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Entschädigung bei Nichtbeförderung

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Unfreiwillige Nichtbeförderung – Was nun?

Eine unfreiwillige Nichtbeförderung stellt eine gravierende Unannehmlichkeit für die Betroffenen dar, insbesondere wenn es um Geschäftsreisen, wichtige private Anlässe oder geplante Urlaube geht. Um die Rechte der Passagiere in solchen Situationen zu wahren, wurden in der Europäischen Union und anderen Ländern spezielle Regelungen geschaffen, die den Umgang mit Nichtbeförderung regeln. Diese umfassen finanzielle Ausgleichszahlungen, alternative Transportmöglichkeiten und Betreuungsleistungen. Doch es gibt auch freiwillige Nichtbeförderungen, die anderen Regelungen unterliegen.

Erfahren Sie in diesem Artikel welche Rechte Sie im Falle einer Nichtbeförderung haben und wie Sie damit umgehen sollten.

Inhalte im Überblick

Flugumbuchung Entschädigung: Das Wichtigste in Kürze

  • Wenn Ihnen das Boarding verweigert wird, handelt es sich um eine Nichtbeförderung, die unter bestimmten Voraussetzungen entschädigungspflichtig ist. Ihre Rechte sind durch die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 geschützt und hängen davon ab, ob die Verweigerung gerechtfertigt ist.

  • Anspruch auf Entschädigung haben Sie, wenn es sich um eine ungerechtfertigte Nichtbeförderung handelt, z. B. durch Überbuchung oder betriebsinterne Entscheidungen. In diesen Fällen stehen Ihnen finanzielle Ausgleichszahlungen, alternative Beförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises zu.

  • Keine Entschädigung besteht, wenn die Beförderungsverweigerung gerechtfertigt ist, z. B. aufgrund von Sicherheitsbedenken, unzureichenden Reiseunterlagen oder gesundheitlichen Risiken.

  • Sichern Sie alle relevanten Unterlagen und Belege, um bei einer ungerechtfertigten Nichtbeförderung Ihre Ansprüche durchzusetzen. Falls die Airline keine direkte Lösung anbietet, können Sie Schlichtungsstellen oder spezialisierte Dienstleister einschalten, um Ihre Entschädigung einzufordern.

Was genau ist eine Nichtbeförderung?

Nichtbeförderung liegt vor, wenn einer oder mehreren Personen der Einstieg in ein Flugzeug verweigert wird, obwohl sie über eine bestätigte Buchung verfügen und rechtzeitig zum Boarding erscheinen. Dies geschieht in der Regel gegen den Willen der betroffenen Passagiere und aus Gründen, die nicht in deren Verantwortung liegen. Dies kann zum Beispiel aufgrund von Überbuchungen geschehen oder weil z.B. ein Crewmitglied erkrankt ist und sich dadurch nur eine geringere Anzahl an Fluggästen im Flugzeug befinden darf.

Die häufigsten Ursachen für eine Nichtbeförderung

  • Überbuchungen: Fluggesellschaften verkaufen absichtlich mehr Tickets, als Sitzplätze vorhanden sind, um potenzielle No-Shows (Passagiere, die nicht pünktlich erscheinen) auszugleichen. Wenn jedoch alle Passagiere erscheinen, reichen die Plätze nicht aus.
  • Betriebsbedingte Einschränkungen: Ein Flugzeug kann aufgrund technischer Probleme, Gewichtsbeschränkungen oder Vorschriften, wie z. B. einer reduzierten Crewstärke, nur eine begrenzte Anzahl an Passagieren befördern.
  • Dokumentationsprobleme: Fehlende oder unzureichende Reisedokumente, wie Visa oder Sicherheitsfreigaben, können ebenfalls zur Verweigerung der Beförderung führen. Auch dies wird in einigen Fällen als Nichtbeförderung kategorisiert.
  • Sicherheitsbedenken: Fluggesellschaften sind berechtigt, Passagiere nicht zu befördern, wenn diese als potenzielle Gefahr für die Sicherheit an Bord eingestuft werden, z.B. bei auffälligem Verhalten.

Sie wurden nicht befördert? Prüfen Sie jetzt, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

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Schrittweiser Prozess der Sofortentschädigung

Mit Ihrer Anfrage treten Sie Ihren Anspruch ab. Geld erhalten Sie jedoch nur, wenn die Fluggesellschaft zahlt. Dies kann Monate oder Jahre dauern – sofern überhaupt gezahlt wird. Zudem gibt es keine Garantie dafür, dass alle rechtlichen Schritte in Ihrem Fall unternommen werden. Zusätzliche Gebühren sind möglich.

