Verpassen Sie zum Beispiel aufgrund einer zweistündigen Verspätung des Zubringerfluges Ihren Anschlussflug zum Endziel, haben Sie weder bei der ersten noch bei der zweiten Airline einen Anspruch.
Gerade bei technischen Defekten kommt es nicht selten vor, dass viel Wartezeit am Boden verbracht wird. Tatsächlich kann es sein, dass ein Flugzeug zwar pünktlich am Zielort landet, aber dennoch verspätet ist. Das hängt damit zusammen, dass ein Flugzeug erst dann als angekommen gilt, wenn die Flugzeugtüren geöffnet werden. Denn erst dann können die Fluggäste die Maschine auch verlassen.
Ist der Flieger zwar pünktlich gelandet, steht aber dann noch mehr als drei Stunden auf dem Flughafen, ohne dass die Passagiere ihn verlassen können, liegt eine entschädigungspflichtige Verspätung vor.
Wie lange Sie Zeit haben, um Ihren Anspruch auf Ausgleichszahlung geltend zu machen, unterscheidet sich von Land zu Land. In Deutschland richtet sich die Verjährungsfrist bei Flugansprüchen gemäß einem Urteil des Amtsgerichts Bremen nach dem Bürgerlichen Gesetzbuch (Az.: 9 C 0270/12). Sie beträgt drei Jahre und berechnet sich zum Jahresende. Wenn Sie zum Beispiel am 31. August 2022 eine Flugverspätung erlebt haben, können Sie bis zum 31. Dezember 2025 Geld von der Fluglinie einfordern.
Sie haben also mindestens drei Jahre Zeit, Ihre Entschädigung bei der Airline anzumelden. Somit müssen Sie sich im Urlaub nicht unnötig mit dem Thema belasten. Dennoch empfehlen wir Ihnen, Ihren Anspruch zeitnah geltend zu machen, solange die Beweise und Erinnerungen noch frisch sind.
Luftfahrtunternehmen müssen für Verspätungen, Annullierung und Nicht-Beförderung immer dann zahlen, wenn die Gründe für den Reisemangel in ihrem Verantwortungsbereich liegen. Bei außergewöhnlichen Umständen ist genau das nicht der Fall, deshalb haben Reisende beispielsweise bei Vogelschlag, Unwetter oder einigen Formen von Streik keinen Anspruch auf eine Entschädigungszahlung. Technische Defekte oder Überbuchungen hingegen sind keine außergewöhnlichen Umstände, die eine Ablehnung der Zahlung rechtfertigen.
Schadensersatz ist weder mit der Entschädigung in Form der Ausgleichszahlung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung noch mit der Erstattung des Ticketpreises gleichzusetzen. Wie der Name bereits vermuten lässt, geht es beim Schadensersatz darum, dass die Fluggesellschaft Ihnen einen konkreten Schaden als Folge der Flugverspätung finanziell erstattet. Das kann zum Beispiel bei einem durch die Flugverspätung verpassten Termin der Fall sein.
Der Anspruch auf Schadensersatz ist im deutschen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 280 und 281 BGB), der europäischen Fluggastrechteverordnung (Artikel 12) sowie im Montrealer Übereinkommen geregelt. Die Durchsetzung von Schadensersatz ist nicht ganz leicht, da Sie genau nachweisen müssen, welcher konkreter Schaden Ihnen entstanden ist. Das ist gerade bei schwer nachweisbaren Schäden wie entgangenen Kundenaufträgen herausfordernd. Einfacher sind beispielsweise entstandene Kosten durch gebuchte Mietwagen oder Hotels. Schadensersatz wird meist im Klageverfahren entschieden.
Das Übereinkommen von Montreal zur Beförderung im Luftverkehr sieht neben Schadensersatz für materielle Schäden vor, dass Flugpassagiere auch für einen immateriellen Schaden Ansprüchen gelten machen können. Urteile des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) bestätigen den Anspruch auf „weitergehenden Schadenersatz“.
Prinzipiell haben Sie also zusätzlich zur Ausgleichszahlung Anspruch auf eine Erstattung Ihres Schadens. Es kann allerdings sein, dass diese Entschädigung gemäß der Fluggastrechte auf weitergehende Schadensersatzansprüche angerechnet wird.
Die Airline kann die Zahlung der Entschädigung für eine Flugverspätung verweigern, wenn außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, Streiks oder Naturkatastrophen der Grund für die Verspätung waren.
Ihr Flug wurde kurzfristig annulliert? Neben Ihrem Recht auf Ersatzbeförderung oder eine Erstattung des Ticketpreises, steht Ihnen unter Umständen auch eine Entschädigung zu. Hier erfahren Sie alles wichtige!
Sie haben aufgrund einer Flugannullierung oder -verspätung Ihren Anschlussflug verpasst? Lesen Sie hier, in welcher Höhe und unter welchen Umständen Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Sollten Sie von einer unfreiwilligen Umbuchung auf einen anderen Flug betroffen sein, steht Ihnen möglicherweise eine Entschädigung nach der EU-Verordnung zu. Hier erfahren Sie alles Wichtige.
Wenn Sie aufgrund einer Überbuchung erst zu einem späteren Zeitpunkt Ihren Flug antreten können, steht Ihnen natürlich eine Entschädigung zu! Hier lesen Sie alle Details zur Gesetzeslage und Ihren Optionen.