Idyllische Berglandschaft

Fluggastrechte bei Pauschalreisen

Fluggastrechte bei Pauschalreisen

Dauerbrenner Pauschalreise: Für viele ist dieses Rundum-Sorglos-Paket, das Flug, Hotel und mehr zum attraktiven Preis beinhaltet, einfach nicht zu überbieten. Aber gerade, weil Pauschalreisen aus zahlreichen Bausteinen zusammengesetzt werden, können bereits geringfügige Flugverspätungen für großen Unmut sorgen — von einem Flugausfall ganz zu schweigen.

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Die Airline – Ihr erster Ansprechpartner

Urlauber sind oft ratlos, an wen sie sich bei einer Flugunregelmäßigkeit wenden sollen: an das Reisebüro oder doch an den Veranstalter? Tatsächlich ist es erst einmal weder noch. Denn selbst bei Pauschalreisen greifen die EU-Fluggastrechte.

Darüber hinaus sollte aber natürlich auch der Veranstalter Ihrer Pauschalreise über Flugverspätungen, Flugausfälle oder ähnliche Vorfälle unterrichtet werden. Der Veranstalter haftet Ihnen gegenüber möglicherweise für zusätzliche Kosten, die Ihnen durch die Flugverspätung oder den Flugausfall während der Pauschalreise entstehen können.

Vorsicht: Viele Reiseveranstalter versuchen ihre Pflichten gegenüber ihren Kunden im „Kleingedruckten“ der Reiseunterlagen herunterzuspielen. Der Bundesgerichtshof hat in Anbetracht der Fluggastrechte viele dieser Sondervereinbarungen jedoch für ungültig erklärt.

Rechtslage bei Flugverspätungen im Rahmen von Pauschalreisen

Zunächst einmal kommt es auf stets auf die Länge der Flugverspätung an — Pauschalreisen bilden da keine Ausnahme. Haben Sie eine Flugverspätung von über drei Stunden erlebt? Dann ist es sehr wahrscheinlich, dass Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben. Allerdings gelten laut Fluggastrechteverordnung gewisse Voraussetzungen, die Sie für eine Entschädigung legitimieren. In unserem Bereich EU-Fluggastrechteverordnung haben wir alle Voraussetzungen und Entschädigungsleistungen für Sie aufgelistet.

Ihre Fluggastrechte auf einen Blick

  • Generell gilt ab drei Stunden Flugverspätung ein Recht auf Entschädigung von bis zu 600,00 EUR
  • Eine Minderung des Reisepreises kann ab vier Stunden Verspätung geltend gemacht werden
  • Recht auf Erstattung des Preises eines Rail & Fly-Tickets (Zug zum Flug-Ticket) bei Zugverspätung
  • Bei starker Beeinträchtigung der Reiseleistung durch eine Flugverspätung oder Flugausfall können Sie von der Pauschalreise zurücktreten und u.U. eine Entschädigung aufgrund entgangener Urlaubsfreuden vom Reiseveranstalter erhalten
  • Anrecht auf die ursprünglich gebuchten Flugzeiten Ihrer Pauschalreise
  • Bei Verlust von Gepäckstücken haben Sie möglicherweise Anrecht auf eine Teilerstattung des Reisepreises sowie auf Übernahme der Kosten zur Anschaffung notwendiger Kleidung und Verbrauchsartikel. Die Kosten trägt die Airline oder der Reiseveranstalter; wird beispielsweise Ihr Koffer nicht spätestens einen Tag nach Ihrem Flug ins Hotel geliefert, stehen Ihnen zwischen 5 und 30 Prozent des Preises Ihrer Pauschalreise zu
Ein Mann sitzt einem Monitor und gibt etwas auf der Tastatur ein

Das ist wichtig für Ihren Entschädigungsanspruch

Bei der Feststellung und Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte stehen wir Ihnen als starker Partner zur Seite. EUflight prüft auch im Falle einer Flugverspätung oder eines Flugausfalls im Rahmen einer Pauschalreise Ihre Anspruchslage. Um eine Entschädigungsforderung von bis zu 600,00 EUR zu fordern, möchten wir Ihnen noch folgende wichtige Hinweise ans Herz legen:

  • Check-in Ihres Fluges: Seien Sie unbedingt pünktlich!
  • Lassen Sie sich unbedingt die Flugverspätung oder den Flugausfall von Ihrer Airline schriftlich bestätigen
  • Sammeln Sie Beweise für Ihre Flugverspätung oder Ihren Flugausfall: Das können z. B. Fotos von Anzeigetafeln oder Reisedokumenten sein

Wichtige Zusatzinformationen

Flugzeitänderung

Auch eine Änderung der Flugzeit kann in einigen Fällen zu einem Anspruch auf Entschädigung führen. Viele Reiseveranstalter behalten es sich jedoch in ihren Verträgen vor, die Flugzeiten zu ändern. Die Gerichte sind sich daher uneinig, ab wann eine Änderung der Flugzeiten zu einer Entschädigung führen kann. Insbesondere, wenn sich die Abflugzeit in die Nacht verschiebt und dadurch die Nachtruhe gestört wird, sprechen die Gerichte sich jedoch für eine Entschädigung aus. Es kommt aber immer auf den Einzelfall an und auf den Zeitpunkt, wann der Kunde über die Flugzeitenänderung unterrichtet wurde.

Reisepreisminderung

Die Minderung des Reisepreises oder Schadenersatz vom Reiseveranstalter können Urlauber nicht zusätzlich zu einer Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft gemäß der EU-Verordnung (EG) 261/2004 verlangen. Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf die Forderung auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.

Reiserücktritt

Ob eine Verspätung zur Kündigung des Reisevertrages berechtigt, machen die hiesigen Gerichte bisher stets von den jeweiligen Gegebenheiten abhängig: dem Zweck und der konkreten Ausgestaltung der Reise sowie der Art und Dauer der Beeinträchtigung.

Das heißt nur, wenn die Flugverspätung den Sinn und Zweck der gesamten Reise infrage stellt und dadurch die Reiseleistung erheblich beeinflusst wird, kann ein Recht auf den Rücktritt der Reise bestehen.

Laut der EU-Verordnung hingegen können Sie ab einer Verspätung von 5 Stunden von dem Flug zurücktreten und sich den Ticketpreis erstatten lassen. Dieser Anspruch besteht jedoch nur gegen die Airline und nicht gegen den Reiseveranstalter. Bei Pauschalreisen kann dies unter Umständen etwas kompliziert werden, da Sie nicht direkt bei der Airline gebucht haben und es bei einem kompletten Paket nicht immer einfach ist, den genauen Ticketpreis herauszufinden. Zudem haben Sie nur Anspruch auf die Rückerstattung des Ticketpreises, nicht aber auf den der gesamten Reise. Verzichten Sie also auf Ihren Flug, bleiben Sie meist auf den Kosten der Pauschalreise sitzen. Sie sollten es sich also genau überlegen, ob Sie einen im Zusammenhang mit einer Pauschalreise gebuchten Flug antreten oder nicht.

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