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Arte von Beförderungsverweigerungen

Neben den Ursachen für eine Nichtbeförderung kann man grundsätzlich zwischen der freiwilligen und der unfreiwilligen Nichtbeförderung unterscheiden.

Freiwillige Nichtbeförderung

Zunächst versucht die Fluggesellschaft in einem solchen Fall Freiwillige anzutreffen, die bereit sind, im Austausch für bestimmte Vergünstigungen auf einen späteren Flug umgebucht zu werden oder auf den Flug zu verzichten. In einem solchen Fall spricht man von einer freiwilligen Nichtbeförderung. Ihnen steht, sollten Sie sich also freiwillig gemeldet haben, kein Recht auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung zu.

Unfreiwillige Nichtbeförderung

Lassen sich jedoch keine Freiwilligen ausfindig machen, wählt die Airline Passagiere aus, die den Flug nicht antreten dürfen – diesen wird die Beförderung also verweigert.
Wird Ihnen also die Beförderung verweigert, spricht man von einer unfreiwilligen Nichtbeförderung. In diesem Fall steht Ihnen gemäß Art.4 der EU-Verordnung 261/2004 ein Ausgleichsanspruch zu. Zudem haben Sie Anspruch auf Versorgungsleistungen und auf eine anderweitige Beförderung bzw. auf Erstattung des Ticketpreises.

Rechte bei Nichtbeförderung – Wann darf die Airline mir das Boarding verweigern?

Die Verweigerung des Boardings durch eine Fluggesellschaft kann in zwei Kategorien eingeteilt werden: gerechtfertigte und nicht gerechtfertigte Nichtbeförderung. Diese beiden Fälle entscheiden, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Gerechtfertigte Nichtbeförderung

Die Airline darf Ihnen das Boarding verweigern, wenn „vertretbare Gründe“ vorliegen, die den Ausschluss rechtfertigen. Zu den gerechtfertigten Gründen zählen:

  • Sicherheitsbedenken: Wenn Passagiere als Gefahr für die Sicherheit des Flugzeugs, der Crew oder anderer Passagiere eingestuft werden, darf das Boarding verweigert werden.
  • Gesundheitliche Bedenken: Fluggästen kann der Zutritt zum Flugzeug verweigert werden, wenn sie schwer erkrankt sind oder Anzeichen zeigen, die andere Passagiere oder die Besatzung gefährden könnten.
  • Unzureichende Reiseunterlagen: Wenn wichtige Dokumente wie Visa, Reisepässe oder andere für die Einreise erforderlichen Nachweise fehlen oder ungültig sind.
  • Betriebsbedingte Sicherheit: Gründe wie Gewichtsbeschränkungen des Flugzeugs oder technische Probleme, die eine volle Besetzung unmöglich machen.

In solchen Fällen ist die Airline berechtigt, das Boarding zu verweigern. Passagiere haben gemäß der EU-Verordnung 261/2004 keinen Ansprung auf Entschädigung.

Unzulässige Nichtbeförderung

Als nicht gerechtfertigte Nichtbeförderung gilt die Verweigerung des Boardings, wenn keine vertretbaren Gründe vorliegen, insbesondere:

  • Überbuchung des Fluges: Wenn die Fluggesellschaft mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze verfügbar sind, und Passagiere dadurch abgewiesen werden.
  • Betriebsinterne Entscheidungen: Situationen wie der kurzfristige Einsatz eines kleineren Flugzeugs ohne vorherige Information oder alternative Regelungen.

In diesen Fällen haben Passagiere gemäß der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf finanzielle Entschädigung, alternative Transportmöglichkeiten oder eine vollständige Rückerstattung des Ticketpreises. Zusätzliche Ansprüche wie Mahlzeiten, Hotelübernachtungen oder Transport zum Zielort können ebenfalls bestehen.

Überblick über Ihre Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Die folgende Tabelle zeigt Ihnen auf einen Blick, in welchen Fällen eine Nichtbeförderung ungerechtfertigt ist und, ob ein Entschädigungsanspruch besteht. Wichtig ist dabei zu beachten, dass es immer wieder Gründe gibt, in denen es auf den konkreten Einzelfall ankommt. Eine Nichtbeförderung aufgrund einer reduzierte Crewstärke ist häufig entschädigungsfähig, in einigen Fällen aber auch nicht. Wenn Sie sich unsicher sind, lassen Sie Ihren etwaigen Anspruch schnell und unverbindlich bei uns testen.

Übersicht: Fluggastrechte bei Nichtbeförderung

Grund für die Nichtbeförderung

Ursache der Nichtbeförderung

Freiwillig

Gerechtfertigt

Anspruch auf Entschädigung

Überbuchung

betriebsintern (wirtschaftlich)

nein

nein

ja

Freiwilliger Verzicht bei Überbuchung

betriebsintern (wirtschaftlich)

ja

nicht anwendbar

nein

Gewichtsbeschränkungen des Flugzeugs

Betriebsbedingte Sicherheit

nein

ja

nein

Technische Probleme mit Sitzkapazität

Betriebsbedingte Sicherheit

nein

ja

nein

Reduzierte Crewstärke

Betriebsbedingte Sicherheit

nein

ja

unter Umständen

Fehlende/ungültige Reiseunterlagen

Passagierverantwortung

nein

ja

nein

Sicherheitsbedenken (z. B. auffälliges Verhalten)

Sicherheit und Ordnung

nein

ja

nein

Gesundheitliche Risiken des Passagiers

Gesundheitliche Sicherheit

nein

ja

nein

So viel Entschädigung steht Ihnen zu

Ist Ihr Flug in der EU gestartet oder gelandet und hat mehr als 3 Stunden Verspätung oder ist komplett ausgefallen, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Berechnung Entschädigung Kurzstrecke
Entschädigung Mittelstrecke Berechnung
Entschädigung Langstrecke Berechnung

Bei folgenden Verspätungs- oder Ausfallgründen haben Sie Anrecht auf Entschädigung:

  • Reparatur am Flugzeug
  • Fehlendes Personal
  • Technischer Defekt
  • Umbuchung
  • Verpasster Anschlussflug
  • Überbuchung
  • Interner Streik

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Fluggesellschaft verweigert Mitnahme – was muss ich jetzt tun?

Wenn Ihnen die Fluggesellschaft die Mitnahme verweigert hat, sollten Sie schnell und systematisch vorgehen, um Ihre Rechte geltend zu machen. In vier einfachen Schritten können Sie klären, ob ein Anspruch auf Entschädigung oder alternative Beförderung besteht und wie Sie diese durchsetzen.

  • 1
    Anspruch prüfen

    Gerechtfertigt oder unzulässig? Erfragen Sie den Grund für die Nichtbeförderung. Bei unzulässigen Fällen wie Überbuchung können Sie Entschädigung und alternative Beförderung verlangen.

  • 2
    Vorfall dokumentieren

    Lassen Sie sich den Grund schriftlich bestätigen und sammeln Sie alle relevanten Unterlagen wie Bordkarte, Buchungsbestätigung und Belege für entstandene Kosten.

  • 3
    Entschädigung beantragen

    Kontaktieren Sie die Airline über deren Kontaktformulare oder schriftlich und fordern Sie Ihre Rechte gemäß EU-Verordnung 261/2004 ein.

  • 4
    Externe Hilfe nutzen

    Wenn die Airline nicht reagiert, wenden Sie sich an eine Schlichtungsstelle oder einen spezialisierten Dienstleister wie EU-Flight, der ganz einfach Ihre Ansprüche für Sie einfordert.

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Häufige Fragen und Antworten zur Entschädigung bei Nichtbeförderung

Ja, auch bei Pauschalreisen haben Sie Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004, wenn die Nichtbeförderung nicht durch Sie verschuldet ist. Die Airline ist in solchen Fällen direkt verantwortlich, unabhängig vom Reiseveranstalter.

Die Frist für die Geltendmachung von Entschädigungen bei Nichtbeförderungen variiert je nach Land. In den meisten EU-Ländern beträgt die Frist 3 Jahre, kann jedoch kürzer oder länger sein. Prüfen Sie die spezifischen Regelungen des Abflug- oder Zielstaates.

Wenn Überbuchung die Ursache ist, haben Sie Anspruch auf Entschädigung (250 bis 600 Euro) und alternative Beförderung. Zusätzlich können Sie bei Folgeschäden wie verpassten Terminen prüfen, ob die Airline Ihnen weitergehende Kosten (z. B. Hotel oder Umbuchungen) erstatten muss. Dies ist jedoch oft nur mit rechtlichem Beistand durchsetzbar.

Fordern Sie die schriftliche Bestätigung direkt am Flughafen bei einem Mitarbeiter ein. Falls dies nicht möglich ist, notieren Sie die Situation detailliert selbst und bitten Sie später schriftlich bei der Airline um eine Stellungnahme. Sammeln Sie alle verfügbaren Nachweise, z. B. Fotos, Boardingpässe oder andere Dokumente.

Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch ablehnt, sollten Sie zunächst die Begründung prüfen. Wenden Sie sich an eine nationale Schlichtungsstelle oder ziehen Sie einen Dienstleister hinzu, der auf Fluggastrechte spezialisiert ist. Ggfs. könnten Sie auch rechtliche Schritte einleiten, um Ihren Anspruch geltend zu machen, wenn sie von Grund auf Anspruch auf Entschädigung haben.

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